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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.1997 - 11 Sa 1144/96   

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https://dejure.org/1997,14178
LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.1997 - 11 Sa 1144/96 (https://dejure.org/1997,14178)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.07.1997 - 11 Sa 1144/96 (https://dejure.org/1997,14178)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 11 Sa 1144/96 (https://dejure.org/1997,14178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Zurückverweisung auf Grund eines Verfahrensfehlers; Überprüfung der Wirksamkeit von ordentlichen Kündigungen; Möglichkeit des Erlasses von Teilurteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 903
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05

    Versetzungsbegriff - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Teilbeschluss

    Diese Verfahrensweise zwingt gleichwohl nicht zu der an sich auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren im Fall unzulässiger Teilurteile in Betracht kommenden Zurückverweisung (vgl. hierzu LAG Düsseldorf 28. Februar 1997 - 15 Sa 1738/96 - LAGE KSchG § 4 Nr. 35, zu 2 b bb; LAG Rheinland-Pfalz 10. Januar 1997 - 11 Sa 1144/96 - LAGE ArbGG 1979 § 68 Nr. 4; Hess. LAG 29. September 1999 - 16 Sa 2617/98 - RzK I 10 g Nr. 111).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16

    Auflösungsantrag - Ergänzungsurteil

    b) Ferner verstößt eine Aufteilung der Entscheidung über eine Kündigung und einen Auflösungsantrag in ein Teilurteil über den Kündigungsschutzantrag und ein Schlussurteil über den Auflösungsantrag regelmäßig gegen § 301 ZPO und ist unzulässig (BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - Rn. 11, AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969; vom 04.04.1957 - 2 AZR 456/54 -, AP Nr. 1 zu § 301 ZPO; LAG Rheinland-Pfalz vom 10.07.1997 - 11 Sa 1144/96 -, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 4; LAG Schleswig-Holstein vom 15.01.2015 - 5 Sa 327/14 -, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 5 Sa 327/14

    Teilurteil, Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, Kündigungsschutzklage,

    An einem solchen, im Berufungsverfahren nicht korrigierbaren Fehler leidet vorliegend das erstinstanzliche Verfahren, sodass auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO zulässig ist (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.07.1997 - 11 Sa 1144/96 -, juris).
  • LAG München, 12.01.2012 - 4 Sa 568/11

    Betriebsbedingte Kündigung, Auflösungsantrag

    Das Berufungsgericht hat gleichwohl von einer, hier auch durch § 68 ArbGG nicht ausgeschlossenen, Zurückverweisung, beider Verfahren, an das Arbeitsgericht (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 10.07.2997, 11 Sa 1144/96, NZA 1998, S. 903 f = LAGE Nr. 4 zu § 68 ArbGG 1979) abgesehen - die beiden Verfahren vielmehr nach § 147 ZPO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung im Berufungsverfahren verbunden -, da zu diesem Zeitpunkt beide Berufungsrechtsstreitigkeiten - über das Teilurteil zur Kündigungsschutzklage vom 07.12.2010 und über das Endurteil (Schlussurteil) zum Auflösungsantrag vom 05.05.2011 - in der Berufungskammer anhängig waren, damit die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausscheidet und auch der Beschleunigungsgrundsatz bei Kündigungsschutzklagen (§ 64 Abs. 8 ArbGG ) zu beachten ist.
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