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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 11 S 58.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 11 S 58.07 (https://dejure.org/2007,20602)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2007 - 11 S 58.07 (https://dejure.org/2007,20602)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2007 - 11 S 58.07 (https://dejure.org/2007,20602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Visumsantrags zum Zwecke des Ehegattennachzugs wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts; Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II u. XII); Rechtsschutz gegen ...

  • Judicialis

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § ... 8 Abs. 1; ; AufenthG § 30; ; AufenthG § 30 Abs. 3; ; AufenthG § 32; ; AufenthG § 34 Abs. 1; ; AufenthG § 50 Abs. 1; ; AufenthG § 81 Abs. 4; ; AufenthG § 101 Abs. 1; ; VwGO § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 1; ; VwGO § 123; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; AGVwGO § 4 Abs. 2; ; AGVwGO § 4 Abs. 2 S. 2; ; VwVfG § 36 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 11 S 58.07
    Die Antragstellerinnen verfolgen mit ihrem Widerspruch mithin eine Rechtskreiserweiterung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt der Rechtskreiserweiterung im Rahmen der Beschäftigungsauflage nach neuem Recht OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2006 - 11 N 9.06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung von Visa zum Zwecke der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 11 S 58.07
    Zu der Bedeutung des Erfordernisses der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 VwGO hat der Senat wiederholt festgestellt, dass dieses zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern gehört (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. April 2006 - 11 N 9.06 - und vom 28. Februar 2006 - 11 S 13.06 -, InfAuslR 2006, 277; Begründung zum Entwurf des Zuwanderungsgesetzes BT-Drs. 15/420, S. 70, zu § 5 Abs. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2000 - 13 S 2260/99

    D (A), Vietnamesen, Duldung, Verwaltungsakt, Nebenbestimmungen, Auflösende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 11 S 58.07
    Rechtsschutz gegen eine einem Aufenthaltstitel bei Erteilung beigefügte Bedingung oder modifizierende Auflage, die mit diesem selbst untrennbar inhaltlich verbunden ist, ist indes nach - soweit ersichtlich - wohl nahezu einhelliger Auffassung, der auch der Senat folgt, nur durch einen Verpflichtungswiderspruch bzw. eine Verpflichtungsklage zu erlangen (vgl. z.B. Hailbronner, AuslR., Mai 2007, Rn. 3 zu § 12 AufenthG; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 12 Rn 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. September 2000 - 13 S 2260/99 -, NVwZ-RR 2001, 272).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 11 S 13.06

    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 11 S 58.07
    Zu der Bedeutung des Erfordernisses der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 VwGO hat der Senat wiederholt festgestellt, dass dieses zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern gehört (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. April 2006 - 11 N 9.06 - und vom 28. Februar 2006 - 11 S 13.06 -, InfAuslR 2006, 277; Begründung zum Entwurf des Zuwanderungsgesetzes BT-Drs. 15/420, S. 70, zu § 5 Abs. 1).
  • OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03

    Gemeinschaftsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Erlaubnisfiktion;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 11 S 58.07
    Diese, ohnehin nur deklaratorisch wirkende (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 1 B 411/03 -, InfAuslR 2004, 154), Bescheinigung eines gesetzlichen Aufenthaltsrechts führt nach dem eindeutigen Wortlaut von § 81 Abs. 4 AufenthG nur dazu, dass bei Beantragung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels dieser bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag als fortbestehend gilt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 11 S 33.06

    Sicherung des Lebensunterhalts; Befristung einer erstmalig erteilten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 11 S 58.07
    In einer solchen Konstellation, bei der sich auch aus den allgemeinen bevölkerungspolitischen Erwägungen der Beschwerdebegründung keine Anhaltspunkte für die Annahme der Ausnahme von einem Regelfall im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ergeben, zumal für die Unzumutbarkeit der Führung der familiären Lebensgemeinschaft in der Heimat der Familie nichts hinreichend erkennbar ist, bestehen nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 6. Juli 2006 - 11 S 33.06 -) keine Bedenken gegen die auflösende Bedingung.
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Streitig ist aber, ob eine auflösende Bedingung wie die hier verfügte rechtmäßig ist (so Huber, AufenthG 2010, § 12 Rn. 5, Maor, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, § 4 Rn. 50, Zeitler, in: HTK-AuslR, Stand Oktober 2009, § 12 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, Anm. 2 f., Wenger, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 12 Rn. 5 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2007 - OVG 11 S 58.07 - InfAuslR 2007, 451; a.A. Hoppe, InfAuslR 2008, 292 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    Danach ist auch die hier zu prüfende auflösende Bedingung der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses isoliert angreifbar (vgl. dazu auch GK-AufenthG, § 4 AufenthG Rn. 178, m.w.N.; Hoppe, InfAuslR 2008, 292, 295 f.; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2007 - 11 S 58.07 - InfAuslR 2007, 451).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2009 - 11 B 1.09

    Ausländerrecht-Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

    Entgegen der Annahme des Klägers ist hingegen nicht von einer Nichtigkeit der mangels Anfechtung bestandskräftig gewordenen Nebenbestimmung wegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers und offensichtlicher Rechtswidrigkeit im Sinne von § 44 Abs. 1 VwVfG auszugehen (vgl. zu der Problematik auch Beschlüsse des Senats vom 22. August 2007 - 11 S 58.07 -, InfAuslR 2007, 451; vom 6. Juli 2006 - 11 S 33.06 - und vom 5. März 2008 - 11 S 15.08 - im Ergebnis auch Hoppe in InfAuslR 2008, 292 ff, wenn auch mit erheblichen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer solchen Bedingung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2019 - 11 S 75.18

    Zur isolierten Anfechtbarkeit einer auflösenden Bedingung, die einer

    Eine auflösende Bedingung ist kein ("sonstiger") Verwaltungsakt (so auch bereits Beschluss des Senats vom 22. August 2007 - 11 S 58.07 -, juris Rn 7).

    Davon ausgehend hat der Senat in der vom Antragsgegner angeführten Entscheidung vom 22. August 2007 (- 11 S 58.07 -, juris Rn. 7; in der nachfolgenden Entscheidung vom 5. März 2008 - 11 S 15.08 -, S. 4 EA, wird lediglich ergänzend - "Unabhängig davon ..." - hierauf verwiesen) angenommen, dass "Rechtsschutz gegen eine einem Aufenthaltstitel bei Erteilung beigefügte Bedingung oder modifizierende Auflage, die mit diesem selbst untrennbar inhaltlich verbunden ist, ..., nach - soweit ersichtlich - wohl nahezu einhelliger Auffassung, der auch der Senat folgt, nur durch einen Verpflichtungswiderspruch bzw. Verpflichtungsklage zu erlangen" sei.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 11 M 38.06

    Definition des Waldbegriffs; Einbeziehung von Kurzumtriebsplantagen

    Zur Begründung nimmt der Senat auf seinen das vorläufige Rechtsschutzverfahren (OVG 11 S 58.07) betreffenden Beschluss vom 27. Juli 2007 Bezug, in dem er u.a. ausgeführt hat: .
  • VG Berlin, 27.10.2014 - 11 K 331.14

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen des Abbruchs eines Sprachkurses

    Ferner ist durch den Widerspruch des Klägers die Wirksamkeit der Nebenbestimmung nicht suspendiert, weil es sich dabei um einen integrierten Bestandteil des Aufenthaltstitels handelt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2007 - OVG 11 S 58.07 - juris, Rdnr. 7 ff.).
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