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   VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94   

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VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94 (https://dejure.org/1995,2277)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.1995 - 11 S 2954/94 (https://dejure.org/1995,2277)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 11 S 2954/94 (https://dejure.org/1995,2277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen zwischenzeitlicher Ausreise des Ausländers - vorläufiger Rechtsschutz nur nach VwGO § 123; zur außergewöhnlichen Härte iSd AuslG 1990 § 22 im Falle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 115
  • FamRZ 1997, 746
  • VBlBW 1995, 162 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94
    In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutschverheirateten Ausländers (BVerfGE 80 S. 81 und BVerfG, Beschluß vom 12.12.1989, NJW 90 S. 895).

    Eine unter den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG fallende Beistandsgemeinschaft entsteht, sobald ein Familienmitglied auf Lebenshilfe angewiesen ist und ein anderes Familienmitglied diese Hilfe tatsächlich regelmäßig erbringt (BVerfG, NJW 90 S. 895).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfüllt eine Familie auch in diesem Fall die Funktion einer Beistandsgemeinschaft (siehe BVerfG, NJW 90 S. 895).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94
    In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutschverheirateten Ausländers (siehe BVerfG, Beschluß vom 18.04.1989, BVerfGE 80 S. 81).

    In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutschverheirateten Ausländers (BVerfGE 80 S. 81 und BVerfG, Beschluß vom 12.12.1989, NJW 90 S. 895).

    Kann der familiäre Beistand nur in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (BVerfGE 80 S. 81).

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94
    Ein die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rechtfertigendes öffentliches Interesse ist im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG zu bejahen, wenn die Familienangehörigen auf eine gegenseitige Lebenshilfe in besonderem Maße angewiesen sind (siehe Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Aufl., § 28 RdNr. 45 unter Hinweis auf BVerwGE 69 S. 359).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94
    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Senats in allen Fällen einer behördlichen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (§ 72 Abs. 1 AuslG), zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich nur das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht, da mit der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Versagung der Aufenthaltsgenehmigung auch die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (§ 42 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 AuslG) entfällt (siehe Beschluß des Senats vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 11 S 2677/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Ausländer freiwillig ausgereist ist, denn damit ist seine Ausreisepflicht erloschen und der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden (siehe Beschluß des Senats vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, daß Familienangehörige - etwa wegen Pflegebedürftigkeit - auf familiäre Lebenshilfe durch Zusammenleben mit dem Kläger angewiesen seien (vgl. BVerwGE 69, 359 (364) [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]); daher kann offenbleiben, ob darin ein überwiegendes öffentliches Interesse an einem Daueraufenthalt des Ausländers gesehen werden könnte (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1996, 115 (117); Remmel in: GK-AuslR, Stand: April 1997, § 28 AuslG Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 11 S 1518/03

    Kein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben oder gegen deutsches

    Daher kann der Senat offen lassen, ob in einem solchen Fall des gesteigerten familiären Angewiesenseins das "private "Interesse ausnahmsweise in ein öffentliches Interesse i.S.v. § 28 Abs. 3 Satz 2 AuslG umschlagen könnte (bejahend GK-AuslR, § 28 AuslG Rdnr. 39; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115; verneinend Hailbronner, Ausländerrecht, Band 1, § 28 Rdnr. 64; offen gelassen in BVerwG, Urteil vom 4.6.1997 a.a.O.).

    Ein derart gesteigertes Schutzbedürfnis ist nur dann anzuerkennen, wenn die Adoptivfamilie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft erfüllt, d.h. ein Familienmitglied auf die - tatsächlich erbrachte - Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und sich diese Hilfe nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt (BVerfG, Beschlüsse vom 12.12. und vom 18.4.1989 a.a.O. sowie Kammerbeschluss vom 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, NVwZ 1996, 1099; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115 = FamRZ 1997, 746).

  • VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Familiennachzug bei Pflegebedürftigkeit;

    Da die familiäre Lebenshilfe Ausfluss der grundrechtlich geschützten familiären Beistandsgemeinschaft ist, kommt es nicht darauf an, dass die Hilfe im Herkunftsland auch von familienfremden Personen erbracht wird oder werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - juris, Rdnr. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Februar 1995 - 11 S 2954/94 - juris, Rdnr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Für eine Wiedereinreise ohne vorgeschaltetes Verfahren nach § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AuslG oder nach § 9 Abs. 3 AuslG bietet in derartigen Fällen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versagung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis keine Grundlage (die Zulässigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO im Fall der freiwilligen Ausreise des Ausländers ebenfalls verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -, AuAS 1995, 50 und vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115; SächsOVG, Beschluss vom 7.3.2001, a.a.O.; für den Fall der freiwilligen Ausreise nach sofort vollziehbarer Ausweisung: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.6.1996 - 18 B 1095/95 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98 -, ThürVBl.

