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   LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99   

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LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99 (https://dejure.org/1999,3713)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99 (https://dejure.org/1999,3713)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. November 1999 - 11 Sa 1203/99 (https://dejure.org/1999,3713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 16 BetrAVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens im Rahmen der Anpassungsprüfung; Aktuelle Liquidität eines Unternehmens als Grundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens; Verweigerung der Anpassung der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16 Abs. 1
    Betriebliche Altersversorgung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99
    Daraus folgt, dass beim Anpassungsbedarf die volle Teuerung seit Rentenbeginn zu berücksichtigen ist, soweit diese nicht bereits durch vorhergehende Anpassung ausgeglichen wurde (BAG v. 28.04.1992 ­ 3 AZR 142/91 ­ EzA § 16 BetrAVG Nr. 22; BAG v. 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 30).

    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG v. 23.04.1985 ­ 3 AZR 156/83 ­ EzA § 16 BetrAVG Nr. 16; BAG v. 28.04.1992 ­ 3 AZR 142/91 ­ a. a. O.; BAG v. 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - a. a. O.).

    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (BAG v. 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 28; BAG v. 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 30).

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99
    Daraus folgt, dass beim Anpassungsbedarf die volle Teuerung seit Rentenbeginn zu berücksichtigen ist, soweit diese nicht bereits durch vorhergehende Anpassung ausgeglichen wurde (BAG v. 28.04.1992 ­ 3 AZR 142/91 ­ EzA § 16 BetrAVG Nr. 22; BAG v. 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 30).

    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG v. 23.04.1985 ­ 3 AZR 156/83 ­ EzA § 16 BetrAVG Nr. 16; BAG v. 28.04.1992 ­ 3 AZR 142/91 ­ a. a. O.; BAG v. 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - a. a. O.).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99
    Allerdings können Zinsen nach bisheriger Rechtsprechung des BAG nur von dem dem zugesprochenen Bruttobetrag entsprechenden Nettobetrag verlangt werden (vgl. näher BAG v. 20.04.1983 - 4 AZR 497/80 - AP Nr. 2 zu § 21 TV AL II; BAG v. 22.05.1986 - 2 AZR 392/85 - AP Nr. 23 zu § 622 BGB).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 392/85

    Kündigungsfrist bei Aushilfsverhältnis mit Höchstdauer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99
    Allerdings können Zinsen nach bisheriger Rechtsprechung des BAG nur von dem dem zugesprochenen Bruttobetrag entsprechenden Nettobetrag verlangt werden (vgl. näher BAG v. 20.04.1983 - 4 AZR 497/80 - AP Nr. 2 zu § 21 TV AL II; BAG v. 22.05.1986 - 2 AZR 392/85 - AP Nr. 23 zu § 622 BGB).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99
    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG v. 23.04.1985 ­ 3 AZR 156/83 ­ EzA § 16 BetrAVG Nr. 16; BAG v. 28.04.1992 ­ 3 AZR 142/91 ­ a. a. O.; BAG v. 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - a. a. O.).
  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99
    Zunächst kann die Klägerin auf der monatlichen Basis von DM 280, 09 brutto für die Zeit vom 01.07.1997 bis zum 31.08.1998 (= 14 Monate) DM 3.921,26 brutto und nach gemäß § 264 Nr. 2 ZPO i. V. m. § 523 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG zulässiger Umwandlung des Feststellungsantrags in einen Zahlungsantrag (vgl. nur BGH v. 08.06.1994 - VIII ZR 178/93 - NJW 1994, 2896, 2897) für die Zeit vom 01.09.1998 bis zum 30.09.1999 (= 13 Monate) weitere DM 3.641,17 brutto gemäß § 16 BetrAVG verlangen.
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99
    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (BAG v. 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 28; BAG v. 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 30).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. November 1999 - 11 Sa 1203/99 - aufgehoben.
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