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   LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15   

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LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15 (https://dejure.org/2016,27818)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15 (https://dejure.org/2016,27818)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2016 - 11 Sa 1249/15 (https://dejure.org/2016,27818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anspruch auf höhere Vergütung eines Betriebsratsmitgliedes unter Berücksichtigung der beruflichen Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer.

  • IWW

    § 37 Abs. 4 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, §§ 529, 531 Abs. 2 ZPO, § 67 ArbGG, § 242 BGB, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 533 Nr. 1 ZPO, § 529 Abs. 1 Ziffer 2 ZPO, § 67 Abs. 1 bis 3 ArbGG, § 67 Abs. 4 Satz 1 ArbGG, § 256 ZPO, § 37 Abs. 4 Satz 2 BetrVG, § 37 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 611 BGB, §§ 196, 197 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Verfahren zur Anpassung des Entgelts von Mitgliedern des Betriebsrats; Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Mitarbeiterin einer Städteregionstagsfraktion wegen Verlustes des Fraktionsstatus aufgrund des Austritts eines Mitgliedes; Anforderungen ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG
    Anspruch auf höhere Vergütung eines Betriebsratsmitgliedes unter Berücksichtigung der beruflichen Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 4 S. 1
    Anspruch auf höhere Vergütung eines Betriebsratsmitgliedes unter Berücksichtigung der beruflichen Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 37 Abs. 4 S. 1
    Anforderungen an das Verfahren zur Anpassung des Entgelts von Mitgliedern des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
    Zur Berechnung der nach § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG für die Bemessung des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds maßgeblichen Vergleichsentgelts bei kleinen Vergleichsgruppen (vgl. auch BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 und LAG Düsseldorf vom 18.03.2016 - 10 Sa 929/15).

    Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Beklagte könne sich nicht auf die Entscheidung des 7. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.2005 - 7 AZR 208/04 berufen.

    Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts habe mit seinem Urteil vom 15.01.2005 - 7 AZR 208/04 lediglich klargestellt, dass das Gehalt im konkreten Fall nicht bloß anhand einer Betrachtung der Gehaltsentwicklung zweier vergleichbarer Arbeitnehmer vollzogen werden könne, da dies eine Mehrheitsbetrachtung gerade ausschließe.

    Da nach der Entscheidung des 7. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 die Gehaltserhöhungen nach dem Mehrheitsprinzip weiterzugeben seien, sei es richtig gewesen, dass zum 01.01.2014 dem Kläger keine Steigerung um 33, 33 EUR zu gewähren gewesen sei, denn die Mehrheit der Vergleichspersonen habe zu diesem Zeitpunkt keine Erhöhung erhalten.

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (vgl. BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 in AuA 2005, 436; BAG vom 13.11.1987 - 7 AZR 550/86 in AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 in AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28).

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (vgl. BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 a.a.O.; BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 in NZA 2006, 448; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 a.a.O.).

    Handelt es sich um eine sehr kleine Vergleichsgruppe und lässt sich deshalb nicht feststellen, dass die Gehälter der Mehrzahl der vergleichbaren Arbeitnehmer in gleichem Umfang erhöht wurden, kann für den Gehaltsanpassungsanspruch des Betriebsratsmitglieds der Durchschnitt der den Angehörigen der Vergleichsgruppe gewährten Gehaltserhöhungen maßgebend sein, wenn nur auf diese Weise eine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Begünstigung oder Benachteiligung des Betriebsratsmitglieds vermieden werden kann (vgl. BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 a.a.O.).

    Lässt sich aber nicht feststellen, dass die Gehälter einer Mehrzahl der vergleichbaren Arbeitnehmer in gleichem Umfang erhöht wurden, so "kann" nicht nur mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 für den Gehaltsanpassungsanspruch des Betriebsratsmitglieds der Durchschnitt der den Angehörigen der Vergleichsgruppe gewährten Gehaltserhöhungen maßgebend sein (vgl. BAG a.a.O. Rn. 16 und 18), sondern es muss auf diesen abgestellt werden.

    Auch insoweit führt der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichtes unter Rdnr. 16 seiner Entscheidung vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 aus, dass nach dem Zweck des § 37 Abs. 4 BetrVG das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen ist und es darauf ankommt, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitgliedes während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (so auch: BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 a.a.O. Rdnr. 11; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 a.a.O. Rdnr. 12).

