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   LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 1208/07   

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LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 1208/07 (https://dejure.org/2008,12158)
LAG München, Entscheidung vom 25.06.2008 - 11 Sa 1208/07 (https://dejure.org/2008,12158)
LAG München, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 11 Sa 1208/07 (https://dejure.org/2008,12158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unzureichende Information bei Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs eines Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs auf einen inzwischen insolvent gewordenen Übernehmer ca. ein Jahr nach erfolgter Veräußerung; Umfang der Informationen für Arbeitnehmer im ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; BGB § 242

Kurzfassungen/Presse

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zur Verfristung und Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 1208/07
    Zwar habe der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner grundlegenden Entscheidung vom 27.02.1985 (BAG GS 1/84) anerkannt, dass ein gekündigter Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder den Zugang der fristlosen Kündigung hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses habe, wenn die Kündigung unwirksam sei und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegen stünden.

    Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass mit Beschluss vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) der Große Senat für den Fall der nicht offensichtlich unwirksamen Kündigung einen Weiterbeschäftigungsanspruch über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei der fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses anerkannt hat, wenn nicht überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 1208/07
    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (BAG, Urteil vom 31.01.2008, 8 AZR 1116/06, zit. n. Juris).
  • LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 1208/07
    Das Arbeitsgericht hat nach Auffassung der Berufungskammer auch insoweit zu Recht und mit zutreffender Begründung entschieden, dass die vom Großen Senats des BAG zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch entwickelten Grundsätze (Beschluss des GS vom 27.02.1985, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht), hier nur in der Weise zur Anwendung kommen können, dass bis zur Rechtskraft eines zugunsten des Arbeitnehmers ergehenden Feststellungsurteils über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer und nicht lediglich bis zum Erlass eines nicht rechtskräftigen instanzgerichtlichen Urteils hierbei im Regelfall die schützenswerten Interessen des alten Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung der mit dem Betrieb(steil) zunächst übergegangenen Arbeitnehmer deren Beschäftigungsinteressen überwiegen müssen, weil beim abgebenden Arbeitgeber eben der Arbeitsbereich insgesamt als solcher qua Betriebsübergang - schon seit langem - weggefallen ist und eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für ihn damit nicht mehr ohne weiteres besteht und weil bei einem Betriebsübergang - wie auch hier - regelmäßig eine Vielzahl von Arbeitnehmern ein Weiterbeschäftigungsbegehren geltend macht (vgl. auch LAG M., 4. Kammer, Urteil vom 17.4.2008, Az.: 4 Sa 1063/07).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 1208/07
    Die Beklagte ist weiterhin der Ansicht, dass es der Grundsatz des Vertrauensschutzes verbiete, das von der Rechtsprechung des BAG in der Entscheidung vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05 neu postulierte Kriterium der "Mitteilung der Anschrift des Betriebserwerbers" rückwirkend anzuwenden.
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