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   LAG München, 23.06.2006 - 11 Sa 1015/05   

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https://dejure.org/2006,19419
LAG München, 23.06.2006 - 11 Sa 1015/05 (https://dejure.org/2006,19419)
LAG München, Entscheidung vom 23.06.2006 - 11 Sa 1015/05 (https://dejure.org/2006,19419)
LAG München, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 11 Sa 1015/05 (https://dejure.org/2006,19419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer ausgesprochenen außerordentlichen und hilfsweise ordentlichenÄnderungskündigung sowie eines Zahlungsanspruchs auf Zahlung von Weihnachtszuwendungen; Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag; Möglichkeit der Auslegung ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel auf Tarifvertrag als dynamische Verweisung im Sinne einer Gleichstellungsklausel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 23.06.2006 - 11 Sa 1015/05
    In diesem Sinne hat sich auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 26.09.2001 (Az.: 4 AZR 544/00, NZA 2002, 634) geäußert, indem es unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen ausgeführt hat, dass im Zweifel eine Bezugnahmeklausel auch ohne diesbezügliche ausdrückliche Regelung als dynamische Verweisung auszulegen sei.
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Juni 2006 - 11 Sa 1015/05 - aufgehoben.
  • LAG München, 27.08.2008 - 11 Sa 43/08

    Anspruch auf eine Weihnachtszuwendung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Mit Urteil vom 23. Juni 2006 hat die Kammer die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und die Revision zugelassen (Az. 11 Sa 1015/05).
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