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LAG Köln, 06.08.1999 - 11 Sa 1085/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung aus wichtigem Grund wegen Entwendung von Arbeitsmitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 626 Abs. 1
Kündigung; fristlos; Diebstahl; Mundraub; geringwertige Gegenstände; Abmahnung
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 28.05.1998 - 3 Ca 3664/97
- LAG Köln, 06.08.1999 - 11 Sa 1085/98
Papierfundstellen
- NZA-RR 2000, 24
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01
Außerordentliche Kündigung; Omnibusfahrer; Alkohol im Dienst.
Dies kann wie vorliegend dann der Fall sein, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer unmissverständlichen Anweisung des Arbeitgebers klar sein muss, dass dieser ein bestimmtes Verhalten nicht hinnehmen werde (so etwa LAG Köln vom 06.08.1999, 11 Sa 1085/98, LAGE § 616 BGB Nr. 27). - LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Cottbus, 28.11.2007 - 2 Ca 1256/07
Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung
Eine vorweggenommene Kündigungsandrohung durch Aushang am so genannten ,,Schwarzen Brett" oder in Rundschreiben oder Arbeitsvertrag, mit welcher der Arbeitgeber darauf hinweist, dass er ein bestimmtes, näher bezeichnetes Verhalten nicht duldet und für den Fall der Pflichtwidrigkeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ankündigt, genügt grundsätzlich nicht den Anforderungen einer Abmahnung (…Linck in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Auflage, § 132 Randnummer 18; anderer Auffassung: Fischermeier in KR, § 626 BGB Randnummer 266 sowie LAG Hamm vom 16.12.1982, 10 Sa 965/82 sowie LAG Köln vom 06.08.1999, 11 Sa 1085/98).