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   LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05   

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https://dejure.org/2006,8884
LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05 (https://dejure.org/2006,8884)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2006 - 11 Sa 100/05 (https://dejure.org/2006,8884)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 11 Sa 100/05 (https://dejure.org/2006,8884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente; Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Erbringung der Versorgungsleistung bei Nichterbringung dieser seitens einer Unterstützungskasse; Ausschluss eines Leistungsanspruchs gegen eine Unterstützungskasse auf Grund eines ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3; ; BetrAVG § 1 b Abs. 4 Satz 1; ; BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; BetrAVG § 31; ; BGB § 313; ; BGB § 421; ; BGB § 426

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1b Abs. 4 Satz 1; BGB § 311 § 611
    Einstandspflicht des Arbeitsgebers für Betriebsrentenansprüche bei Ausfall der Unterstützungskasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
    Vielmehr gilt auch im Betriebsrentenrecht wieder der Rechtsgrundsatz, wonach fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in aller Regel kein Grund dafür ist, sich von einer übernommenen Zahlungspflicht zu lösen (BAG 17.06.2003 - 3 AZR 396/02 -DB 2004, 324 ff.).

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Frist vom Bekanntwerden der Änderungspläne bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung derart lang war, dass sich alle Betroffenen darauf einrichten konnten (BAG 17.06.2003 - 3 AZR 396/02 - a. a. O.).

  • BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90

    Insolvenzschutz bei unwirksamen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
    Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 1 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurden (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind.
  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage (§ 7 Abs 1 Satz 3 Nr 5 BetrAVG aF

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
    Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 1 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurden (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind.
  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
    Ein triftiger Grund lag unter anderem dann vor, wenn eine ungekürzte Versorgungslast langfristig die Substanz des Trägerunternehmens gefährden konnte und mildere Mittel nicht ausreichten (BAG 05.06.1984 - 3 AZR 33/84 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG - Unterstützungskassen).
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
    Das Bundesarbeitsgericht hatte schon vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes angenommen, ein Arbeitgeber könne auch ohne ausdrücklichen Widerrufsvorbehalt wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage unter ganz engen Voraussetzungen die Zahlung eines versprochenen Ruhegelds aus Gründen einer wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet sei (BAG 10.12.1971 - 3 AZR 190/71 - DB 1972, 491).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83

    Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
    Wie dargelegt, wurde der fehlende Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen bei der Unterstützungskasse vom Bundesarbeitsgericht als Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen interpretiert (vgl. BAG 23.04.1985 - 3 AZR 194/83 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG - Unterstützungskasse).
  • BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92

    Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
    Ein triftiger Grund lag unter anderem dann vor, wenn eine ungekürzte Versorgungslast langfristig die Substanz des Trägerunternehmens gefährden konnte und mildere Mittel nicht ausreichten (BAG 05.06.1984 - 3 AZR 33/84 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG - Unterstützungskassen).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
    Allerdings war nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bei den Widerrufsvoraussetzungen zwischen Alt-, Übergangs- und Neufällen zu unterscheiden (BVerfG 14.01.1987 - 1 BFR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG - Unterstützungskassen).
  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85

    Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
    Der Arbeitgeber hat die Unterstützungskasse ausreichend zu dotieren, andernfalls muss er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber einstehen (BAG 28.04.1977 - 3 AZR 300/76 - DB 1977, 1656; BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85 - DB 1987, 2414).
  • BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76

    Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
    Der Arbeitgeber hat die Unterstützungskasse ausreichend zu dotieren, andernfalls muss er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber einstehen (BAG 28.04.1977 - 3 AZR 300/76 - DB 1977, 1656; BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85 - DB 1987, 2414).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 908/98

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Unterstützungskasse

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 23. Februar 2006 - 11 Sa 100/05 - teilweise aufgehoben.
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