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   VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 11 S 268/93   

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VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 11 S 268/93 (https://dejure.org/1994,4125)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.1994 - 11 S 268/93 (https://dejure.org/1994,4125)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 11 S 268/93 (https://dejure.org/1994,4125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltsgenehmigung: Versagungsgrund der Einreise ohne erforderliches Visum; Sperrwirkung des AuslG 1990 § 28 Abs 3 S 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 152
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1993 - 11 S 1487/93

    Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Einschränkung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 11 S 268/93
    Ein gesetzlicher Anspruch in diesem Sinne kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das Gesetz die Behörde ausdrücklich und generell verpflichtet, bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.10.1993 - 11 S 1487/93 - s. auch - zu § 11 Abs. 1 AuslG - BVerwG, Beschluß vom 17.3.1993, InfAuslR 1993, 278); ob im Fall einer sog. Ermessensreduktion auf Null in diesem Zusammenhang ebenfalls ein gesetzlicher Anspruch anzunehmen ist, kann hier offen bleiben, da dafür im Fall des Klägers keine Anhaltspunkte vorliegen.

    Vielmehr steht die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen oder anderen Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeitsaufenthalte und sonstige Beschäftigungen im Ermessen der Behörde (vgl. §§ 2 - 10 AAV; auch dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.10.1993 - 11 S 1487/93 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 11 S 2124/92

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 11 S 268/93
    Denn ein supranationales Aufenthaltsrecht nach den Bestimmungen des Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation - im folgenden: ARB 1/80 - (vgl. EuGH, Urteil vom 16.12.1992, NVwZ 1993, 258 = InfAuslR 1993, 41; BVerwG, Beschluß vom 14.4.1993, InfAuslR 1993, 258; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.4.1993 - 11 S 2124/92 -) besteht im Fall des Klägers nicht, weil er nicht als Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland angehört.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - 13 S 1480/93

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Auszubildenden zu Ausbildungszwecken - zu den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 11 S 268/93
    Es bestehen deshalb rechtliche Bedenken, ob der Kläger während dieser Zeit freien Zugang zum Arbeitsmarkt hatte (s. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.9.1993 - 13 S 1480/93 -).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 11 S 268/93
    Denn ein supranationales Aufenthaltsrecht nach den Bestimmungen des Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation - im folgenden: ARB 1/80 - (vgl. EuGH, Urteil vom 16.12.1992, NVwZ 1993, 258 = InfAuslR 1993, 41; BVerwG, Beschluß vom 14.4.1993, InfAuslR 1993, 258; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.4.1993 - 11 S 2124/92 -) besteht im Fall des Klägers nicht, weil er nicht als Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland angehört.
  • BVerwG, 14.04.1993 - 1 C 14.92

    Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 11 S 268/93
    Denn ein supranationales Aufenthaltsrecht nach den Bestimmungen des Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation - im folgenden: ARB 1/80 - (vgl. EuGH, Urteil vom 16.12.1992, NVwZ 1993, 258 = InfAuslR 1993, 41; BVerwG, Beschluß vom 14.4.1993, InfAuslR 1993, 258; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.4.1993 - 11 S 2124/92 -) besteht im Fall des Klägers nicht, weil er nicht als Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland angehört.
  • BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 27.93

    Bedeutung des Integrationsstands einer ausländischen Familie - Erstrebung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 11 S 268/93
    Ein gesetzlicher Anspruch in diesem Sinne kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das Gesetz die Behörde ausdrücklich und generell verpflichtet, bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.10.1993 - 11 S 1487/93 - s. auch - zu § 11 Abs. 1 AuslG - BVerwG, Beschluß vom 17.3.1993, InfAuslR 1993, 278); ob im Fall einer sog. Ermessensreduktion auf Null in diesem Zusammenhang ebenfalls ein gesetzlicher Anspruch anzunehmen ist, kann hier offen bleiben, da dafür im Fall des Klägers keine Anhaltspunkte vorliegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 11 S 1518/03

    Kein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben oder gegen deutsches

    Dieser zwingende Versagungsgrund in Form einer befristeten Einreisesperre dient dem Zweck, den unmittelbaren und ohne vorherige Ausreise erfolgenden Übergang von einem dezidiert vorübergehenden Aufenthaltstitel in einen verfestigten Daueraufenthalt zu unterbinden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.1.1994 - 11 S 268/93 -, InfAuslR 1995, 104); die Durchsetzung der auf Zeit und auf nachfolgende Ausreise angelegten Zweckbindung der Aufenthaltsbewilligung soll angemessen gesichert und es soll verhindert werden, dass die zeitliche Begrenzung eines so genehmigten Aufenthalts unterlaufen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.1995 - 1 C 11.94 -, BVerwGE 98, 31 = VBlBW 1996, 49 unter Hinweis auf BT-Drs. 11/6321, S. 65 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

