Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7088
VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99 (https://dejure.org/1999,7088)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.01.1999 - 11 S 46/99 (https://dejure.org/1999,7088)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 11 S 46/99 (https://dejure.org/1999,7088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung eines in Kürze zu entlassenden Strafhäftlings bejaht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes hinsichtlich der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung ; Berücksichtigung aller Umstände; Strafgerichtliche Verurteilung; Sonstige Verhältnisse des Betroffenen; Vorliegen eines besonderen öffenlichen Interesses an einer sofortigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses werden in der Antragsschrift schließlich auch nicht insoweit dargelegt, als das Verwaltungsgericht ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Ausweisung bejaht hat (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschl. v. 12.9.1995, NVwZ 1996, 58; VGH Bad-.-Württ., Beschl. v. 25.6.1998, InfAuslR 1998, 468).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99
    Denn zum einen bezieht sich diese Erwägung nicht auf das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung, soweit dieses auf einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 456 a StPO gründet, und zum anderen war in jenem Fall, anders als hier, wohl nicht absehbar, wann der Beschwerdeführer aus der Haft entlassen würde (vgl. für den Fall, daß die Entlassung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist: BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, Buchholz aaO § 45 Nr. 13 = InfAuslR 1998, 383 = DVBl. 1998, 1023).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 11 S 682/98

    Sofortvollzug einer Ist-Ausweisung - Ausnahmefall eines verneinten öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses werden in der Antragsschrift schließlich auch nicht insoweit dargelegt, als das Verwaltungsgericht ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Ausweisung bejaht hat (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschl. v. 12.9.1995, NVwZ 1996, 58; VGH Bad-.-Württ., Beschl. v. 25.6.1998, InfAuslR 1998, 468).
  • BVerfG, 12.11.1998 - 2 BvR 1838/98

    Erfolgloser Antrag von "Mehmet" auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99
    Dieser der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechenden Bewertung des öffentlichen Interesses an einer sofortigen Vollziehung der Ausweisung steht nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht in einem Antragsverfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (Beschluß vom 12.11.1998, InfAuslR 1998, 490) bemerkt hat, das besondere öffentliche Interesse am Sofortvollzug einer vollziehbaren Ausreisepflicht noch vor einer Hauptsacheentscheidung könne nur schwerlich mit der Gefahr weiterer Straftaten des Beschwerdeführers schon in diesem Zeitraum begründet werden, nachdem dieser in Untersuchungshaft genommen worden sei und seine Abschiebung nunmehr aus der Haft heraus erfolgen solle.
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist auch nicht ersichtlich, daß seine Ausweisung dem in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht (vgl. EGMR, Urt. v. 26.9.1997, NVwZ 1998, 164; BVerwG, Urt. v. 27.1.1998, NVwZ 1998, 745).
  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist auch nicht ersichtlich, daß seine Ausweisung dem in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht (vgl. EGMR, Urt. v. 26.9.1997, NVwZ 1998, 164; BVerwG, Urt. v. 27.1.1998, NVwZ 1998, 745).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99
    Denn bei der vom Antragsteller herangezogenen Bemerkung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich nicht um eine die Entscheidung tragende Begründung, sondern um einen bloßen Hinweis (vgl. zum obiter dictum: BVerwG, Beschl. v. 25.10.1995, BVerwGE 99, 351, Eyermann/Peter Schmidt, § 132 VwGO, RdNr. 13 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2019 - 18 B 176/19

    Begründung eines die Anordnung des Sofortvollzugs einer Ausweisung

    vgl. zum besonderen Vollzugsinteresse im Fall des Absehens nach § 456a StPO: OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2011 - 8 ME 76/11 -, OVG Bremen, Beschluss vom 25. März 1999 - 1 B 65/99 -, VGH BW, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 11 S 46/99 -, jew. juris.
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

    Ist damit eine Entscheidung nach § 456a StPO auch schon vor Bestandskraft möglich, rechtfertigt schon dies die Anordnung des Sofortvollzuges (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.3.1999 - 1 B 65/99 -, InfAuslR 1999, 409, 412; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.1.1999 - 11 S 46/99 -, InfAuslR 1999, 127, 128 f.; GK-AufenthG, a.a.O., Vor §§ 53 ff. Rn. 1554 f.).
  • VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07

