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   VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11   

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VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 (https://dejure.org/2012,7332)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 (https://dejure.org/2012,7332)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2012 - A 11 S 3070/11 (https://dejure.org/2012,7332)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher Behandlung bzw. Bestrafung durch die Taliban wegen Desertion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Abschiebungsschutzes gem. § 60 Abs. 2 AufenthG im Hinblick auf die Lage in Afghanistan; Bestehen einer konkreten Gefahr unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung durch die Taliban wegen Desertion aus einem ihrer Ausbildungslager nach ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 2, AufenthG § 60 Abs. 7, RL 2004/83/EG Art. 15c, RL 2004/83/EG Art. 15b, EMRK Art. 3, VwGO § 128
    Afghanistan, Abschiebungsverbot, unmenschliche Behandlung, unmenschliche Bestrafung, Todesstrafe, Hinrichtung, Zwangsrekrutierung, Taliban

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Abschiebungsschutzes gem. § 60 Abs. 2 AufenthG im Hinblick auf die Lage in Afghanistan; Bestehen einer konkreten Gefahr unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung durch die Taliban wegen Desertion aus einem ihrer Ausbildungslager nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Abschiebung nach Kabul nicht grundsätzlich ausgeschlossen; bei Desertion von Taliban kann Anderes gelten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Asylverfahren - Desertierte Taliban dürfen nicht abgeschoben werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschiebung nicht grundsätzlich ausgeschlossen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Humanitäre Lage begründet kein Abschiebeverbot

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (216)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
    Hiernach dürfte kriminelle Gewalt bei der Feststellung, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt, jedenfalls dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie nicht von einer der Konfliktparteien begangen wird (ausführlich: BVerwG, Urteile vom 24.06.2008 - 10 C 43.07 - juris Rn. 19 ff. und vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 -juris Rn. 23).

    Gemäß § 60 Abs. 11 AufenthG gilt auch für die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG u.a. die oben unter II. erläuterte Beweisregel des Art. 4 Abs. 4 QRL (ausführlich: BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 32 ff.; vgl. auch Dolk, Asylmagazin 12/2011, 418 ff., m.w.N.).

    Diesbezüglich ist vielmehr Art. 15 lit. b QRL einschlägig ("Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland"; vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 29), weswegen dem Kläger ein Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 AufenthG zugesprochen werden muss.

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Afghanistan, Hazara,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
    Die Berufung kann daher nicht wirksam auf einzelne materielle Anspruchsgrundlagen dieses einheitlichen prozessualen Anspruchs beschränkt werden (BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 -BVerwGE 136, 377 Rn. 13 und vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 11).

    Diese Bestimmung entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trotz geringfügig abweichender Formulierungen den Vorgaben des Art. 15 lit. c QRL und ist in diesem Sinne auszulegen (BVerwG, Urteil vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 14).

    Allerdings kann eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr auch dann, wenn individuelle gefahrerhöhende Umstände fehlen, ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urteil vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 18 ff.).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
    Denn der geltend gemachte Anspruch auf Verpflichtung zur Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG (entsprechend den Voraussetzungen für den subsidiären Schutz in Art. 15 der sog. Qualifikations-Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.04.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes; ABlEU Nr. L 304 S. 12; ber. ABlEU vom 05.08.2005 Nr. L 204 S. 24, neugefasst mit Umsetzungsfrist bis 21.12.2013 als Richtlinie 2011/95/EU vom 13.12.2011, ABlEU vom 20.12.2011 Nr. L 337 S. 9; - QRL -) bildet nach dem dafür maßgeblichen materiellen Recht einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand (BVerwG, Urteile vom 24.06.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 11 und vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 - juris Rn. 16).

    Hiernach dürfte kriminelle Gewalt bei der Feststellung, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt, jedenfalls dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie nicht von einer der Konfliktparteien begangen wird (ausführlich: BVerwG, Urteile vom 24.06.2008 - 10 C 43.07 - juris Rn. 19 ff. und vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 -juris Rn. 23).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
    Die Berufung kann daher nicht wirksam auf einzelne materielle Anspruchsgrundlagen dieses einheitlichen prozessualen Anspruchs beschränkt werden (BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 -BVerwGE 136, 377 Rn. 13 und vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 11).

    Dieser Maßstab hat bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung und des subsidiären Schutzes keine Bedeutung mehr (BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
    Bei der Prüfung des internen Schutzes muss mithin insbesondere gefragt werden, ob der Betreffende seine Existenz am Ort der Fluchtalternative auch ohne förmliche Gewährung eines Aufenthaltsrechts und ohne Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen in zumutbarer Weise - etwa im Rahmen eines Familienverbandes - und ohne ein Leben in der Illegalität, das ihn jederzeit der Gefahr polizeilicher Kontrollen und der strafrechtlichen Sanktionierung aussetzt, angemessen sichern kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08

