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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15   

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https://dejure.org/2015,4765
OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15 (https://dejure.org/2015,4765)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.03.2015 - 11 S 9.15 (https://dejure.org/2015,4765)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. März 2015 - 11 S 9.15 (https://dejure.org/2015,4765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 Abs 6 S 1 WaffG, § 45 Abs 2 WaffG, § 45 Abs 5 WaffG, Anl 1 Abschn 2 Nr 12 bis 13 WaffG
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei unvorsichtigem Umgang mit Schusswaffen, hier: Transport einer geladenen Jagdwaffe (Drilling) im Fußraum des Kraftfahrzeugs

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 Nr 2b WaffG, § 13 Abs 6 S 1 WaffG, § 45 Abs 2 WaffG, § 45 Abs 5 WaffG, Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 Abschn 2 Nr 12 bis 13 WaffG, § 3 Abs 1 S 1 LwBerGenJUVV, § 3 Abs 3 S 1 LwBerGenJUVV
    Widerruf der Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; unvorsichtiger Umgang mit Schusswaffen; Transport geladener Jagdwaffe (Drilling) im Fußraum des Kraftfahrzeugs; Privilegierung von Jägern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 496
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720

    Waffenrecht / Jagdrecht; Beschwerde unbegründet; Unzuverlässigkeit; schussbereite

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
    Z -, juris, Rz. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 21 CS 14.720 -, juris Rz. 12; Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, juris Rz. 14; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 -, juris Rz. 50; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, juris Rz. 4) ausgeführt, dass für die Erfüllung des Tatbestandes des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG regelmäßig ein einmaliges Fehlverhalten genügt, weil angesichts der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen, ein Restrisiko nicht hingenommen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 A 2430/11

    Schießen mit einer Waffe im Wald zur Jagdausübung nach der Aufnahme von Alkohol

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
    Z -, juris, Rz. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 21 CS 14.720 -, juris Rz. 12; Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, juris Rz. 14; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 -, juris Rz. 50; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, juris Rz. 4) ausgeführt, dass für die Erfüllung des Tatbestandes des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG regelmäßig ein einmaliges Fehlverhalten genügt, weil angesichts der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen, ein Restrisiko nicht hingenommen werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
    Z -, juris, Rz. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 21 CS 14.720 -, juris Rz. 12; Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, juris Rz. 14; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 -, juris Rz. 50; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, juris Rz. 4) ausgeführt, dass für die Erfüllung des Tatbestandes des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG regelmäßig ein einmaliges Fehlverhalten genügt, weil angesichts der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen, ein Restrisiko nicht hingenommen werden kann.
  • VGH Bayern, 14.07.1993 - 19 CE 93.1849
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
    Folglich erfasst die Privilegierung von Jägern es nicht, auf einer öffentlichen Straße eine geladene Jagdwaffe zugriffsbereit im Kraftfahrzeug mitzuführen, und zwar auch dann nicht, wenn diese Straße durch das Revier führt (vgl. VG Saarland, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 225/10 -, bei juris, Rz. 35; OLG Stuttgart, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 19 CE 93.1849 -, juris, Leitsatz).
  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 4 A 133/13

    Jagdgewehr im Kofferraum eines PKW

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
    Das Verwaltungsgericht hat mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2010 - 11 LA 389/09 -, juris Rz. 3; Hessischer VGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 4 A 133/13.
  • OLG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 Ss 185/07

    Waffenrecht: Mitführen einer geladenen Jagdwaffe bei Autofahrt auf einer durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
    Der Transport der Schusswaffe im Kraftfahrzeug des Antragstellers gehörte nicht mehr zur unmittelbaren Jagdausübung im Sinne des ersten Halbsatzes der Vorschrift, denn die Jagdausübung erstreckt sich im Kernbereich gemäß § 1 Abs. 4 BJagdG auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Juli 2007 - 4 Ss 185/07 -, Jagdrechtliche Entscheidungen X Nr. 116, zitiert nach juris, Rz. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2006 - 11 N 1.06

