Rechtsprechung
LAG Köln, 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unternehmerentscheidung; Personalreduzierung; Mißbrauchskontrolle; Betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Zumutbarkeit eines Arbeitsplatzes; Unterwertiger Arbeitsplatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
KSchG § 1 Abs. 2
Kündigung; Betriebsbedingt; Wegfall des Arbeitsplatzes durch Personalreduzierung; anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit: Alternativarbeitsplatz; unterwertiger Arbeitsplatz; Einkommenseinbußen; Initiativlast des Arbeitgebers; Zumutbarkeit
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg - 2 Ca 536/96
- LAG Köln, 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Auszug aus LAG Köln, 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96
Soll als anderweitige Beschäftigung eine solche auf einem unterwertigen Arbeitsplatz in Betracht kommen, kann die betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn er beiden Parteien zumutbar ist und der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung ein ihm - infolge Vorhersehbarkeit der künftigen Entwicklung - mögliches Änderungsangebot unterlassen hat, sofern der Arbeitnehmer einem solchen Angebot zumindest unter Vorbehalt zugestimmt hätte (wie BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 62/83), hypothetische Zustimmung und Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer sind im Zweifel nicht anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer eine Herabstufung vom Verkaufsleiter zu einem - einem anderen Verkaufsleiter unterstellten - Außendienstmitarbeiter, Einkommenseinbußen von mtl. - BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Köln, 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96
Der Entschluß des Arbeitgebers, im Betrieb auf Dauer mit weniger Personal zu arbeiten, ist eine Unternehmerentscheidung, die nur einer Mißbrauchskontrolle unterliegt; eine gewisse mit der Personalreduzierung einhergehende Leistungsverdichtung auf den verbleibenden Arbeitsplätzen ist hinzunehmen (wie BAG v. 24.04.1997 - 2 AZR 352/96- ). - BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Köln, 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96
Trotz Wegfalls des Arbeitsplatzes kann eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung besteht; diese besteht grundsätzlich nur auf einem freien oder voraussehbar bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers frei werdenden Arbeitsplatz (wie BAG v. 15.12.1994 - 2 AZR 327/94), der mit den weggefallenen vergleichbar (gleichwertig) ist (wie BAG v. 29.03.1990 - 2 AZR 369/89) und auf dem der Arbeitnehmer ohne Änderung des Arbeitsvertrages kraft Weisungsrechts weiter beschäftigt werden könnte (wie BAG v. 15.12.1994 - 2 AZR 327/94) - ausnahmsweise auch ein solcher, von dem im Zeitpunkt der Kündigung bereits feststeht, daß er in absehbarer Zeit nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers frei wird, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist: Die Überbrückung von sechs Monaten bei einem noch keine drei Jahre wahrenden Arbeitsverhältnis ist dem Arbeitgeber unzumutbar, wenn die Einarbeitungszeit eines neu eingestellten Mitarbeiters erheblich kürzer wäre. - BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus LAG Köln, 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96
Trotz Wegfalls des Arbeitsplatzes kann eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung besteht; diese besteht grundsätzlich nur auf einem freien oder voraussehbar bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers frei werdenden Arbeitsplatz (wie BAG v. 15.12.1994 - 2 AZR 327/94), der mit den weggefallenen vergleichbar (gleichwertig) ist (wie BAG v. 29.03.1990 - 2 AZR 369/89) und auf dem der Arbeitnehmer ohne Änderung des Arbeitsvertrages kraft Weisungsrechts weiter beschäftigt werden könnte (wie BAG v. 15.12.1994 - 2 AZR 327/94) - ausnahmsweise auch ein solcher, von dem im Zeitpunkt der Kündigung bereits feststeht, daß er in absehbarer Zeit nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers frei wird, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist: Die Überbrückung von sechs Monaten bei einem noch keine drei Jahre wahrenden Arbeitsverhältnis ist dem Arbeitgeber unzumutbar, wenn die Einarbeitungszeit eines neu eingestellten Mitarbeiters erheblich kürzer wäre.
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
Zur Frage des besonderen Falles iSv § 18 Abs 1 S 2 BErzGG, in dem die Kündigung …
Die Annahme eines geeigneten Arbeitsplatzes, der den Arbeitgeber zu anderweitiger Beschäftigung verpflichtet, setzt voraus, dass ein solcher Arbeitsplatz vorhanden und vergleichbar (gleichwertig) ist (vgl. dazu LAG Köln, Urteil vom 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96 -, Juris, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 05.06.1975, BVerwGE 48, 264).Vergleichbar in diesem Sinne ist ein Arbeitsplatz nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dort aufgrund seines Weisungsrechts ohne Änderung des Arbeitsvertrags weiterbeschäftigen kann (BAG, Urteil vom 15.12.1994, DB 1995, 979; LAG Köln, Urteil vom 07.11.1997, a.a.O.).
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 2 Sa 369/09
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Interessenausgleich mit …
Dem entspricht die Entscheidung des LAG Köln vom 07.11.1997 (11 Sa 1110/96). - LAG Sachsen-Anhalt, 13.12.2005 - 2 Sa 116/05
Innerbetriebliche oder außerbetriebliche Gründe als dringendes betriebliches …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 12.11.1999 - 11 Sa 1610/98
Streitigkeit über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; …
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