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   VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 11 S 2677/94   

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VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 11 S 2677/94 (https://dejure.org/1994,4730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 (https://dejure.org/1994,4730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 1994 - 11 S 2677/94 (https://dejure.org/1994,4730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen zwischenzeitlicher Ausreise des Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 39 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 11 S 2677/94
    Denn in allen Fällen der - kraft Gesetzes sofort vollziehbaren (§§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, 72 Abs. 1 AuslG) - behördlichen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 5 AuslG) kommt zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich nur das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht, ohne daß es auf das Bestehen der Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 AuslG ankommt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - in Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 69 Abs. 2 AuslG Nr. 4 = ESVGH 43, 71 (Ls)).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Für eine Wiedereinreise ohne vorgeschaltetes Verfahren nach § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AuslG oder nach § 9 Abs. 3 AuslG bietet in derartigen Fällen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versagung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis keine Grundlage (die Zulässigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO im Fall der freiwilligen Ausreise des Ausländers ebenfalls verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -, AuAS 1995, 50 und vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115; SächsOVG, Beschluss vom 7.3.2001, a.a.O.; für den Fall der freiwilligen Ausreise nach sofort vollziehbarer Ausweisung: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.6.1996 - 18 B 1095/95 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98 -, ThürVBl.

    Im Hinblick auf die von Art. 19 Abs. 4 GG geforderte Effektivität des vorläufigen Rechtsschutzes ist bei der gegebenen Sach- und Rechtslage das Begehren der Antragstellerin sachdienlich auch darauf gerichtet, ihre Wiedereinreise in das Bundesgebiet und den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu ermöglichen (vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - und vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, SächsOVG, Beschluss vom 7.3.2001, jew. a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Dieses Recht wird durch die Abschiebung - anders als im Fall der freiwilligen Ausreise (hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -, AuAS 1995, 50, Beschl. v. 15.02.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115; Beschl. v. 15.10.2003, a.a.O.; Hamb. OVG, Beschl. v. 12.01.1996 - Bs V 4/96 -, NVwZ-RR 1996, 709; OVG Bremen, Beschl. v. 20.06.2005 - 1 B 128/05 -, NordÖR 2005, 338 = NVwZ-RR 2006, 643; OVG Sachsen, Beschl. v. 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris; Hailbronner, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 48; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 Rn. 75) - nicht berührt.
  • OVG Thüringen, 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausweisung; Eilverfahren; Rechtsschutzbedürfnis;

    Reist der betroffene Ausländer freiwillig aus dem Bundesgebiet aus, ist eine Aussetzung der Vollziehung insoweit nicht mehr möglich, so daß es an einem schützenswerten Interesse für ein entsprechendes Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz fehlt (i. A. an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11. Juni 1996 - 18 B 1095/95 -, zitiert nach juris und VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15. November 1994 - 11 S 2677/94 - in AuAS 95, 50).

    3 ZEO 538/98 3 VGH Mannheim, Beschluß vom 15. November 1994 - 11 S 2677/94 -, AuAS 1995, 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1995 - 11 S 2908/94

    Beschränkung des Rechtsanspruchs des ausländischen Ehegatten eines Deutschen auf

    Mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die Verfügung der Ausländerbehörde vom 3.3.1992 durch den Senatsbeschluß vom 17.9.1992 - 11 S 1704/92 - entfiel jedoch diese Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht, ohne daß es insoweit auf das Bestehen oder einen - gesetzlich nicht vorgesehenen - Wiedereintritt der Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 AuslG ankommt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - in Jakober/Lehle/Schab, aaO., D 1.1 § 69 Abs. 2 AuslG Nr. 4 = ESVGH 43, 71 (Ls), und vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -, s. auch Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 69 AuslG, RdNr. 55).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

    Eine vom Antragsteller offenbar beabsichtigte Einreise hat ferner unabhängig von dem bisher im Inland betriebenen Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den dafür geltenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen und unterliegt dementsprechend einer zukünftigen, aufenthaltsrechtlich selbständigen Beurteilung, für die in derartigen Fällen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versagung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis keine Grundlage bietet (vgl. VGH BW, Beschl. v. 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - AuAS 1995, 50, Beschl. v. 15.10.2003 -, a. a. O., m. w. Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 13 S 329/95

    Keine Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen für EG-Ausländer auf

    Ebenso kann offen bleiben, ob der Antragsteller nach seiner während des Beschwerdeverfahrens erfolgten freiwilligen Ausreise nach Kroatien noch ein schutzwürdiges Interesse an der Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO hat (vgl. dazu VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - AuAS 1995, 50 und Beschl. v. 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -) bzw. ob die für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit einer gerichtlichen Eilentscheidung (Anordnungsgrund) glaubhaft gemacht ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Ausländer freiwillig ausgereist ist, denn damit ist seine Ausreisepflicht erloschen und der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden (siehe Beschluß des Senats vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -).
  • VG Saarlouis, 30.11.2011 - 10 K 549/11

    Erledigung der Abschiebungsandrohung während des Widerspruchsverfahrens durch

    Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: September 2011, § 59 Rdnr. 70, unter Hinweisen auf BVerwG, Beschluss vom 20.06.1990, 1 B 80/89, NVwZ 1991, 273, VGH Baden-Württemberg, Entscheidungen vom 20.02.1989, VBlBW 1989, 352, vom 15.11.1994, AuAS 1995, 50, sowie vom 15.02.1995, NVwZ-RR 1996, 115; OVG Nordrhein-Westfahlen, Entscheidung vom 11.06.1996, 18 B 1095/95 sowie OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.12.1998, ThürVwBl 1999, 88; siehe auch VG Freiburg, Beschluss vom 03.06.2011, 4 K 728/11, zitiert nach juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 2986/94

    Fiktion des erlaubten Aufenthalts erlischt nicht wegen Ablaufs der auf den

    Die in der angefochtenen Verfügung ebenfalls enthaltene Abschiebungsandrohung ist in jedem Fall bereits durch die freiwillige Ausreise des Klägers aus dem Bundesgebiet gegenstandslos geworden, da dadurch auch eine bestehende Ausreisepflicht erloschen wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - und vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -).
  • VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02

    Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs

    13 Denn in allen Fällen der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren (§§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, 72 Abs. 1 AuslG) behördlichen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 5 AuslG) kommt zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - Beschluss vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - Beschluss der Kammer vom 24.04.1995 - 9 K 2041/94 -), ohne dass es darauf ankommt, ob die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 AuslG durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO "wiederhergestellt" werden können (so aber: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und Beschluss vom 18.02.1992 - 13 S 2608/91 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 3 M 318/06

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt,

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