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LG Konstanz, 13.10.2004 - 11 S 59/04 N |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Stockach, 31.03.2004 - 1 C 175/03
- LG Konstanz, 13.10.2004 - 11 S 59/04 N
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Zwickau, 24.06.2003 - 6 S 67/03
Auszug aus LG Konstanz, 13.10.2004 - 11 S 59/04
Zu Recht hat das Amtsgericht auch entschieden, dass sich der Kläger als Geschädigter nicht auf einen Freistellungsanspruch verweisen lassen muss (vgl. hierzu Landgericht Zwickau NZV 2003, 585 [LG Zwickau 24.06.2003 - 6 S 67/03] ). - BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Konstanz, 13.10.2004 - 11 S 59/04
Auch das Berufungsgericht folgt im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1996, 1958 [BGH 07.05.1996 - VI ZR 138/95] ) an, wonach der Geschädigte nicht verpflichtet ist, nach günstigen Sondertarifen und anderen als dem Unfallersatztarif zu suchen. - AG Stockach, 31.03.2004 - 1 C 175/03
Auszug aus LG Konstanz, 13.10.2004 - 11 S 59/04
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Stockach vom 31.03.2004 -1 C 175/03 - wird zurückgewiesen.