Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 18.12.2009

Rechtsprechung
   LAG Köln, 24.02.2006 - 11 Sa 1190/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5580
LAG Köln, 24.02.2006 - 11 Sa 1190/05 (https://dejure.org/2006,5580)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.02.2006 - 11 Sa 1190/05 (https://dejure.org/2006,5580)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 11 Sa 1190/05 (https://dejure.org/2006,5580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Befristung, Befristungsgrundform, Projekt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 14 TzBfG
    Befristung, Befristungsgrundform, Projekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer kalendermäßigen Vertragsbefristung; Anforderungen an die Formulierung der Vereinbarung einer Befristungsgrundform; Arbeitsgerichtliche Prüfung der sachlichen Rechtfertigung bei mehreren, aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen; Zerlegung der ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14
    Befristung trotz missverständlicher Formulierung - projektbezogene Befristung nur bei Erfüllung der Prognoseanforderungen - keine Beschränkung der Prognose auf Arbeitskräftebedarf in konkretem Projekt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 498
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 7/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Projektbefristung

    Auszug aus LAG Köln, 24.02.2006 - 11 Sa 1190/05
    Eine Beschränkung der Prognose auf den Arbeitskräftebedarf in einem konkreten Projekt kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht (a. A. BAG Urt. v. 25.08.2004 - 7 AZR 7/04 - AP Nr. 13 zu § 14 TzBfG).

    Allerdings hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 25.08.2004 (7 AZR 7/04 - AP Nr. 13 zu § 14 TzBfG) im zweiten Leitsatz wie folgt entschieden:.

    Die Revision war zuzulassen im Hinblick auf die Tatsache, dass die vorliegende Entscheidung in ihren Gründen von dem Leitsatz des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 7/04 - AP Nr. 13 zu § 14 TzBfG abweicht.

  • BAG, 07.04.2004 - 7 AZR 441/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mehrbedarf - Drittmittel

    Auszug aus LAG Köln, 24.02.2006 - 11 Sa 1190/05
    Die vorgenannten Grundsätze finden in der bisherigen Rechtsprechung auch unverändert Anwendung auf Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis wegen eines zeitlich begrenzten Projekts befristet wurde (Urteil vom 05.06.2002 - 7 AZR 241/01 - AP Nr. 13 zu § 1 Beschäftigungsförderungsgesetz 1969; Urteil vom 07.04.2004 - 7 AZR 441/03 - AP Nr. 4 zu § 17 TzBfG).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Köln, 24.02.2006 - 11 Sa 1190/05
    Die vorgenannten Grundsätze finden in der bisherigen Rechtsprechung auch unverändert Anwendung auf Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis wegen eines zeitlich begrenzten Projekts befristet wurde (Urteil vom 05.06.2002 - 7 AZR 241/01 - AP Nr. 13 zu § 1 Beschäftigungsförderungsgesetz 1969; Urteil vom 07.04.2004 - 7 AZR 441/03 - AP Nr. 4 zu § 17 TzBfG).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 654/03

    Befristung - Vertretung

    Auszug aus LAG Köln, 24.02.2006 - 11 Sa 1190/05
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien bei Abschluss des letzten Vertrages einen entsprechenden Vorbehalt vereinbart haben oder wenn es sich bei dem letzten Vertrag um einen unselbständigen Annex zum vorherigen Vertrag handelt, mit dem das bisherige befristete Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich seines Endzeitpunktes modifiziert werden sollte (BAG-Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - AP Nr. 13 zu § 14 TzBfG und I 2 a der Gründe).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 24.02.2006 - 11 Sa 1190/05
    Dieser Normzweck hat zur Folge, dass der Arbeitgeber sich nicht auf Sachgründe berufen darf, die einer Befristungsgrundform zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 7 AZR 72/01 - AP Nr. 237 zu 620 BGB befristete Arbeitsvertrag unter II 2 a der Gründe).
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06

    Projektbefristung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Februar 2006 - 11 Sa 1190/05 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29202
LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05 (https://dejure.org/2009,29202)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05 (https://dejure.org/2009,29202)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - 11 Sa 1190/05 (https://dejure.org/2009,29202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Projektassistentin in einem Raumfahrtunternehmen; Schadensersatzklage auf Weiterbeschäftigung bei unsubstantiierten Darlegungen zu Vertrauenstatbestand

  • rechtsportal.de

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Projektassistentin in einem Raumfahrtunternehmen; unbegründete Schadensersatzklage auf Weiterbeschäftigung bei unsubstantiierten Darlegungen zu Vertrauenstatbestand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.07.2009 - 7 AZR 907/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung -

    Auszug aus LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05
    Es ist unerheblich, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf auf Grund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Projekt befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (BAG, Urt. v. 07.11.2007 - 7 AZR 484/06 - BAG, Urt. v. 29.07.2009 - 7 AZR 907/07 - m.w.N.).

    Geht die vereinbarte Vertragslaufzeit erheblich über die Dauer der projektbezogenen Beschäftigung des Arbeitnehmers hinaus, kann dies dafür sprechen, dass der Sachgrund des vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung nur vorgeschoben ist (vgl.: BAG, Urt. v. 29.07.2009 - 7 AZR 907/07 -).

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06

    Projektbefristung

    Auszug aus LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05
    Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 07.11.2007 - 7 AZR 484/06 - ) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Es ist unerheblich, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf auf Grund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Projekt befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (BAG, Urt. v. 07.11.2007 - 7 AZR 484/06 - BAG, Urt. v. 29.07.2009 - 7 AZR 907/07 - m.w.N.).

  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 345/91
    Auszug aus LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Vertrauenstatbestands trägt der Arbeitnehmer (BAG, Urt. v. 10.06.1992 - 7 AZR 345/91 -).
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05
    Der Vertrauenstatbestand muss grundsätzlich von den in Personalangelegenheiten zuständigen und bevollmächtigten Personen geschaffen werden, es sei denn die Äußerungen des Dienstvorgesetzten lassen sich nach den Grundsätzen der Duldungs- und der Rechtsscheinvollmacht dem Arbeitgeber zurechnen (vgl.: BAG, Urt. v. 26.04.1995 - 7 AZR 936/94 - u.H.a. BAG, Urt. v. 20.07.1994 - 5 AZR 627/93 -).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05
    Der Vertrauenstatbestand muss grundsätzlich von den in Personalangelegenheiten zuständigen und bevollmächtigten Personen geschaffen werden, es sei denn die Äußerungen des Dienstvorgesetzten lassen sich nach den Grundsätzen der Duldungs- und der Rechtsscheinvollmacht dem Arbeitgeber zurechnen (vgl.: BAG, Urt. v. 26.04.1995 - 7 AZR 936/94 - u.H.a. BAG, Urt. v. 20.07.1994 - 5 AZR 627/93 -).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 250/04

    Zweckbefristung; ABM-Vertrag

    Auszug aus LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitgeber durch sein Verhalten bei Vertragsschluss oder während der Vertragslaufzeit einen entsprechenden Vertrauenstatbestand setzt (BAG Urt. v. 19.01.2005 - 7 AZR 250/04 - m.w.N.).
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