Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 11 S 7.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 Abs 1 WaffG, § 5 Abs 1 WaffG, § 12 Abs 1 WaffG, § 45 Abs 2 WaffG, § 146 Abs 4 VwGO
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 4 WaffG, § 5 WaffG, § 12 WaffG, § 45 WaffG, § 146 VwGO
Waffenbesitzkarte; Widerruf; fehlende Zuverlässigkeit; Überlassung an unbefugte Person; Waffenschrank; Schlüssel; Wohnungsschlüssel; Überlassung des Schlüssels bei Ortsabwesenheit; Vereinskamerad; Inhaber einer Waffenbesitzkarte; (keine) Ausnahme gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Waffenbesitzkarte wird bei Übergabe des Schlüssels zum Waffenschrank an einen Dritten wegen Unzuverlässigkeit widerrufen; Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit bei Übergabe des Schlüssels zum Waffenschrank an einen Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Waffenbesitzkarte wird bei Übergabe des Schlüssels zum Waffenschrank an einen Dritten wegen Unzuverlässigkeit widerrufen; Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit bei Übergabe des Schlüssels zum Waffenschrank an einen Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 12.01.2011 - 1 L 335.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 11 S 7.11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 18.12.2001 - 21 ZS 01.1719
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 11 S 7.11
Zunächst fehlt es entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht an einer Überlassung der Waffen an den - zu deren Besitz nicht berechtigten - Dritten D. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Überlassen im Sinne dieser Vorschrift schon dann vorliegt, wenn der Überlassende einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbständig der Waffe zu bedienen (dazu sowie zum folgenden BVerwG, Urteil v. 6. Dezember 1978 - I C 7.77 -, DÖV 1979, 567 f., hier zit. nach juris Rn 18; dem folgend BayVGH, Beschluss v. 18. Dezember 2001 - 21 ZS 01.1719 -, zit. nach juris Rn 20). - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 7.77
Verhinderung der Waffenführung durch Nichtberechtigte - Sinn und Zweck der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 11 S 7.11
Zunächst fehlt es entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht an einer Überlassung der Waffen an den - zu deren Besitz nicht berechtigten - Dritten D. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Überlassen im Sinne dieser Vorschrift schon dann vorliegt, wenn der Überlassende einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbständig der Waffe zu bedienen (dazu sowie zum folgenden BVerwG, Urteil v. 6. Dezember 1978 - I C 7.77 -, DÖV 1979, 567 f., hier zit. nach juris Rn 18; dem folgend BayVGH, Beschluss v. 18. Dezember 2001 - 21 ZS 01.1719 -, zit. nach juris Rn 20).
- VG Augsburg, 06.06.2013 - Au 4 S 13.708
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (teilweise erfolgreich)
Die Behörde muss sich insoweit auch nicht auf mildere Mittel, wie die Untersagung der Verwahrung fremder Waffen, verweisen lassen (vgl. OVG Berling-Bbg, B.v. 16.6.2011 - OVG 11 S 7.11 - juris Rn. 9), da dem Antragsteller die waffenrechtlichen Verpflichtungen bekannt sind und sein müssen.