    Entzug der Waffenbesitzkarte wegen der unerlaubten, missbräuchlichen Tötung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
    Dabei legt der Senat ebenso wie das Verwaltungsgericht Tz. 50.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zugrunde und setzt bei dem Widerruf mehrerer Waffenbesitzkarten aufgrund eines einheitlichen Lebenssachverhalts nach ständiger Rechtsprechung nur einmal den Regelstreitwert an (vgl. Senatsbeschluss vom 27. April 2006 - OVG 11 N 1.06 -, Juris Rz. 8).
  • VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10

    Waffenrecht: Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
    Folglich erfasst die Privilegierung von Jägern es nicht, auf einer öffentlichen Straße eine geladene Jagdwaffe zugriffsbereit im Kraftfahrzeug mitzuführen, und zwar auch dann nicht, wenn diese Straße durch das Revier führt (vgl. VG Saarland, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 225/10 -, bei juris, Rz. 35; OLG Stuttgart, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 19 CE 93.1849 -, juris, Leitsatz).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
    Das Verwaltungsgericht hat mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2010 - 11 LA 389/09 -, juris Rz. 3; Hessischer VGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 4 A 133/13.
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
    Z -, juris, Rz. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 21 CS 14.720 -, juris Rz. 12; Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, juris Rz. 14; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 -, juris Rz. 50; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, juris Rz. 4) ausgeführt, dass für die Erfüllung des Tatbestandes des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG regelmäßig ein einmaliges Fehlverhalten genügt, weil angesichts der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen, ein Restrisiko nicht hingenommen werden kann.
  • VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772

    Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer

    Eine Kontrolle, ob sich noch Munition in der Waffe befindet, ist ebenfalls unerlässlich (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Derartiges ist insbesondere dann denkbar, wenn der Waffenbesitzer vergisst, dass die Waffe geladen ist und das nächste Mal mit ihr hantiert (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1849 - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 16.1710

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitführens einer geladenen Waffe im

    Derartiges ist insbesondere dann denkbar, wenn der Waffenbesitzer vergisst, dass die Waffe geladen ist und das nächste Mal mit ihr hantiert (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris).

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass - worauf die streitgegenständlichen Bescheide zwar nicht abheben, was nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO vom Gericht aber dennoch berücksichtigt werden kann - der unerlaubte Transport einer geladenen Waffe in einem Kraftfahrzeug nach der Rechtsprechung auch den Tatbestand des § 17 Abs. 3 Nr. 2 BJagdG bzw. des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG erfüllt, wonach derjenige unzuverlässig ist, der mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgeht oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahrt (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris).

  • VG Potsdam, 17.04.2023 - 3 K 2977/20
    Eine Kontrolle, ob sich noch Munition in der Waffe befindet, ist ebenfalls unerlässlich (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2015 - OVG 11 S 9.15 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Steindorf/Papsthart, WaffG, 11. Aufl. 2022, § 5 Rn. 37).

    Insoweit genügt auch eine einmalige Verfehlung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2015 - OVG 11 S 9.15 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575

    Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnis

    Denn die mit dem Transport im Kraftfahrzeug verbundene Gefahr einer geladenen Schusswaffe kann zu gravierenden Unfällen, auch mit tödlichem Ausgang führen, insbesondere dann, wenn der Waffenbesitzer vergisst, dass die Waffe geladen ist und das nächste Mal mit ihr hantiert (OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris Rn. 6), und ist daher - auch wenn es tatsächlich zu keiner Gefährdungslage gekommen ist - nicht hinnehmbar (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 24 ZB 16.1711 - juris Rn. 11).
  • VG Potsdam, 08.10.2021 - 3 L 469/21
    Eine Kontrolle, ob sich noch Munition in der Waffe befindet, ist ebenfalls unerlässlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2015 - OVG 11 S 9.15 -, Rn. 5, juris, m. w. N.).
  • VG Cottbus, 19.06.2019 - 3 K 1177/18

