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   LAG Köln, 13.08.2013 - 11 Sa 1099/12   

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https://dejure.org/2013,32380
LAG Köln, 13.08.2013 - 11 Sa 1099/12 (https://dejure.org/2013,32380)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.08.2013 - 11 Sa 1099/12 (https://dejure.org/2013,32380)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. August 2013 - 11 Sa 1099/12 (https://dejure.org/2013,32380)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Vollmacht; Mehrere Geschäftsführer und Alleinvertretungsbefugnis; Entbehrlichkeit der Betriebsratsanhörung bei zweiter Kündigung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 174 BGB; 102 BetrVG
    Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsunwirksamkeit zweier Kündigungen wegen Zurückweisung mangels Vollmachtsurkunde und fehlender Anhörung des Betriebsrats

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Viele Geschäftsführer - wer unterschrieb die Kündigung? Wirksamkeit prüfen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Viele Geschäftsführer - wer unterschrieb die Kündigung? Wirksamkeit prüfen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung einer Kündigung bei Gesamtvertretungsmacht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Organschaftliche Gesamtvertretung: Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

    Auszug aus LAG Köln, 13.08.2013 - 11 Sa 1099/12
    In diesem Falle ist § 174 BGB analog anwendbar (BAG, Urt. v. 10.02.2005 - 2 AZR 584/03 - m. w. N.).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Köln, 13.08.2013 - 11 Sa 1099/12
    Eine erneute Beteiligung des Betriebsrats kann nur dann entbehrlich sein, wenn das frühere Anhörungsverfahren ordnungsgemäß war, der Betriebsrat der Kündigung vorbehaltlos zugestimmt hat - woran es vorliegend mangelt - und eine Wiederholungskündigung in angemessenem zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen und auf denselben Sachverhalt gestützt wird (BAG, Urt. v. 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 - m. w. N.).
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