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LG Itzehoe, 21.02.2017 - 11 S 6/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Aktuelle Markierung" und "kurzfristig": Beschluss ist zu unbestimmt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 08.01.2016 - 60 C 27/15
- LG Itzehoe, 21.02.2017 - 11 S 6/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei …
Auszug aus LG Itzehoe, 21.02.2017 - 11 S 6/16
Demgemäß liegt bei Beschlüssen von Wohnungseigentümern eine Unwirksamkeit bzw. Ungültigkeit des gesamten Beschlusses vor, wenn der nicht zu beanstandende Teil allein sinnvollerweise keinen Bestand haben kann bzw. nicht anzunehmen ist, dass ihn die Eigentümer so in gleicher Weise beschlossen hätten (BGH, Urt. v. 11.05.2012 V ZR 193/11 - NJW 2012, 2648 bei Rn. 13). - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus LG Itzehoe, 21.02.2017 - 11 S 6/16
Umstände außerhalb der Beschlussfassung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Beschl. v. 10.09.1998 - V ZB 11/98 - NJW 1998, 3713, 3714). - LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09
Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines dinglichen Sondernutzungsrechts bei fehlenden …
Auszug aus LG Itzehoe, 21.02.2017 - 11 S 6/16
Entspricht die Zeichnung diesen Anforderungen nicht, ist ein dinglich wirkendes Sondernutzungsrecht nicht wirksam entstanden (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 15.12.2010 - 318 S 185/09 - BeckRS 2011, 01207).
- LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212 Lässt der Beschluss nach einer objektiv-normativen Auslegung eine durchführbare Regelung noch erkennen, so führt der Mangel allenfalls zur Anfechtbarkeit (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. September 1998, - V ZB 11/98; Landgericht Itzehoe, Urteil vom 21. Februar 2017, - 11 S 6/16; Landgericht Hamburg, Urteil vom 23. Juli 2014, - 318 S 106/13; Landgericht Berlin, Urteil vom 5. Mai 2013, - 55 S 52/12;… Münchener Kommentar zum BGB-Hogenschurz, 8. Aufl., § 23 WEG Rn. 69).