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Angesichts der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen, kann ein Restrisiko nicht hingenommen werden (hierzu ausführlich Beschluss der Kammer vom 19. Juni 2018, a.a.O. mit den dort genannten umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2015 - OVG 11 S 9.15 - juris Rn. 7).
  • VG Potsdam, 17.04.2023 - 3 K 940/19
    Daher kann schon ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2015 - OVG 11 S 9.15 -, juris Rn. 7 m.w.N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • VG Potsdam, 25.05.2022 - 3 K 2008/18
    Auch ein einmaliges Fehlverhalten reicht hierzu aus (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2015 - OVG 11 S 9.15 -, juris, Rn. 7, m.w.N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • VG Potsdam, 01.07.2022 - 3 K 5280/17
    Daher kann schon ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2015 - OVG 11 S 9.15 -, juris, Rn. 7, m.w.N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • VG Potsdam, 09.12.2021 - 3 L 809/21
    Eine Kontrolle, ob sich noch Munition in der Waffe befindet, ist ebenfalls unerlässlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2015 - OVG 11 S 9.15 -, Rn. 5, juris, m. w. N.).
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Rechtsprechung
   LG Bamberg, 13.10.2015 - 11 S 9/15 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,66464
LG Bamberg, 13.10.2015 - 11 S 9/15 WEG (https://dejure.org/2015,66464)
LG Bamberg, Entscheidung vom 13.10.2015 - 11 S 9/15 WEG (https://dejure.org/2015,66464)
LG Bamberg, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 11 S 9/15 WEG (https://dejure.org/2015,66464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 81
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14

    Rolläden als Gemeinschaftseigentum; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtung des

    Auszug aus LG Bamberg, 13.10.2015 - 11 S 9/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 22.01.2015, Az.: 30 C 1212/14 WEG, teilweise abgeändert und in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 09.08.2016 - 11 S 9/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48413
LG Itzehoe, 09.08.2016 - 11 S 9/15 (https://dejure.org/2016,48413)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09.08.2016 - 11 S 9/15 (https://dejure.org/2016,48413)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09. August 2016 - 11 S 9/15 (https://dejure.org/2016,48413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 30.05.2013 - C-106/13

    Fierro und Marmorale

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.08.2016 - 11 S 9/15
    Mit ihrer am 02.05.- bei Gericht eingegangenen und zunächst unter dem Aktenzeichen 17b C 106/13 geführten Klage wenden sich die Kläger gegen die auf der Versammlung vom 06.04.- zu TOP 7a und TOP 7b gefassten Beschlüsse.

    In dem Termin zur mündlichen Verhandlung am 20.11.2014 hat das Gericht im Einverständnis mit den Parteien das Klageverfahren 17 C 111/14 mit dem Klageverfahren 17b C 106/13 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.".

  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 19 S 88/12

    Dringende Sanierungsmaßnahmen: Ladungsfristkürzung zulässig!

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.08.2016 - 11 S 9/15
    Auf Alternativangebote anderer Planungsbüros habe vorliegend verzichtet werden können, weil eine zeitnah Prüfungsvorbereitung der Arbeiten geboten gewesen sei (Verweis auf LG Düsseldorf, 14.3.- - 19 S 88/12 Tz. 25).

    Auf Alternativangebote anderer Planungsbüros konnte die Verwaltung - wie das Amtsgericht zutreffend erkannt hat - vorliegend verzichten, weil eine zeitnahe Prüfungsvorbereitung der Arbeiten geboten gewesen ist (Verweis auf LG Düsseldorf, 14.3.- - 19 S 88/12 Tz. 25).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.08.2016 - 11 S 9/15
    Der Anfechtungskläger muss innerhalb der vorerwähnten Frist den Lebenssachverhalt, auf den seine Klage gestützt wird, in seinem wesentlichen Kern vortragen; ein Nachschieben von Anfechtungsgründen ist ausgeschlossen (s. nur BGH, Urt. v. 16.1.2009 - V ZR 74/08, NZM 2009, 199).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.08.2016 - 11 S 9/15
    Zudem steht den Wohnungseigentümern hinsichtlich der Höhe einer Sonderumlage ein weites Ermessen zu (BGH, NZM 2012, 275 Tz. 15).
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