    Im Hinblick auf die von Art. 19 Abs. 4 GG geforderte Effektivität des vorläufigen Rechtsschutzes ist bei der gegebenen Sach- und Rechtslage das Begehren der Antragstellerin sachdienlich auch darauf gerichtet, ihre Wiedereinreise in das Bundesgebiet und den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu ermöglichen (vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - und vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, SächsOVG, Beschluss vom 7.3.2001, jew. a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.06.2015 - 19 ZB 15.558

    Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug der Mutter zur erwachsenen Tochter

    Auf Fälle, in denen es - wie hier - um die Genehmigung des Zuzugs von Ausländern geht, sind die Maßstäbe für aufenthaltsbeendende Maßnahmen, durch die eine tatsächlich gelebte familiäre Bestandsgemeinschaft auseinandergerissen wird (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, B.v. 15.02.1995 - 11 S 2954/94 - NVwZ-RR 1996, 115, Juris Rn. 4 ff.), nicht übertragbar (in diesem auch Sinne BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10/12 - BVerwGE 146, 198; Juris Rn. 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 3 B 17.10

    Iran; Berufung; Visum; Härte; außergewöhnlich (verneint); Krankheit; Erkrankung;

    Dort setzt das Bundesverfassungsgericht indes voraus, dass die Lebenshilfe durch ein Familienmitglied tatsächlich (bereits im Bundesgebiet) erbracht wird (so auch die vom OVG Münster [Urteil vom 24. Februar 1999 - 17 A 139.97 -, InfAuslR 1999, 345 = juris Rn. 16] - ihm i.E. folgend Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 29 - für seine Gegenansicht in Anspruch genommenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 1995 [a.a.O., juris Rn. 8] sowie vom 14. Dezember 1989 [a.a.O., juris Abschnitt B.I.3.c.aa] einerseits und des VGH Mannheim vom 15. Februar 1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115 = juris Rn. 9 andererseits).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1996 - A 13 S 1431/94

    Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 53 Abs 4 umfaßt auch nicht - zielbezogene

    In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutschverheirateten Ausländers (BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989, BVerfGE 80, 81 (95); BVerfG (3. Kammer des 2. Senats), Beschl. v. 12.12.1989, NJW 1990, 895 = InfAuslR 1990, 74; BVerfG, (3. Kammer des 2. Senats), Beschl. v. 25.10.1995, DVBl. 1996, 195; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Dieses Recht wird durch die Abschiebung - anders als im Fall der freiwilligen Ausreise (hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -, AuAS 1995, 50, Beschl. v. 15.02.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115; Beschl. v. 15.10.2003, a.a.O.; Hamb. OVG, Beschl. v. 12.01.1996 - Bs V 4/96 -, NVwZ-RR 1996, 709; OVG Bremen, Beschl. v. 20.06.2005 - 1 B 128/05 -, NordÖR 2005, 338 = NVwZ-RR 2006, 643; OVG Sachsen, Beschl. v. 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris; Hailbronner, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 48; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 Rn. 75) - nicht berührt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2006 - 11 S 2135/05

    Zum Ausschluss neuen Vorbringens nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist;

    In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutschverheirateten Ausländers (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.02.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ 1996, 115).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2004 - 11 S 1131/03

    Betreuungsbedarf eines Familienmitgliedes eines abzuschiebenden Ausländers als

    In diesen Fällen, aber auch nur dann, ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutschverheirateten Ausländers (BVerfG, Beschluss vom 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ 1996, 115).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - 17 A 139/97

    Aufenthaltserlaubnis; Außergewöhnliche Hörte; Lebenshilfe für pflegebedürftige

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07

    Kein Aufenthaltsrechts wegen Fortführung eines Familienbetriebs

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1995 - 11 S 2908/94

    Beschränkung des Rechtsanspruchs des ausländischen Ehegatten eines Deutschen auf

  • VG Karlsruhe, 04.03.1998 - 10 K 3207/95

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine äthiopische Staatsangehörige, die

  • VG Würzburg, 18.04.2016 - W 7 K 15.152

    Erfolgreiche Klage gegen Ausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 13 S 329/95

    Keine Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen für EG-Ausländer auf

  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 19 CE 14.1137

    Reisefähigkeit (verneint); Familiennachzug der Mutter und Großmutter

  • VG Saarlouis, 30.11.2011 - 10 K 549/11

    Erledigung der Abschiebungsandrohung während des Widerspruchsverfahrens durch

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 2986/94

    Fiktion des erlaubten Aufenthalts erlischt nicht wegen Ablaufs der auf den

  • VG Stuttgart, 16.10.2002 - 13 K 4129/02

    Zur aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft

  • VG Freiburg, 27.01.2003 - 6 K 2425/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - unzumutbare Härte

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