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   LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06   

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LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06 (https://dejure.org/2007,5780)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06 (https://dejure.org/2007,5780)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2007 - 11 Sa 1273/06 (https://dejure.org/2007,5780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines gekündigten Omnibusfahrers auf Weiterbeschäftigung; Erfordernis des Hinzutretens besonderer ein überwiegendes Beendigungsinteresse des Arbeitgebers rechtfertigender Umstände bei Obsiegen der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers in zwei Instanzen; ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    BGB §§ 242, 611 Abs. 1, 613 Satz 1; VO über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft) vom 21.06.1975 (BGBl. I S. 1573)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage - kein überwiegendes Interesse an Nichtbeschäftigung bei Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis ohne aufsichtsbehördliche Untersagungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
    Derartige "besondere Umstände" liegen, solange die zuständige Genehmigungsbehörde einem Nahverkehrsunternehmen in Ausübung ihrer Aufsichtspflicht gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 PBefG, gestützt auf § 3 Abs. 1 Satz 3 BO Kraft vom 21.06.1975 (BGBl I S. 1573), nicht durch einen Verwaltungsakt untersagt, den wegen Entzugs der innerbetrieblichen Fahrerlaubnis gekündigten Arbeitnehmer (vgl. hierzu LAG Düsseldorf 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 -) weiterhin als Omnibusfahrer bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzprozesses einzusetzen, nicht vor.

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht durch Urteil vom 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 - zurückgewiesen und zugleich die Revision zugelassen.

    bis 30.11.2006 auszugehen, da die erkennende Kammer - wenn auch bisher nicht rechtskräftig - durch Urteil vom 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 - entschieden hat, weder die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 06.12.2005 noch ihre hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung vom 12.12.2005 zum 30.06.2006 hätten das Arbeitsverhältnis der Parteien beenden können.

    Diese Lizenzentziehung und das damit verbundene Beschäftigungsverbot halten allerdings den rechtsstaatlichen Anforderungen nur stand, sofern der Kläger die Möglichkeit hat, die inhaltliche Richtigkeit dieses Beschäftigungsverbots, das, wie die von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen zeigen, ein schwerwiegender Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt (vgl. schon LAG Düsseldorf 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 -, zu A. I. 2. cc. dd. der Gründe), wie von Art. 19 Abs. 4 GG gefordert (vgl. nur BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253, 268 f.), überprüfen zu lassen (vgl. BAG 15.06.2004 - 9 AZR 483/03 - NZA 2005, 462, 465).

    Hiervon hat er in dem Rechtsstreit gleichen Rubrums - LAG Düsseldorf 11 Sa 535/06 - auch Gebrauch gemacht.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
    Ergeht im Kündigungsschutzprozess zugunsten des Arbeitnehmers in erster, aber auch in zweiter Instanz ein obsiegendes Urteil, müssen "besondere Umstände" hinzutreten, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (vgl. grundlegend BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9).

    In Ermangelung von Gründen, die ein höherwertiges Interesse der Beklagten an der Nichtbeschäftigung des Klägers bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zeigen würden, stehe dem Kläger der begehrte Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß den Grundsätzen, wie sie der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - aufgestellt habe, zu.

    Dieser Anspruch ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9) aus §§ 611 Abs. 1, 613 Satz 1 BGB i. V. m. § 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG.

    Aber auch aus der Stellung des gekündigten Arbeitnehmers im Betrieb und der Art seines Arbeitsbereichs kann sich ein überwiegendes schutzwertes Interesse des Arbeitgebers ergeben, den betreffenden Arbeitnehmer wegen der Ungewissheit des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten (BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - a. a. O., zu C. II. 3 c der Gründe; Hess. LAG 15.12.2006 - 3 Sa 283/06 - NZA-RR 2007, 192, 193).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm die laut Arbeitsvertrag geschuldete Betätigung zuzuweisen ( BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 06.12.2001 2 AZR 422/00 EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).

    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (BAG 06.12.2001 2 AZR 422/00 a.a.O.).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
    Sie wird dort unter dem Aktenzeichen 2 AZR 984/06 geführt.

    Eine Anwendung dieser Grundsätze ergibt, dass hier entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten neben der Ungewissheit des Ausgangs des beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Kündigungsrechtsstreits gleichen Rubrums - 2 AZR 984/06 - keine zusätzlichen Umstände vorliegen, die zu einem im Einzelfall überwiegenden Interesse der Beklagten an der Nichtbeschäftigung des Klägers führen.

  • LAG Hessen, 15.12.2006 - 3 Sa 283/06

    Kein Weiterbeschäftigungsanspruch bei Gefährdung Dritter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
    Aber auch aus der Stellung des gekündigten Arbeitnehmers im Betrieb und der Art seines Arbeitsbereichs kann sich ein überwiegendes schutzwertes Interesse des Arbeitgebers ergeben, den betreffenden Arbeitnehmer wegen der Ungewissheit des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten (BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - a. a. O., zu C. II. 3 c der Gründe; Hess. LAG 15.12.2006 - 3 Sa 283/06 - NZA-RR 2007, 192, 193).
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm die laut Arbeitsvertrag geschuldete Betätigung zuzuweisen ( BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 06.12.2001 2 AZR 422/00 EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm die laut Arbeitsvertrag geschuldete Betätigung zuzuweisen ( BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 06.12.2001 2 AZR 422/00 EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).
  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 483/03

