Rechtsprechung
LG Köln, 14.07.2017 - 11 S 444/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Sechs-Monat-Frist, Fälligkeitsvpraussetzung, Netto-Reparatur-Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Netto-Reparaturkosten-Ersatz: Sechs-Monats-Frist ist keine Fälligkeitsvoraussetzung
Papierfundstellen
- NZV 2018, 192
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08
Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze
Auszug aus LG Köln, 14.07.2017 - 11 S 444/16
178, 338 Rn. 14 = NJW 2009, 910).Ob der Versicherer den Schadensersatzbetrag bezahle oder ob er sich verklagen lasse, müsse er aufgrund einer Bewertung der Umstände des jeweiligen Regulierungsfalls beurteilen (BGH, Beschluss vom 18. November 2008 -VI ZB 22/08 -, BGHZ 178, 338-346, Rn. 17 -juris).
- BGH, 29.04.2008 - VI ZR 220/07
Abrechnung des Unfallgeschädigten auf Reparaturkostenbasis
Auszug aus LG Köln, 14.07.2017 - 11 S 444/16
Ist der Reparaturaufwand - wie hier - höher als der Wiederbeschaffungsaufwand, jedoch niedriger als der Wiederbeschaffungswert (sog. 100%-Bereich), so kann der Geschädigte die Netto-Reparaturkosten ansetzen, wenn er den reparierten Gegenstand mindestens noch sechs Monate weiternutzt und ggf. verkehrssicher (teil)reparieren lässt (…BGHZ 168, 43 Rn. 1 1 = NJW 2006, 2179; NJW 2008, 1941). - BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus LG Köln, 14.07.2017 - 11 S 444/16
Ist der Reparaturaufwand - wie hier - höher als der Wiederbeschaffungsaufwand, jedoch niedriger als der Wiederbeschaffungswert (sog. 100%-Bereich), so kann der Geschädigte die Netto-Reparaturkosten ansetzen, wenn er den reparierten Gegenstand mindestens noch sechs Monate weiternutzt und ggf. verkehrssicher (teil)reparieren lässt (BGHZ 168, 43 Rn. 1 1 = NJW 2006, 2179; NJW 2008, 1941).
- LG Rottweil, 07.02.2024 - 1 S 46/23
Abrechnung auf Basis der kalkulierten Reparaturkosten vor Ablauf der …
Entgegen der Auffassung der Beklagten kann der Geschädigte aber nicht darauf verwiesen werden, Schadensersatzansprüche erst nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist geltend zu machen, da es sich bei der Sechs-Monats-Frist weder um eine Fälligkeitsvoraussetzung noch um eine eigene Anspruchsvoraussetzung handelt (LG Köln, Beschluss vom 14.07.2017, Az.: 11 S 444/16, BeckRS 2017, 122898).