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   VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 11 S 90/03   

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https://dejure.org/2003,9230
VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 11 S 90/03 (https://dejure.org/2003,9230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.04.2003 - 11 S 90/03 (https://dejure.org/2003,9230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. April 2003 - 11 S 90/03 (https://dejure.org/2003,9230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beurteilungszeitpunkt bei Klage auf Passverlängerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Ausstellung bzw. der Verlängerung eines Reisedokuments nach § 15 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 DVAuslG mangels Besitzes einer erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung; Zeitpunkt der maßgebenden Sach- und Rechtslage hinsichtlich einer auf die Verlängerung eines ...

  • Judicialis

    AuslG § 4 Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslG § 9 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslG § 39 Abs. 2; ; DVAuslG § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; DVAuslG § 15 Abs. 1; ; DVAuslG § 15 Abs. 5; ; VwGO § 113; ; VwGO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Reisedokument; Pass oder Passersatz; Subsidiaritätsprinzip; Passhoheit; maßgeblicher Zeitpunkt; Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 11 S 90/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei Verpflichtungsklagen grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es darum geht, ob schon aus Rechtsgründen der beantragte Verwaltungsakt erteilt oder versagt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.2001 - 1 C 23.00 -, BVerwGE 114, 9, m.w.N.).

    Das ist etwa der Fall, wenn der Zweck der Vorschrift verfehlt würde, sofern der Zeitpunkt der Entscheidung der Tatsacheninstanz maßgebend wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, NVwZ 2002, 867; vom 15.02.2001 - 1 C 23.00 -, a.a.O. -, vom 30.04.1998 - 1 C 12.96 -, NVwZ-RR 1998, 677 und vom 18.11.1997 - 1 C 22.96 -, InfAuslR 1998, 161 - zur Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG).

    Infolgedessen war das Ermessen der Behörde im vorliegenden Fall noch nicht eröffnet; der maßgebliche Zeitpunkt für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen ist hier daher ohne Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.2001 - 1 C 23.00 -, BVerwGE 114, 9, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1993 - 11 S 2345/92

    Antrag eines Ausländers auf Erteilung eines Paßersatzes/Fremdenpasses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 11 S 90/03
    Denn unabhängig davon, ob ihr Aufenthalt im Bundesgebiet aufgrund der - rechtzeitig - beantragten Verlängerung ihrer Aufenthaltsbefugnis bzw. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG gegebenenfalls als erlaubt gilt, steht eine gesetzliche Erlaubnisfiktion jedenfalls dem Besitz der nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 DVAuslG erforderlichen, von der Ausländerbehörde erteilten Aufenthaltsgenehmigung nicht gleich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.07.1993 - 11 S 2345/92 - [JURIS]).

    Denn die Ausstellung eines Reisedokuments nach § 15 Abs. 1 DVAuslG setzt - wie soeben dargestellt - den Besitz einer erteilten Aufenthaltsgenehmigung voraus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.07.1993, a.a.O.).

    Ferner kann abweichend von § 8 Abs. 1 AuslG auch die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG, evtl. nach § 32 AuslG, in Betracht kommen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.07.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 11 S 90/03
    Das ist etwa der Fall, wenn der Zweck der Vorschrift verfehlt würde, sofern der Zeitpunkt der Entscheidung der Tatsacheninstanz maßgebend wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, NVwZ 2002, 867; vom 15.02.2001 - 1 C 23.00 -, a.a.O. -, vom 30.04.1998 - 1 C 12.96 -, NVwZ-RR 1998, 677 und vom 18.11.1997 - 1 C 22.96 -, InfAuslR 1998, 161 - zur Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 11 S 90/03
    Das ist etwa der Fall, wenn der Zweck der Vorschrift verfehlt würde, sofern der Zeitpunkt der Entscheidung der Tatsacheninstanz maßgebend wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, NVwZ 2002, 867; vom 15.02.2001 - 1 C 23.00 -, a.a.O. -, vom 30.04.1998 - 1 C 12.96 -, NVwZ-RR 1998, 677 und vom 18.11.1997 - 1 C 22.96 -, InfAuslR 1998, 161 - zur Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG).
  • BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 11 S 90/03
    Das ist etwa der Fall, wenn der Zweck der Vorschrift verfehlt würde, sofern der Zeitpunkt der Entscheidung der Tatsacheninstanz maßgebend wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, NVwZ 2002, 867; vom 15.02.2001 - 1 C 23.00 -, a.a.O. -, vom 30.04.1998 - 1 C 12.96 -, NVwZ-RR 1998, 677 und vom 18.11.1997 - 1 C 22.96 -, InfAuslR 1998, 161 - zur Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG).
  • BVerwG, 11.03.1996 - 1 B 171.95

    Umfang des Vertrauensschutzes auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 11 S 90/03
    Ein früherer maßgeblicher Zeitpunkt ist auch nicht deshalb zugrundezulegen, weil es sich bei der Entscheidung nach § 15 Abs. 1 bzw. Abs. 5 DVAuslG um eine Ermessensentscheidung der Behörde handelt (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Ermessensentscheidungen BVerwG, Beschluss vom 11.03.1996 - 1 B 171.95 -, Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 3).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 11 S 90/03
    Hierzu ist in Bezug auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils) erforderlich, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392 = NVwZ 2000, 1163).
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