    Absehen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Hinblick auf eine

    Im Einklang mit dem Wortlaut des § 456a Abs. 1 StPO und entsprechend seinem Normzweck setzt ein im Hinblick auf eine Ausweisung im Sinne dieser Vorschrift erfolgendes Absehen von der Strafvollstreckung voraus, dass - in rechtlicher Hinsicht - eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht und diese - in tatsächlicher Hinsicht - demnächst auch verwirklicht werden wird (vgl. Löwe/Rosenberg, a. a. O., § 456a Rdnr. 6; von dieser Rechtsauffassung ausgehend auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. September 1999 - 11 S 46/99 - InfAuslR 1999, 127, GK-AufenthG, Stand: Juni 2007, vor §§ 53 ff. Rdnr. 1552 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen

    Ist damit eine Entscheidung nach § 456a StPO auch schon vor Bestandskraft möglich und offenbar auch nach wie vor beabsichtigt (vgl. Generalstaatsanwaltschaft Celle, Schreiben v. 14.3.2011, Bl. 193 Beiakte B), rechtfertigt schon dies die Anordnung des Sofortvollzuges (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.3.1999 - 1 B 65/99 -, InfAuslR 1999, 409, 412; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.1.1999 - 11 S 46/99 -, InfAuslR 1999, 127, 128 f.; GK-AufenthG, a.a.O., Vor §§ 53 ff. Rn. 1554 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2008 - 11 ME 277/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen

    In einem solchen Fall wird das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung, mit welcher der Gefahr erneuter schwerwiegender Straftaten des Ausländers begegnet werden soll, nicht im Hinblick auf die Strafhaft des Ausländers ausgeschlossen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.1.1999 - 11 S 46/99 -, InfAuslR 1999, 127).
  • OVG Thüringen, 17.04.2003 - 3 EO 542/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; eheliche

    Zu beachten ist schließlich, dass angesichts des oben beschriebenen, sich aus der Systematik des § 80 Abs. 1 und 2 VwGO ergebenden Regel-Ausnahme-Verhältnisses ein zusätzliches öffentliches Interesse an einem sofortigen Vollzug erforderlich ist, das über das Interesse daran, die jeweilige Maßnahme überhaupt - also in der Regel nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens - zu vollziehen, hinausgeht (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. November 1998 - 11 S 2498/98 -, zitiert nach juris, und vom 11. Januar 1999 -11 S 46/99-, InfAuslR 1999, 127 sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Januar 2000 - 3 Bs 218/99 -, zitiert nach juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. November 1993 -1 B 113/92-, ThürVBl.
  • VG Mainz, 06.09.2006 - 4 L 567/06

    Drogenhandel - Ausweisung trotz kleiner Kinder

    Da eine mögliche Entlassung des Antragstellers aus der Strafhaft in den nächsten Monaten ansteht (er beabsichtigt nach Abschluss der derzeitigen Therapie im November 2006 einen Antrag nach § 36 BtMG zu stellen) bestehen auch keine sonstigen Bedenken dagegen, das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Ausweisung mit der Gefahr erneuter schwerwiegender Straftaten zu begründen (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 1990, 58 und VGH Baden-Württemberg, InfAuslR 1999, 127 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 2 M 2719/99

    Ausweisung wegen Straftaten nach dem; Ausweisung; Gesamtstrafe; Rechtsschutz,

    Dass der Antragsteller unter dem Eindruck der bereits verbüßten Haft und angesichts der ihm angekündigten Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland die Bereitschaft erklärt hat, an einer Drogentherapie teilzunehmen, lässt für sich allein zwar eine Abkehr von seinem früheren Verhalten als denkbar erscheinen, legt eine solche Abkehr aufgrund aller hier zu berücksichtigenden Umstände, insbesondere seines Vorlebens, jedoch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nahe (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v 11.1.1999 - 11 S 46/99 -, VGHBW RSpDienst 1999, Beilage 3, B 1).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2002 - 12 K 1165/02

    Anspruch auf Abschiebung verneint

    Denn eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 456 a StPO ermöglicht allein eine sofortige Beendigung des Strafvollzugs im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse des Abzuschiebenden (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 11.01.1999 - 11 S 46/99 -, VBlBW 1999, 185 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 7 B 10778/18

    Abschiebung, Abschluss, aufschiebende Wirkung, Ausländerrecht, Ausweisung,

    Vor allem bleibt es bestehen, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Ausländer vor dem Zeitpunkt entlassen wird, zu dem die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen seine Ausweisung endet (vgl. VGH BW, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 11 S 46/99 -, juris, LS 1; OVG Nds., Beschluss vom 14. Juni 2011 - 8 ME 325/10 -, juris, Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht