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   LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97, 11 Sa 163/97   

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LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97, 11 Sa 163/97 (https://dejure.org/1998,9775)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10.02.1998 - 11 Sa 128/97, 11 Sa 163/97 (https://dejure.org/1998,9775)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 11 Sa 128/97, 11 Sa 163/97 (https://dejure.org/1998,9775)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung -

    Auszug aus LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97
    Von diesen Grundsätzen ist auch auszugehen, wenn - wie die Beklagte dies mit der Berufungsbegründung für den vorliegenden Fall noch einmal besonders hervorgehoben hat - ein außerbetrieblicher Grund (Reduzierung des Auftragsvolumens) nicht für sich als Kündigungsgrund herangezogen wird, sondern lediglich das Motiv der (als innerbetrieblicher Kündigungsgrund anzusehenden) Unternehmerentscheidung bildet, die dann für sich die streitbefangene Kündigung zur Folge hat (BAG, RzK I 5 c Nr. 5, 12 und 21 sowie BAG - 2 AZR 144/89 vom 22. März 1990, n.v.).

    Während dies bei einfach gelagerten Sachverhalten (z.B. bei der geplanten Übernahme von Tätigkeiten des gekündigten Arbeitnehmers durch den Inhaber bei Kleinbetrieben, vgl. BAG - 2 AZR 144/89 vom 22.3.1990, n.v.) offensichtlich möglich ist und keinen größeren Argumentationsaufwand erforderlich macht, gilt dies für komplexe Sachverhalte nicht.

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97
    Das Merkmal der "Dringlichkeit" des Kündigungsgrundes kann auch vorliegen, wenn der Arbeitgeber lediglich einen konkreten Beschluß gefaßt hat (vgl. BAG - 2 AZR 127/91 vom 19. Juni 1991 -, AP Nr. 53 zu § 1 Kündigungsschutzgesetz 1969 Betriebsbedingte Kündigung; - 2 AZR 402/91 vom 19. Dezember 1991 -, RzK I 5 c Nr. 41).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 402/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Schließung einer Niederlassung -

    Auszug aus LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97
    Das Merkmal der "Dringlichkeit" des Kündigungsgrundes kann auch vorliegen, wenn der Arbeitgeber lediglich einen konkreten Beschluß gefaßt hat (vgl. BAG - 2 AZR 127/91 vom 19. Juni 1991 -, AP Nr. 53 zu § 1 Kündigungsschutzgesetz 1969 Betriebsbedingte Kündigung; - 2 AZR 402/91 vom 19. Dezember 1991 -, RzK I 5 c Nr. 41).
  • BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56

    Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer - Druck familiärer Verhältnisse - Verlegen

    Auszug aus LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß die unternehmerische Entscheidung auch insoweit bindend ist, als der Arbeitgeber ein bestimmtes Anforderungsprofil für einen eingerichteten Arbeitsplatz festlegen (BAG, AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = RzK I 5 c Nr. 54, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = RzK I 5 c Nr. 71; RzK I 5 c Nr. 78) und grundsätzlich auch einen mit einer Leistungsverdichtung verbundenen rationellen Personaleinsatz herbeiführen kann (BAG - 2 AZR 352/96 vom 24. April 1997, NJW 1998, 180 f.).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97
    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung selbst nicht auf ihre soziale Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen, sondern nur darauf, ob sie unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, AP Nr. 6, 42 und 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung sowie RzK I 5 c Nr. 69), wobei die Darlegungs- und Beweislast dafür den Arbeitnehmer trifft (BAG, AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl sowie RzK I 5 c Nr. 69).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß die unternehmerische Entscheidung auch insoweit bindend ist, als der Arbeitgeber ein bestimmtes Anforderungsprofil für einen eingerichteten Arbeitsplatz festlegen (BAG, AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = RzK I 5 c Nr. 54, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = RzK I 5 c Nr. 71; RzK I 5 c Nr. 78) und grundsätzlich auch einen mit einer Leistungsverdichtung verbundenen rationellen Personaleinsatz herbeiführen kann (BAG - 2 AZR 352/96 vom 24. April 1997, NJW 1998, 180 f.).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Landesarbeitsgericht Berlin - 11 Sa 128/97 und 163/97 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 10. Februar 1998 - 11 Sa 128/97 und 163/97 - aufgehoben.

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