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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20 (https://dejure.org/2020,8077)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2020 - 11 S 25.20 (https://dejure.org/2020,8077)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2020 - 11 S 25.20 (https://dejure.org/2020,8077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 6 VwGO, § 32 IfSG, § 28 Abs 1 IfSG, § 7 Abs 4 S 1 CoronaV2V BB, § 29 IfSG
    Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen aufgrund der Corona-Pandemie

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 Abs 6 VwGO, § 32 IfSG, § 28 Abs 1 IfSG, § 7 Abs 4 SARS-CoV-2-EindV Bbg
    Corona-Virus; SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg; Fassung vom 17. April 2020; Lockerungen; Beherbergungsverbot; Verbot der Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen zu touristischen Zwecken; Familienbetrieb; Vermietung mehrerer Ferienhäuser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Brandenburg bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und das Vermietungsverbot für Ferienhäuser

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Brandenburg ... - Corona-Virus

  • iurado.de (Kurzinformation)

    Vermietungsverbot für Ferienhäuser und -wohnungen aufgrund von Corona

  • tp-presseagentur.de (Leitsatz)

    Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Brandenburg bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Coronabedingtes Verbot von Ferienhaus-Vermietung bleibt in Brandenburg bestehen - OVG bestätigt Rechtmäßigkeit des derzeit geltenden Verbots zur Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen zu touristischen Zwecken

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).

    Aus dem Wortlaut des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG folgt, dass der Begriff der "Schutzmaßnahmen" umfassend ist und der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum an geeigneten Schutzmaßnahmen eröffnet, welches durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall begrenzt wird (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 10, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2020 - 3 MB 13/20

    Infektionsschutz - Quarantäneanordnung; Corona-Ansteckungsgefahr bei Personen,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
    Daraus folgt, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. April 2020 - 3 MB 13/20 -, Rn. 13, juris, unter Hinweis auf BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 10-16).

    Dem Verordnungsgeber ist hinsichtlich Art und Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen Ermessen eingeräumt (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. April 2020 - 3 MB 13/20 -, Rn. 12, juris m.w.N.).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
    Dies ist gerechtfertigt, weil sich die Fülle der Schutzmaßnahmen, die bei Ausbruch einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht von vornherein übersehen lässt (vgl. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes, BT-Drs. 8/2468, S. 27 zu dem insoweit vergleichbaren § 34 BSeuchG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, BVerwGE 142, 205-219, Rn. 24).

    Sie ermöglicht es insbesondere auch, Maßnahmen gegen (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") zu richten, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 -, Rn. 8, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, BVerwGE 142, 205-219, Rn. 26, BTDrucks 8/2468 S. 27; Bales/Baumann, Infektionsschutzgesetz, 2001, § 28 Rn. 3).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
    Sie ermöglicht es insbesondere auch, Maßnahmen gegen (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") zu richten, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 -, Rn. 8, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, BVerwGE 142, 205-219, Rn. 26, BTDrucks 8/2468 S. 27; Bales/Baumann, Infektionsschutzgesetz, 2001, § 28 Rn. 3).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
    Dem steht jedoch gegenüber, dass die Gesundheit der Bevölkerung zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern gehört (vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377-444, Rn. 96; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276-320, Rn. 99).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 23.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
    Die Antragstellerin ist als Vermieterin von Ferienunterkünften im Land Brandenburg auch antragsbefugt gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, da das in § 7 Abs. 4 Satz 1 SARS-CoV-2-EindV geregelte grundsätzliche Beherbergungsverbot sich jedenfalls auf ihre durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit auswirken kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 23/20 -, Rn. 10, juris, zur Schließung von Verkaufsstellen).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
    Daraus folgt, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. April 2020 - 3 MB 13/20 -, Rn. 13, juris, unter Hinweis auf BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 10-16).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
    Dem steht jedoch gegenüber, dass die Gesundheit der Bevölkerung zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern gehört (vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377-444, Rn. 96; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276-320, Rn. 99).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2021 - 11 S 132.20

    Eindämmungsverordnung; Maskenpflicht; Befreiung; gesundheitliche Gründe;

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, Rn. 4 - 7, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2021 - 11 S 138.20

    Befreiung vom Tragen einer sogenannten Mund-Nase-Bedeckung aus gesundheitlichen

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, Rn. 4 - 7, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2021 - 11 S 4.21

    Eindämmungsverordnung; Maskenpflicht; Befreiung; gesundheitliche Gründe;

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, Rn. 4 - 7, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.04.2020 - 11 S 25/20   

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https://dejure.org/2020,9186
VGH Baden-Württemberg, 16.04.2020 - 11 S 25/20 (https://dejure.org/2020,9186)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.2020 - 11 S 25/20 (https://dejure.org/2020,9186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Örtliche Zuständigkeit; Feststellung; Missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.2009 - 7 AV 1.09

    Örtliche - Planfeststellungsbeschluss - Schwerpunkt - Verlängerung - effektiver

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2020 - 11 S 25/20
    Hierbei können Aspekte wie etwa die örtliche Nähe eines Gerichts für die Beteiligten berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2009 - 7 AV 1.09 u.a. -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 3 AV 2.99

    Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2020 - 11 S 25/20
    In solchen Fällen dient die Zusammenführung der beiden Verfahren an einem Verwaltungsgericht nicht allein der Prozessökonomie, sondern vermeidet widersprüchliche Entscheidungen über den Kern des behördlichen Verwaltungshandelns (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.10.1999 - 3 AV 2.99 -, juris Rn. 1, und vom 07.08.2019 - 10 AV 3.19 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.08.2019 - 10 AV 3.19

    Bestimmung eines Verwaltungsgerichts als örtlich zuständiges Gericht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2020 - 11 S 25/20
    In solchen Fällen dient die Zusammenführung der beiden Verfahren an einem Verwaltungsgericht nicht allein der Prozessökonomie, sondern vermeidet widersprüchliche Entscheidungen über den Kern des behördlichen Verwaltungshandelns (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.10.1999 - 3 AV 2.99 -, juris Rn. 1, und vom 07.08.2019 - 10 AV 3.19 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19

    Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2020 - 11 S 25/20
    Die Möglichkeit der Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts bejaht das Bundesverwaltungsgericht zudem in Fällen, in denen die Annahme einer (unechten) notwendigen Streitgenossenschaft gemäß § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO jedenfalls nicht fernliegt, namentlich wenn mehrere Kläger derart miteinander verbunden sind, dass einerseits zwar ein gesondertes Verfahren Einzelner möglich ist, andererseits aber, wenn sie gemeinschaftlich um Rechtsschutz nachsuchen, die Sachentscheidung für oder gegen alle identisch sein muss (BVerwG, Beschluss vom 02.07.2019 - 1 AV 2.19 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 19.03.2021 - 11 S 25/20   

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LG Itzehoe, 19.03.2021 - 11 S 25/20 (https://dejure.org/2021,59819)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19.03.2021 - 11 S 25/20 (https://dejure.org/2021,59819)
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