    Schutz vor Verfolgung eines Yeziden aus einem früheren Yezidendorf unter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
    Die in diesem Sinne erforderliche Abwägung bezieht sich nicht allein auf das Element der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern auch auf das Element der zeitlichen Nähe des befürchteten Ereignisses; auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs ist in die Betrachtung einzubeziehen (BVerwG, Beschluss vom 10.04.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 6; Urteil vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 - juris Rn. 10 f.; Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 - juris Rn. 17).
  • VGH Hessen, 25.08.2011 - 8 A 1657/10

    Bewaffneter Konflikt in der Provinz Logar/Afghanistan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
    Dem schließt sich der Senat an, denn hierfür spricht im Übrigen auch der Umstand, dass andernfalls der richtlinienkonforme Ausschluss der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG für die Fälle des Art. 15 lit. c QRL über die an den internen Schutz gestellten Anforderungen unterlaufen würde (Hess. VGH, Urteil vom 25.08.2011 - 8 A 1657/10.A - juris Rn. 91).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
    Besteht ein bewaffneter Konflikt jedoch nicht landesweit, kommt eine individuelle Bedrohung in Betracht, wenn sich der Konflikt auf die Herkunftsregion des Ausländers erstreckt, in der er zuletzt gelebt hat bzw. in die er typischerweise zurückkehren kann und voraussichtlich auch wird, d.h. auf seinen "tatsächlichen Zielort" bei einer Rückkehr in den Herkunftsstaat (EuGH, Urteil vom 17.02.2009, Rs. C-465/07 Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3177/11

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungszulassung ohne entsprechenden Antrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
    Über den zulässigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.06.1998 - 9 B 469.98 - juris Rn. 20) Hilfsantrag des Klägers ist hier auch deshalb nicht zu entscheiden (vgl. zur Prüfung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bzgl. Afghanistans das Senatsurteil vom 06.03.2012 - A 11 S 3177/11 - juris).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
    Über den zulässigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.06.1998 - 9 B 469.98 - juris Rn. 20) Hilfsantrag des Klägers ist hier auch deshalb nicht zu entscheiden (vgl. zur Prüfung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bzgl. Afghanistans das Senatsurteil vom 06.03.2012 - A 11 S 3177/11 - juris).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

  • VG Ansbach, 13.05.2011 - AN 11 K 11.30032

    Kompetenzabgrenzung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde - Prüfung von neu

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1993 - A 16 S 2005/93

    Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der

    - offengelassen durch das BVerwG, Urteile vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 - Rn. 19 f. und vom 29.05.2008 - 10 C 11.07 -Rn. 35 sowie auch Beschlüsse vom 14.11.2012 - 10 B 22/12 -, juris Rn. 9 und vom 27.01.2009 - 10 B 56.08 -, juris Rn. 7; bejahend: OVG NRW, Urteil vom 26.08.2014 - 13 A 2998/11.A -, juris Rn. 189 ff. sowie die hierauf folgenden dessen Beschlüsse vom 08.05.2015 - 13 A 949/15.A -, juris Rn. 18 ff., vom 20.07.2015 - 13 A 1531/15.A -, juris Rn. 8 ff. und vom 06.06.2016 - 13 A 1882/15.A -, juris Rn. 8 f. - VGH Bad.-Württ., Urteile vom 06.03.2012 - A 11 S 3177/11 -, juris Rn. 30- und - A 11 S 3070/11 -, juris Rn. 27, - Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 3e AsylG Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 26.08.2014 - 13 A 2998/11 - und Beschluss vom 06.06.2016 - 13 A 1882/15.A -, juris Rn. 4 ff. sowie wohl auch HessVGH, Urteil vom 25.08.2011 - 8 A 1657/10.A - juris Rn. 91 zur andernfalls auftretenden Problematik, dass der richtlinienkonforme Ausschluss der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG a.F. (also § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG in seiner aktuellen Fassung) für die Fälle des Art. 15 lit. c der Anerkennungsrichtlinie über die an den internen Schutz gestellten Anforderungen unterlaufen würde; zum Maßstab der grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Rechte vgl. auch Marx, Interner Schutz von Flüchtlingen nach Art. 1 A Nr. 2 GFK (Art. 2 Buchst. d) RL 2011/95/EU), ZAR 2017/8, 304 (307 ff.) m.w.N. -.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3177/11

    Keine Gefahr bei Abschiebung nach Kabul

    Im Rahmen der Prüfung, ob eine konkrete Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung besteht, ist der asylrechtliche Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" anzulegen, wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation kennzeichnet (ausführlich: Senatsurteil vom 06.03.2011 - 11 S 3070/11 - juris; BVerwG, Beschluss vom 10.04.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 6; Urteil vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 - juris Rn. 10 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2012 - A 11 S 3079/11

    Abschiebungsverbot; Afghanistan; Zielort der Abschiebung; Extremgefahr;

    Im Rahmen der Prüfung, ob eine konkrete Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung besteht, ist der asylrechtliche Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" anzulegen, wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation kennzeichnet (ausführlich: Senatsurteil vom 06.03.2011 - 11 S 3070/11 - juris; BVerwG, Beschluss vom 10.04.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 6; Urteil vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 - juris Rn. 10 f.).
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