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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97   

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LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97 (https://dejure.org/1997,10602)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.10.1997 - 11 Sa 132/97 (https://dejure.org/1997,10602)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 11 Sa 132/97 (https://dejure.org/1997,10602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages mit rückwirkender Kraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Rückwirkung einer Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung ; Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Widerrechtliche Täuschung bei wahrheitswidriger Beantwortung einer zulässigen Frage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 244/85

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97
    Die wirksame Anfechtung des Arbeitgebers wegen arglistiger Täuschung wirkt zurück, wenn der Arbeitnehmer aufgrund krankheitsbedingter Ausfallzeiten keine Arbeitsleistung erbracht hat (Abweichung von den Entscheidungen des BAG vom 16.09.1982 - 2 AZR 228/80 - und vom 20.02.1986 - 2 AZR 244/85 - AP Nr. 24 und 31 zu § 123 BGB ).

    Anstelle der rückwirkenden Nichtigkeit wird der Anfechtung nur die kündigungsähnliche Wirkung der Auflösung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft (ex-nunc-Wirkung) zugeschrieben ( vgl. BAG Urt. v. 20.02.1986 - 2 AZR 244/85- AP Nr. 31 zu § 123 BGB , zu C II. der Gründe, m .w. N.).

    Eine Außerfunktionssetzung in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht bei einer vom Willen der beiden Vertragsparteien unabhängigen Erkrankung des Arbeitnehmers vor ( vgl. BAG Urt. v. 16.09.1982 -2 AZR 228/80- AP Nr. 24 zu § 123 BGB u. Urt. v. 20.02.1986 -2 AZR 244/85- AP Nr. 31 zu § 123 BGB , zu C II. der Gründe, m .w.N.).

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97
    Die wirksame Anfechtung des Arbeitgebers wegen arglistiger Täuschung wirkt zurück, wenn der Arbeitnehmer aufgrund krankheitsbedingter Ausfallzeiten keine Arbeitsleistung erbracht hat (Abweichung von den Entscheidungen des BAG vom 16.09.1982 - 2 AZR 228/80 - und vom 20.02.1986 - 2 AZR 244/85 - AP Nr. 24 und 31 zu § 123 BGB ).

    Eine Außerfunktionssetzung in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht bei einer vom Willen der beiden Vertragsparteien unabhängigen Erkrankung des Arbeitnehmers vor ( vgl. BAG Urt. v. 16.09.1982 -2 AZR 228/80- AP Nr. 24 zu § 123 BGB u. Urt. v. 20.02.1986 -2 AZR 244/85- AP Nr. 31 zu § 123 BGB , zu C II. der Gründe, m .w.N.).

    Die Entscheidung über die Zulassung der Revision beruht auf § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG , weil das Urteil von den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Sept. 1982 2 AZR 228/80 - und vom 20. Febr. 1986 - 2 AZR 244/5 - AP Nr. 24 u. 31 zu § 123 BGB abweicht.

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Stellenbewerbers auch dann uneingeschränkt zulässig, wenn die Behinderung, auf der die Anerkennung beruht, tätigkeitsneutral ist ( vgl. BAG Urt. v. 05.10.1995 -2 AZR 923/94- AP Nr. 40 zu § 123 BGB ).
  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97
    Die Jahresfrist des § 124 Abs. 1 BGB gilt auch für die auf arglistige Täuschung gestützte Anfechtung eines Arbeitsvertrages ( vgl. BAG Urt. v. 19.05.1983 -2 AZR 171/81- AP Nr. 25 zu § 123 BGB ).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97
    Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 754/97.
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 11 Sa 132/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 1997 - 11 Sa 132/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

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