Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 11 SV 100/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34090
OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 11 SV 100/13 (https://dejure.org/2013,34090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.2013 - 11 SV 100/13 (https://dejure.org/2013,34090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 2013 - 11 SV 100/13 (https://dejure.org/2013,34090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Nr 3 ZPO, § 32b ZPO
    Lntertemporaler Anwendungsbereich der Neufassung des § 32 b ZPO;Bedeutung der beratenden Bank im Rahmen der Zweckmäßigkeitserwägung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Lntertemporaler Anwendungsbereich der Neufassung des § 32 b ZPO;Bedeutung der beratenden Bank im Rahmen der Zweckmäßigkeitserwägung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Intertemporaler Anwendungsbereich der Neufassung des § 32 b ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage wegen Ansprüchen auf Grund unzureichender öffentlicher Kapitalmarktinformationen - Gerichtsstand nach Gesetzesänderung; Bedeutung der beratenden Bank bei der Gerichtsstandsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Bedeutung der beratenden Bank im Rahmen der Zweckmäßigkeitserwägung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Intertemporaler Anwendungsbereich der Neufassung des § 32 b ZPO

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 2 O 411/12
  • OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 11 SV 100/13

Papierfundstellen

  • WM 2014, 701
  • BB 2014, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 11 AR 38/13

    Zum intertemporalen Anwendungsbereich der Neufassung des § 32b ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 11 SV 100/13
    Zwar hat nach der Rechtsprechung des Senats unter der Geltung des § 32 b ZPO a.F. (zuletzt Beschluss des Senats vom 15.7.2013, Az: 11 AR 38/13 zitiert nach juris) - auf die sich der Klägervertreter vorliegend u.a. beruft - der Gerichtsstand derjenigen Antragsgegner, die wegen Verletzung des Anlagevermittlungs- bzw. Beratungsvertrages in Anspruch genommen werden, regelmäßig zugunsten des Gerichtstandes des Anbieters der Vermögensanlage zurückzutreten, wenn erkennbar eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten von enttäuschten Anlegern gegen die Anlagegesellschaft, gesellschaftsnahe Personen, Vermittler etc. anhängig gemacht wurden oder noch werden, die in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht gleich oder ähnlich liegen und die vor dem Hintergrund der geltend gemachten Ansprüche ohne Aufklärung der Verhältnisse der Anlagegesellschaft nicht sachgerecht beurteilt werden können.

    Der Senat hält es - wie bereits im Rahmen des Beschlusses vom 15.7.2013, Az: 11 AR 38/13) ausgeführt - für sachgerecht, u.a. im Hinblick auf vergleichbare Gesetzesänderungen auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit abzustellen.

  • BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 11 SV 100/13
    Unter den in Betracht kommenden Gerichten erfolgt die Auswahl nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei im Regelfall nur ein solches Gericht bestimmt werden kann, bei dem einer der in Anspruch genommenen Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. BGH NJW 1987, 439).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 299/95

    Wert der Beschwer bei Anfechtung eines Teil-Grundurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 11 SV 100/13
    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO findet bei allen Arten der passiven Streitgenossenschaft Anwendung (vgl. BGH NJW 1998, 686; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 12.08.2019 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka ./. VW/Porsche: Teil-Musterentscheid zu

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 35/17

    Begriff des Betroffenseins i.S.v. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Örtliche Zuständigkeit

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 31/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 33/17

    Begriff des Betroffenseins i.S. von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14).
  • OLG Hamm, 16.03.2015 - 32 Sa 6/15

    Voraussetzungen des ausschließlichen Gerichtsstandes gem. § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO

    Auch die vom Antragsteller für seine Rechtsauffassung zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschl. v. 13.11.2013 - 11 SV 100/13 - zitiert nach juris) gibt keinen Anlass zu einer anderweitigen Entscheidung oder zu einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof.
  • OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung nach PKH-Antragstellung vor mehreren

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO findet bei allen Arten der passiven Streitgenossenschaft gemäß §§ 59, 60 oder 62 ZPO Anwendung (vgl. BGH NJW 1998, 685; OLG Frankfurt WM 2014, 701; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 36 Rdn. 14 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht