Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 11 Sa 1096/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
BGB § 126 Abs. 2 BGB § ... 154 BGB § 154 Abs. 1 S. 1 BGB § 280 BGB § 280 Abs. 1 BGB § 281 n. F. BGB § 325 BGB § 326 BGB § 326 Abs. 1 BGB § 622 BGB § 623 ArbGG § 8 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 66 Abs. 1 ZPO § 517 ZPO § 519 ZPO § 520
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung; Vorliegen eines wirksamen Vertragsschlusses mit der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung auf Grund vereinbarter Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei ...
- Judicialis
BGB § 126 Abs. 2; ; BGB § ... 154; ; BGB § 154 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 280; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 n. F.; ; BGB § 325; ; BGB § 326; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 622; ; BGB § 623; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründetes Abfindungsverlangen aufgrund vertraglicher Abrede
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 02.04.2003 - 2 Ca 3749/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 11 Sa 1096/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.04.1986 - V ZR 32/85
Anspruch auf Abschlu des Hauptvertrages aus einem Vorvertrag; Bestimmtheit der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 11 Sa 1096/03
Der Kläger macht geltend, die Beklagte habe ihre Verpflichtung aus dem nach seiner Meinung geschlossenen Vorvertrag - also einem schuldrechtlichen Vertrag, durch den sich beide Teile dazu verpflichten, demnächst einen anderen schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag zu schließen (vgl. nur BGH, 18.04.1986 - V ZR 32/85 - NJW 1986, 2820, 2821) - verletzt. - BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90
Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 11 Sa 1096/03
Im Hinblick auf die schwerwiegenden Rechtsfolgen muss außer Zweifel stehen, dass sich der Schuldner über das auf die vertragliche Leistung gerichtete Erfüllungsverlangen des Gläubigers klar ist und ohne Rücksicht auf die möglichen Folgen - gewissermaßen als sein letztes Wort - seine Weigerung zum Ausdruck bringt (BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90 - MDR 1993, 341, 342). - BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
Vorvertrag - rechtsgeschäftlicher Bindungswille
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 11 Sa 1096/03
Die Annahme eines Vorvertrages ist daher nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BAG, 26.03.1980 - VIII 1950/79 - NJW 1980, 1577, 1578).