    Denn der Zweck dieser Vorschriften, dass über den Aufenthalt entschieden wird, bevor der Ausländer eingereist ist, kann nicht mehr erreicht werden, wenn der Inlandsaufenthalt des Ausländers bereits einmal - wie im Falle der Antragsteller durch die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - legalisiert worden ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.1994 - 11 S 268/93 -, sowie die Senatsbeschlüsse vom 16.06.1998 - 13 S 653/98 - und vom 06.03.2000 - 13 S 1552/99; ebenso Hailbronner, Ausländerrecht, § 8 Randnr. 21 und Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 121/122).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 11 S 700/01

    Aufenthaltssperre des AuslG 1990 § 8 Abs 2 S 1 als fortdauernder Versagungsgrund

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht sinngemäß ausgeführt, dass die Aufenthaltssperre des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG einen fortdauernden Versagungsgrund darstellt, der - im Unterschied zu den Versagungsgründen des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AuslG, die (nur) "einreisetypische Versagungsgründe" sind und durch die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gegenstandslos werden (siehe VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.1.1994 - 11 S 268/93 -, InfAuslR 1995, 104; OVG Berlin, Beschluss vom 30.7.1998, InfAuslR 1998, 471) - auch der Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis rechtlich zwingend entgegensteht.
  • OVG Hamburg, 06.05.2004 - 3 Bs 611/03

    Reformatio in peius im ausländerrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Der Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG greift allerdings nicht mehr ein, wenn der Ausländer nach einer Einreise ohne das erforderliche Visum bereits eine Aufenthaltsgenehmigung für einen entsprechenden Zweck erhalten hat (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.4.1999, InfAuslR 1999 S. 342 ; OVG Berlin, Beschl. v. 30.7.1998, InfAuslR 1998 S. 471; VGH Mannheim, InfAuslR 1995 S. 104; OVG Bautzen, Beschl. v. 8.1.2004, ZAR 2004 S. 154; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991 S. 121 f.; AuslG-VwV Nr. 8.1.1.7).
  • VG München, 15.01.2009 - M 24 K 08.2773

    Rechtshängigkeit und Streitgegenstand

    Noch zum Ausländergesetz führt der VGH Baden-Württemberg mit Urteil vom 26.01.1994, 11 S 268/93, (juris RdNr. 17) hierzu aus:.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2000 - 13 S 1542/99

    Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsaufnahme - Ermessenserwägungen im Falle

    Denn der Zweck dieser Vorschriften, daß über den Aufenthalt entschieden wird, bevor der Ausländer eingereist ist, kann nicht mehr erreicht werden, wenn der Inlandsaufenthalt des Ausländers bereits einmal - wie im Falle des Antragstellers durch die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - legalisiert worden ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.1.1994 - 11 S 268/93 -, InfAuslR 1995, 104 sowie den Senatsbeschluß vom 16.6.1998 - 13 S 653/98; ebenso Hailbronner, AuslR, § 8 RdNr. 21 und Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 121/122).
  • VG Düsseldorf, 27.04.2004 - 27 K 958/01

    Anforderungen an eine hinreichende Substantiierung der Behauptung einer

    Wird jedoch einem Ausländer entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, so kann ihm später der Versagungsgrund nicht entgegengehalten werden; dieser ist als verbraucht" anzusehen; so auch OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 1998 - OVG 3 SN 11.97 -, InfAuslR 1998, 471; VGH BW, Urteil vom 26. Januar 1994 - 11 S 268/94 - InfAuslR 1995, 104; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. April 1999 - 6 Bs 259/98 -, InfAuslR 1999, 342; Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand: Juli 2002, § 8 AuslG Rn. 17, Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 8 AuslG Rn. 22;.
  • VGH Hessen, 05.01.1996 - 13 TH 3277/94

    Weitergeltung der Fiktionswirkung nach AuslG § 21 Abs 3 (F: 1965-04-28) im Rahmen

    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung teilweise davon ausgegangen, daß bei Vorliegen eines gesetzlichen Anspruchs oder wenn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im öffentlichen Interesse liegt, nicht nur die Jahresfrist, sondern auch die Pflicht zur vorherigen Ausreise entfällt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1994 - 11 S 268/93 -, InfAuslR 1995, 104, 106 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21. Oktober 1992 - 17 B 2937/91 -, InfAuslR 1993, 122).
  • VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 4846/98

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ohne erforderliches Visum; Vom

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  • VG Münster, 04.12.2002 - 8 K 2214/01

    Dauerhafter Aufenthalt ausnahmsweise auch bei Verstoß gegen Visumsvorschriften

    vgl. Verwaltungsgerichtshof für das Land Baden- Württemberg (VGH Baden-Württemberg), Urteil vom 26. Januar 1995 - 11 S 268/93 -, InfAuslR 1994, 104 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 1998 - OVG 3 SN 11.97 -, InfAuslR 1998, 471; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (OVG Hamburg), Beschluss vom 29. April 1999 - 6 Bs 259/98 -, InfAuslR 1999, 342; Fraenkel, einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, Baden-Baden 1991, 121 f.; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht (Band 1), Stuttgart u. a., Stand: Mai 2002, § 8 Rn. 14.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2000 - 18 A 1052/97

    Voraussetzungen des ausländerrechtlichen Anspruchs auf Erteilung einer

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