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   VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92   

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VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92 (https://dejure.org/1992,3335)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.06.1992 - 11 S 736/92 (https://dejure.org/1992,3335)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - 11 S 736/92 (https://dejure.org/1992,3335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zwangsweise Abschiebung eines Ausländers - vorläufiger Rechtsschutz; Ausweisung eines Staatsangehörigen der ENA-Vertragsstaaten

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92
    Nach Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung soll in Fällen eines langen ordnungsgemäßen Aufenthalts in einem Vertragsstaat die Ausweisung nur noch dann zulässig sein, wenn sie für den Vertragsstaat unvermeidbar erscheinen muß, weil die maßgebenden Gründe so gewichtig sind, daß die Anwesenheit des Ausländers auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht länger hingenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 100/87 - NVwZ 1983, 227 = Buchholz 402.24 zu § 10 AuslG Nr. 91 und Urt. v. 18.8.1981 - 1 C 23.81 - E 64, 13 = NVwZ 1982, 117 = Buchholz aaO zu § 10 AuslG Nr. 84).

    Ein Risiko, das der Strafrichter jedoch bei der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 StGB) in Kauf nehmen darf, genügt andererseits regelmäßig einer solchen Gefährdung nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.8.1981 - 1 C 23.81 - aaO und Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 100.87 - aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92
    Zwar tritt die Ausschlußwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG unabhängig davon ein, ob die Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

    Allerdings ist es dann, im Rahmen des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den (gesetzlichen) Sofortvollzug der Versagung der Aufenthaltserlaubnis geboten, summarisch zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92
    Nach Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung soll in Fällen eines langen ordnungsgemäßen Aufenthalts in einem Vertragsstaat die Ausweisung nur noch dann zulässig sein, wenn sie für den Vertragsstaat unvermeidbar erscheinen muß, weil die maßgebenden Gründe so gewichtig sind, daß die Anwesenheit des Ausländers auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht länger hingenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 100/87 - NVwZ 1983, 227 = Buchholz 402.24 zu § 10 AuslG Nr. 91 und Urt. v. 18.8.1981 - 1 C 23.81 - E 64, 13 = NVwZ 1982, 117 = Buchholz aaO zu § 10 AuslG Nr. 84).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2891/90

    Inkrafttreten des EuNiederlAbk für die Türkei; Ausweisungsgründe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92
    Jedoch widerspricht seine Ausweisung Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens (ENA) vom 13. Dezember 1955 - Gesetz vom 30.9.1959 (BGBl. II S. 997) -, das auf ihn Anwendung findet (vgl. Art. 34 Abs. 3 ENA; s. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.5.1991 - 1 S 2891/90 - InfAuslR 1991, 223 = DÖV 1991, 851).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 1 S 2993/91

    Aufhebung einer die unselbständige Erwerbstätigkeit gestattenden Auflage im Paß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92
    Denn § 7 Abs. 2 AuslG gilt nur in den Fällen, in denen ein - uneingeschränktes - Ermessen der Ausländerbehörde bei der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 27.1.1992 - 1 S 2993/91 - und Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz S. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1978 - XI 2307/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92
    Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor, da die Abschiebung - als rechtlich selbständig zu beurteilende Vollstreckungsmaßnahme - noch anfechtbar ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31.10.1978 - XI 2307/78 - ESVGH 29, 11 = DÖV 1979, 297; vom 28.10.1988 - 11 S 2777/78 - vom 4.7.1990 - 11 S 956/90 - und vom 18.7.1991 - 11 S 146/91 -).
  • VG Hannover, 04.11.1991 - 10 A 819/91
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92
    Ob der Gesetzgeber mit § 26 Abs. 3 Nr. 2 AuslG eine grundsätzliche und abschließende Entscheidung dahingehend getroffen hat, daß nur unter den dort genannten Voraussetzungen bei der Entscheidung über die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auf strafrechtliche Verurteilungen zurückgegriffen werden darf (vgl. VG Hannover, Beschluß v. 4.11.1991 - 10 A 819/91 - InfAuslR 1992, 11), kann offenbleiben.
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92
    Die strafrechtliche Qualifizierung einer Handlung des Ausländers als Verbrechen oder Vergehen ist für sich ebensowenig entscheidend wie etwa die strafrichterliche Wertung eines gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßenden Verhaltens als nicht besonders schwerwiegend (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1977 - 1 C 31.74 - E 55, 8 = DÖV 1978, 184 = Buchholz aaO zu § 10 AuslG Nr. 46).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92
    Denn in diesem Fall ist eine dem besonderen Ausweisungsschutz Rechnung tragende erhöhte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung noch nicht gegeben, so daß auch der Ausweisungsgrund nicht schwer wiegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.1989 - 1 C 46.86 - Buchholz aaO zu § 11 AuslG Nr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05

    Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a

    Das Interesse des Antragstellers an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis und die gleichzeitig ergangene Abschiebungsandrohung (Verfügung der Antragsgegnerin vom 20.04.2004; Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.10.2004) überwiegt - unabhängig von der am 11.10.2004 vollzogenen Abschiebung des Antragstellers (s. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 20.01.2004 -12 TG 3204/03 -, EZAR 622 Nr. 42 und schon VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.06.1992 - 11 S 736/92 -, InfAuslR 1992, 342) - nach wie vor das entgegenstehende Interesse der Antragsgegnerin, das darauf gerichtet ist, den Antragsteller auch während des Klageverfahrens (weiterhin) vom Bundesgebiet fernzuhalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 11 S 1373/92

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder: Besitz der

    Denn durch diese Abschiebung hat sich die hier streitige Verfügung der Antragsgegnerin vom 8.11.1991 weder hinsichtlich der versagten Aufenthaltserlaubnis noch hinsichtlich der Abschiebungsandrohung erledigt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 2.6.1992 - 11 S 736/92 -).