    Es handelt sich daher um einen Vergütungsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG vom 19.01.2015 - 7 AZR 208/04 a.a.O. Rdnr. 28).

    Dass sich bei dieser Prüfung der Blick ggf. weit zurück in die Vergangenheit erstreckt, liegt bei langjähriger Betriebsratstätigkeit in der Natur der Sache und hat mit dem Gedanken der Verjährung nichts zu tun (vgl. BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 a.a.O. Rdnr. 31).

  • BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Durchschnittslohn

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (vgl. BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 in AuA 2005, 436; BAG vom 13.11.1987 - 7 AZR 550/86 in AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 in AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28).

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (vgl. BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 a.a.O.; BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 in NZA 2006, 448; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 a.a.O.).

    Auch insoweit führt der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichtes unter Rdnr. 16 seiner Entscheidung vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 aus, dass nach dem Zweck des § 37 Abs. 4 BetrVG das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen ist und es darauf ankommt, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitgliedes während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (so auch: BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 a.a.O. Rdnr. 11; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 a.a.O. Rdnr. 12).

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (vgl. BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 in AuA 2005, 436; BAG vom 13.11.1987 - 7 AZR 550/86 in AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 in AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28).

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (vgl. BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 a.a.O.; BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 in NZA 2006, 448; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 a.a.O.).

    Auch insoweit führt der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichtes unter Rdnr. 16 seiner Entscheidung vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 aus, dass nach dem Zweck des § 37 Abs. 4 BetrVG das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen ist und es darauf ankommt, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitgliedes während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (so auch: BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 a.a.O. Rdnr. 11; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 a.a.O. Rdnr. 12).

  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (vgl. BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 in AuA 2005, 436; BAG vom 13.11.1987 - 7 AZR 550/86 in AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 in AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28).
  • LAG Hamm, 24.07.2003 - 17 Sa 684/03

    Geltendmachung von krankenversicherungsrechtlichen Kostendämpfungspauschalen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
    Das gilt sowohl für die Vergangenheit, auf die eine Leistungsklage beschränkt wäre, als auch für die Zukunft, für die der Kläger sich ohnehin nicht auf die Möglichkeit der Klage auf zukünftige Leistung verweisen lassen muss, sondern zwischen den beiden Klagearten wählen kann (vgl. BAG vom 18.12.2003 - 8 AZR 550/02 in ZTR 2004, 35).
  • LAG Hamburg, 05.03.2015 - 7 Sa 63/14

    Vergütungsansprüche eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
    Werden dementsprechend Vergleichspersonen bestimmt, sind sowohl das Betriebsratsmitglied als auch der Arbeitgeber grundsätzlich hieran im Rahmen der Ausfüllung des § 37 Abs. 4 BetrVG gebunden (vgl. LAG Hamburg vom 05.03.2015 - 7 Sa 63/14 in LAGE § 37 BetrVG 2001 Nr. 11).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
    Betriebsüblich ist eine Entwicklung, die vergleichbare Arbeitnehmer bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (vgl. BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 in DB 2016, 1024).
  • LAG Düsseldorf, 18.03.2016 - 10 Sa 929/15

    Höhe des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
    Zur Berechnung der nach § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG für die Bemessung des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds maßgeblichen Vergleichsentgelts bei kleinen Vergleichsgruppen (vgl. auch BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 und LAG Düsseldorf vom 18.03.2016 - 10 Sa 929/15).
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11

    Tarifauslegung - Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
    Dafür sprechen unter anderem auch prozessökonomische Gründe (vgl. BAG vom 22.01.2013 - 6 AZR 480/11 in NZA-RR 2013, 300).
  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 550/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung in Baden-Württemberg -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
    Das gilt sowohl für die Vergangenheit, auf die eine Leistungsklage beschränkt wäre, als auch für die Zukunft, für die der Kläger sich ohnehin nicht auf die Möglichkeit der Klage auf zukünftige Leistung verweisen lassen muss, sondern zwischen den beiden Klagearten wählen kann (vgl. BAG vom 18.12.2003 - 8 AZR 550/02 in ZTR 2004, 35).
  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 587/16

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. April 2016 - 11 Sa 1249/15 - aufgehoben.
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