    Annahmeverzug - Beschäftigungsverbot - Bergbau

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
    Diese Lizenzentziehung und das damit verbundene Beschäftigungsverbot halten allerdings den rechtsstaatlichen Anforderungen nur stand, sofern der Kläger die Möglichkeit hat, die inhaltliche Richtigkeit dieses Beschäftigungsverbots, das, wie die von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen zeigen, ein schwerwiegender Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt (vgl. schon LAG Düsseldorf 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 -, zu A. I. 2. cc. dd. der Gründe), wie von Art. 19 Abs. 4 GG gefordert (vgl. nur BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253, 268 f.), überprüfen zu lassen (vgl. BAG 15.06.2004 - 9 AZR 483/03 - NZA 2005, 462, 465).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
    dd) Hat aber die Aufsichtsbehörde, hier die Bezirksregierung Düsseldorf, eine Untersagungsverfügung erlassen, haben alle Behörden und Gerichte aufgrund der mit jedem Verwaltungsakt verbundenen Tatbestandswirkung (vgl. näher Erichsen in: Erichsen/Ehlers, AllgVerwR, 12. Aufl. 2002, § 13 Rn. 4) die Tatsache, dass ein Verwaltungsakt ergangen ist, und die durch den Verwaltungsakt getroffene Regelung auch weiteren Entscheidungen - sofern der Verwaltungsakt nicht ausnahmsweise nichtig ist - zugrunde zu legen, d. h. ohne die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes nochmals überprüfen zu dürfen oder zu müssen, und zwar selbst dann, wenn dieser noch nicht bestandskräftig ist (vgl. nur BAG 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 - NZA 2006, 1211, 1213; BAG 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 - AP Nr. 143 zu § 1 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
    dd) Hat aber die Aufsichtsbehörde, hier die Bezirksregierung Düsseldorf, eine Untersagungsverfügung erlassen, haben alle Behörden und Gerichte aufgrund der mit jedem Verwaltungsakt verbundenen Tatbestandswirkung (vgl. näher Erichsen in: Erichsen/Ehlers, AllgVerwR, 12. Aufl. 2002, § 13 Rn. 4) die Tatsache, dass ein Verwaltungsakt ergangen ist, und die durch den Verwaltungsakt getroffene Regelung auch weiteren Entscheidungen - sofern der Verwaltungsakt nicht ausnahmsweise nichtig ist - zugrunde zu legen, d. h. ohne die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes nochmals überprüfen zu dürfen oder zu müssen, und zwar selbst dann, wenn dieser noch nicht bestandskräftig ist (vgl. nur BAG 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 - NZA 2006, 1211, 1213; BAG 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 - AP Nr. 143 zu § 1 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

  • ArbG Düsseldorf, 19.01.2017 - 7 Ca 5491/16

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines

    Ergeht im Kündigungsschutzprozess zugunsten des Arbeitnehmers in erster Instanz ein obsiegendes Urteil, müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (LAG Düsseldorf Urteil vom 15.03.2007, Az.: 11 Sa 1273/06, Juris Rn. 51 ff.).
  • ArbG Düsseldorf, 19.01.2017 - 7 Ca 5285/16

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines

    Ergeht im Kündigungsschutzprozess zugunsten des Arbeitnehmers in erster Instanz ein obsiegendes Urteil, müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (LAG E. Urteil vom 15.03.2007, Az.: 11 Sa 1273/06, Juris Rn. 51 ff.).
  • ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1005/15

    Kündigung des Arbeitsvertrags eines Arbeitnehmers aus betriebsbedingten Gründen

    Obsiegt der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz, so überwiegt sein Beschäftigungsinteresse in der Regel gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen (vgl. BAG GS vom 27.02.1985 - GS 1/84, juris; vgl. auch LAG Düsseldorf vom 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06, juris).
  • ArbG Mönchengladbach, 12.11.2021 - 5 Ca 1138/21
    Der rechtmäßige Entzug einer innerbetrieblichen Fahrerlaubnis begründet insoweit die Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung (vgl. LAG Düsseldorf Urteil vom 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06 -, zitiert nach juris).
  • ArbG Düsseldorf, 19.01.2017 - 7 Ca 5255/16

    Betriebsbedingte Kündigung wegen unternehmerischer Entscheidung der

    Ergeht im Kündigungsschutzprozess zugunsten des Arbeitnehmers in erster Instanz ein obsiegendes Urteil, müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (LAG Düsseldorf Urteil vom 15.03.2007, Az.: 11 Sa 1273/06, Juris Rn. 51 ff.).
  • ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

    Obsiegt der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz, so überwiegt sein Beschäftigungsinteresse in der Regel gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen (vgl. BAG GS vom 27.02.1985 - GS 1/84, juris; vgl. auch LAG Düsseldorf vom 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06, juris).
  • ArbG Düsseldorf, 23.04.2021 - 11 Ca 6313/20
    a) Obsiegt der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz, so überwiegt sein Beschäftigungsinteresse in der Regel gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen (vgl. BAG GS vom 27.02.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 Beschäftigungspflicht; vgl. auch LAG Düsseldorf vom 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06, juris).
  • ArbG Düsseldorf, 23.04.2021 - 11 Ca 6310/20
    a) Obsiegt der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz, so überwiegt sein Beschäftigungsinteresse in der Regel gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen (vgl. BAG GS vom 27.02.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 Beschäftigungspflicht; vgl. auch LAG Düsseldorf vom 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06, juris).
  • ArbG Saarland, 03.06.2020 - 6 Ca 3497/19
    Obsiegt der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz, so überwiegt sein Beschäftigungsinteresse in der Regel gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2007, Az. 11 Sa 1273/06, juris, Rn. 50 m.w.N.).
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