Rechtsprechung
LAG München, 22.08.2007 - 11 Sa 1169/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung des Vorliegens einer wirksamen Abänderung eines schriftlich abgefassten Arbeitsvertrages durch spätere mündliche Erklärungen bzw. konkludente Verhaltensweisen; Rechtwirksamkeit von eingeführten Provisionsbedingungen (hier: Provisionsanteil von deutlich über 50 % ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsvertrag - spätere Änderung durch mündliche Vereinbarungen
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB §§ ... 305 ff.; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 315; ; KSchG § 4; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 5; ; ZPO § 222; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; BetrVG § 99
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 134 § 147 § 611 Abs. 1
Unwirksamkeit einseitiger Vertragsänderung des Arbeitgebers - nichtige Provisionsvereinbarung bei unangemessenem Anteil am Gesamteinkommen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitsentgelt - Widerrufsvorbehalt bei Provisionsbedingungen
Verfahrensgang
- ArbG München, 28.09.2006 - 23 Ca 7822/05
- LAG München, 22.08.2007 - 11 Sa 1169/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung
Auszug aus LAG München, 22.08.2007 - 11 Sa 1169/06
Weiter hat das Bundesarbeitsgericht Widerrufsklauseln für zulässig gehalten, die sich auf 15 bzw.20 % der Gesamtbezüge bezogen und im Zusammenhang mit Klauseln standen, mit denen sich der Arbeitgeber die Änderung des Verkaufsbereichs von Außendienstmitarbeitern bzw. den Entzug einer Zusatzaufgabe vorbehalten hatte (Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa). - BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86
Widerruf von Lohnzulagen
Auszug aus LAG München, 22.08.2007 - 11 Sa 1169/06
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 13. Mai 1987 (BAGE 55, 275 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle) und vom 21. April 1993 (7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969) eine solche grundlegende Störung des Leistungsgleichgewichts und damit einen Eingriff in den kündigungsschutzrechtlich geschützten Kernbereich in Fällen verneint, in denen sich das Widerrufsrecht bei unveränderter Tätigkeit auf Zulagen in Höhe von 25 bis 30 % bzw. 15 % der Tarifvergütung erstreckte. - BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92
Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der …
Auszug aus LAG München, 22.08.2007 - 11 Sa 1169/06
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 13. Mai 1987 (BAGE 55, 275 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle) und vom 21. April 1993 (7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969) eine solche grundlegende Störung des Leistungsgleichgewichts und damit einen Eingriff in den kündigungsschutzrechtlich geschützten Kernbereich in Fällen verneint, in denen sich das Widerrufsrecht bei unveränderter Tätigkeit auf Zulagen in Höhe von 25 bis 30 % bzw. 15 % der Tarifvergütung erstreckte. - BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05
Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG München, 22.08.2007 - 11 Sa 1169/06
Nach dieser Rechtsprechung ist die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts nur dann zulässig, wenn der im Gegenseitigkeitsverhältnis stehend widerrufliche Teil des Gesamtverdienstes unter 25 % liegt und der Tariflohn nicht unterschritten wird (BAG, Urt. vom 11.10.2006, Az.: 5 AZR 721/05). - BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80
Unzulässigkeit von Teilkündigungen
Auszug aus LAG München, 22.08.2007 - 11 Sa 1169/06
(BAG, Urteil vom 7. Okt. 1982, Az. 2 AZR 455/80, DB 1983, 1368).