    Dies wird insbesondere daran deutlich, daß das Strafgericht den Antragsteller in drei Fällen zu Geldstrafen und in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt hat, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist(Straftaten: Fahren eines Mofas ohne Versicherungsschutz; zweimal Trunkenheit im Verkehr, davon einmal in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, Sachbeschädigung und Unfallflucht; gefährliche Körperverletzung; zur Auslegung des besonders schwerwiegenden Verstoßes im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA vgl. nochmals Senatsbeschl. v. 2.6.1992 - 11 S 736/92 -).

    Im Entscheidungsfall spricht einiges dafür, daß die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers gem. § 26 Abs. 3 S. 3 AuslG zumindest befristet zu verlängern ist (vgl. hierzu im einzelnen nochmals Senatsbeschl. v. 2.6.1992 - 11 S 736/92 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1992 - 11 S 1109/92

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis: zur Ermessensausübung im Rahmen des

    Erfüllt ein Ausländer die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 AuslG 1990, kann die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur noch auf die speziellen Ermessensversagungsgründe des § 26 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990 gestützt werden (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 02.06.1992 - 11 S 736/92 -).

    Der von der Antragsgegnerin und vom Verwaltungsgericht angenommene Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 Nr. 1 (in Verb. mit § 13 Abs. 1) AuslG greift deshalb nicht ein (siehe VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.6.1992 -- 11 S 736/92 --).

    Durch diese Straftaten hat der Antragsteller zwar in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, jedoch dürfte der in diesen Verstößen liegende Ausweisungsgrund nicht besonders schwerwiegend im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA sein (siehe zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift im einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.6.1992 -- 11 S 736/92 --).

  • VG Stuttgart, 25.11.2021 - 11 K 1972/20

    Volljährigkeit in Algerien; Jugendhilfeleistungsbezug durch 18-jährigen Algerier;

    Es ist seit jeher unstreitig, dass Spezialregelungen zur Schädlichkeit bestimmter, der Höhe nach bezeichneter abgeurteilter Straftaten, die Anwendbarkeit der allgemeinen Regelungen insoweit ausschließen (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.06.1992 - 11 S 736/92, juris, 3. Leitsatz).

    64 Soweit ersichtlich war es seit jeher unstreitig, dass Spezialregelungen zur Schädlichkeit bestimmter, der Höhe nach bezeichneter abgeurteilter Straftaten, die Anwendbarkeit der allgemeinen Regelungen insoweit ausschließen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.06.1992 - 11 S 736/92, juris, 3. Leitsatz, zum früheren Ausländergesetz 1990 im Falle der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder: Versagungsgrund nach § 26 Abs. 3 AuslG 1990 versus Regelversagungsgrund nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1990).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 13 S 1279/96

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis eines Ausweisungsgrundes -

    Denn diese finden nur Anwendung, soweit über die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung als Regelfall oder nach Ermessen zu entscheiden ist (vgl Urt des Senats v 29.6.1992 - 13 S 3164/91 -, VBlBW 1993, 69; VGH Baden- Württemberg, Beschl v 2.6.1992, InfAuslR 1992, 341).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05

    D (A), Untersuchungshaft, Haftentschädigung, Ausweisung, Beurteilungszeitpunkt,

    Der Senat lässt offen, ob die Strafbarkeit nach § 92 Abs. 2 Nr. 1 AuslG (jetzt: § 95 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) voraussetzt, dass die zu Grunde liegende Ausweisung rechtmäßig erfolgte (vgl. bejahend Senge in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 92 AuslG Rdnr. 32; Westphal/Stoppa NJW 1999, 2137, 2140; Heinrich ZAR 2003, 166, 169 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg InfAuslR 1992, 341; verneinend Hailbronner Ausländerrecht § 95 AufenthG Rdnr. 6, 56; Renner Ausländerrecht 8. Aufl. § 95 AufenthG Rdnr. 23; vgl. auch BGHSt 31, 314,.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 S 1183/93

    Keine Umdeutung einer ermessensfehlerhaften Ausweisung in eine Versagung einer

    Dabei handelt es sich um spezielle Ermessensversagungsgründe, die eine Anwendung der allgemeinen Regelversagungsgründe nach § 7 Abs. 2 AuslG ausschließen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.9.1992 -11 S 1109/92- in Jakober/Lehle/Schwab, aaO., D 1.1 § 26 Abs. 2 Nr. 3; Beschl. v. 2.6.1992 -11 S 736/92-; Beschl. v. 28.11.1991 -1 S 2601/91- InfAuslR 1992, 41 = VBlBW 1992, 155).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - 11 S 1228/92

    Beschränkung des Asylantrags auf die Feststellung der Voraussetzungen des AuslG

    Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor, da die Abschiebung -- als rechtlich selbständig zu beurteilende Vollstreckungsmaßnahme -- noch anfechtbar ist (vgl. Beschl. des Senats vom 2.6.1992 -- 11 S 736/92 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1993 - 11 S 2532/92

    Anspruch auf unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; achtjähriger

    Eine Anwendung des § 7 Abs. 2 AuslG kommt nicht mehr in Betracht (vgl. Beschl. des Senats vom 2.6.1992 -- 11 S 736/92 -- und vom 24.9.1992 -- 11 S 1109/92 --).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.1996 - 3 S 137/96

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis

    Die Antragsgegnerin hatte die Ablehnung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis vielmehr ausschließlich auf den Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG gestützt, der hier aber aufgrund der spezielleren Regelung in § 26 Abs. 3 AuslG nicht anwendbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.6.1992, InfAuslR 1992, 341 [344]; Hailbronner, Ausländerrecht, § 26 AuslG RdNr. 20).
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