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   VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 11 S 3336/96   

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https://dejure.org/1996,4028
VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 11 S 3336/96 (https://dejure.org/1996,4028)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.1996 - 11 S 3336/96 (https://dejure.org/1996,4028)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 11 S 3336/96 (https://dejure.org/1996,4028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Ausländers wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs von Kindern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Regelausweisung eines Ausländers, wenn er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist; Möglichkeit einer Ausweisung bei Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2615
  • NVwZ 1997, 1240 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 11 S 3336/96
    Es müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, daß in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, BVerwGE 81, 155).

    Das Gewicht der Straftat ist nicht abstrakt, sondern konkret aus den Umständen der Tatbegehung zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 17.1.1989 aaO; Beschluß vom 16.8.1995, Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 6; Beschluß vom 8.5.1996, InfAuslR 1996, 299).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 11 S 3336/96
    Eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention ist daher nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Urteil vom 11.6.1996 - BVerwG 1 C 24.94).

    Insoweit besteht zwischen den "schwerwiegenden Gründen" im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG und den "besonders schwerwiegenden" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA kein qualitativer Unterschied (BVerwG, Urteil vom 11.6.1996 - BVerwG 1 C 24.94; Beschluß des Senats vom 12.11.1996 - 11 S 2601/96).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 11 S 2601/96

    Zur Ausweisung eines besonderen Ausweisungsschutz genießenden Ausländers aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 11 S 3336/96
    Insoweit besteht zwischen den "schwerwiegenden Gründen" im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG und den "besonders schwerwiegenden" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA kein qualitativer Unterschied (BVerwG, Urteil vom 11.6.1996 - BVerwG 1 C 24.94; Beschluß des Senats vom 12.11.1996 - 11 S 2601/96).
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 11 S 3336/96
    Das Gewicht der Straftat ist nicht abstrakt, sondern konkret aus den Umständen der Tatbegehung zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 17.1.1989 aaO; Beschluß vom 16.8.1995, Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 6; Beschluß vom 8.5.1996, InfAuslR 1996, 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

    Der Kläger hat sein gravierendes Fehlverhalten jedenfalls nicht in einer Weise verarbeitet, welche eine Wiederholung hinreichend sicher ausschloss (so in einem weitgehend vergleichbaren Fall vgl. Beschluss des Senats vom 12.12.1996 - 11 S 3336/96 -, NJW 1997, 2615; ebenso Hailbronner, AuslR, § 48 Rdnr. 28 m.w.N.).
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