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   LAG München, 27.02.2007 - 11 Sa 1006/06   

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https://dejure.org/2007,14275
LAG München, 27.02.2007 - 11 Sa 1006/06 (https://dejure.org/2007,14275)
LAG München, Entscheidung vom 27.02.2007 - 11 Sa 1006/06 (https://dejure.org/2007,14275)
LAG München, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 11 Sa 1006/06 (https://dejure.org/2007,14275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung eines Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber; Arbeitnehmerseitige Darlegungslast und Beweislast für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bzw. Urlaubsabgeltungsanspruchs; Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs als Ersatz für ...

  • Judicialis

    SGB X § 115; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; BurlG § 7 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 3, 4
    Unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches bei eigener Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Krankheitsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 11 Sa 1006/06
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllbarkeit des Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruchs trägt der Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 20.01.1998, Az.: 9 AZR 812/96).

    Er setzt somit voraus, dass der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde (BAG, Urt. vom 20.1.1998, Az. 9 AZR 812/96, NZA 98, 816).

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 11 Sa 1006/06
    Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 5. Dezember 1995, Az.: 9 AZR 871/94, AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht entsteht.
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 11 Sa 1006/06
    Ein Arbeitgeber hat den Urlaubsabgeltungsanspruch nur zu erfüllen, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses jedenfalls für die Dauer seines Urlaubsanspruchs seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können (BAG, Urteil vom 20.04.1989, Az.: 8 AZR 621/87).
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