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   LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06   

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LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06 (https://dejure.org/2007,2133)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06 (https://dejure.org/2007,2133)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2007 - 11 Sa 1338/06 (https://dejure.org/2007,2133)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung, anderweitige Beschäftigung, Abbau von Leiharbeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung, anderweitige Beschäftigung, Abbau von Leiharbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermeidbarkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch den Abbau von Leiharbeit; Kündigung wegen Wegfalls der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit; Berücksichtigung der Arbeitsplätze der Leiharbeitnehmer bei der Prüfung des Vorliegens einer anderweitigen ...

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 b
    Unbegründete betriebsbedingte Kündigung bei anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeit durch Abbau von Leiharbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbedingte Kündigung: Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung auch auf durch Leiharbeitnehmer besetzten Arbeitsplätzen, sofern diese über das Ende der Kündigungsfrist hinaus besetzt werden ? Beweislastverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer dauerhaft Leiharbeiter beschäftigt darf nicht regulären Arbeitnehmern mit gleichen Aufgaben betriebsbedingt kündigen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsbedingte Kündigung: Wegfall des Arbeitsplatzes bei gleichzeitigem Einsatz von Leiharbeitern?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 2462
  • DB 2007, 1701
  • DB 2007, 311
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06
    Diese unternehmerische Entscheidung, die von den Arbeitsgerichten nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen ist, stellt sich nicht als offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich dar und genügt damit den Anforderungen der eingeschränkten Überprüfung der Unternehmerentscheidung durch die Arbeitsgerichte (vgl. hierzu: st. Rspr. d. BAG 18.10.2006 - 2 AZR 435/05 - mwN).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06
    Die Weiterbeschäftigungspflicht gilt unabhängig davon, ob ein Widerspruch des zuständigen Betriebsrats vorliegt (BAG 24.06.2004 AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76; BAG 02.02.2006 AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 142).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06
    Die Kammer orientiert sich dabei an der Differenzierungslinie, die das Bundesarbeitsgericht durch seine beiden Urteile vom 09.05.1996 ("Weight-Watchers" - 2 AZR 438/95 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 79) und vom 26.09.1996 ("Crewing" - 2 AZR 200/96 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 80) vorgezeichnet hat.
  • LAG Hamm, 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02

    Kündigung / Rationalisierung / Vermeidbarkeit der Kündigung / Vorhersehbarkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06
    Im Zeitpunkt der Kündigung habe lediglich die Möglichkeit eines Einsatzes von Leiharbeitnehmern bestanden, ohne dass eine konkrete Bedarfsermittlung vorgelegen habe, wie sie stets nur kurzfristig nach entsprechenden Vorgaben aus der Produktionsplanung erfolge (BAG 17.03.2005 - 2 AZR 4/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 71; LAG Hamm 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 b = RzK I 5 a Nr. 12).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06
    Die Kammer orientiert sich dabei an der Differenzierungslinie, die das Bundesarbeitsgericht durch seine beiden Urteile vom 09.05.1996 ("Weight-Watchers" - 2 AZR 438/95 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 79) und vom 26.09.1996 ("Crewing" - 2 AZR 200/96 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 80) vorgezeichnet hat.
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 4/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06
    Im Zeitpunkt der Kündigung habe lediglich die Möglichkeit eines Einsatzes von Leiharbeitnehmern bestanden, ohne dass eine konkrete Bedarfsermittlung vorgelegen habe, wie sie stets nur kurzfristig nach entsprechenden Vorgaben aus der Produktionsplanung erfolge (BAG 17.03.2005 - 2 AZR 4/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 71; LAG Hamm 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 b = RzK I 5 a Nr. 12).
  • EGMR, 12.07.2016 - 41337/04

    PARCHIYEV AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06
    In diesem Sinne habe die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Paderborn zwei Kündigungen von Kolleginnen der Klägerin im Hinblick auf die eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen für unwirksam befunden (ArbG Paderborn 20.09.2006 - 3 Ca 469/06 - und ArbG Paderborn 20.09.2006 - 3 Ca 448/06 - beide Verfahren jetzt anhängig vor der erkennenden Kammer: 11 Sa 1671/06 und 11 Sa 1672/06).
  • LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10

    Anspruchsbegehren eines Arbeitnehmers auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs;

    Bei der Überprüfung einer auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützten Kündigung betrachtet die Rechtsprechung bei der Prüfung einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit auch solche Arbeitsplätze, auf denen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterworfene Leiharbeitnehmer eingesetzt werden (s. beispielsweise LAG Hamm, 05.03.2007, 11 Sa 1338/06; 24.07.2007, 12 Sa 320/07; LAG Berlin, 03.03.2009, 12 Sa 2468/08).
  • LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07

    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei betriebsbedingter Kündigung

    Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers besteht unabhängig davon, ob im jeweiligen Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist und ob dieser gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b) KSchG i.V. mit § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG der Kündigung widersprochen hat (BAG, Urteil vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, a.a.O., zu B. III. 1. der Gründe; ebenso unlängst LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06, DB 2007, 1701 f., zu I. 1. b) bb) (1) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Wenn die Beklagte im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung vom 12.02.2007 - ihren eigenen Angaben im Schriftsatz vom 10.08.2007 (dort auf Seite 17) zufolge am 29.02.2007 (gemeint war hier offenbar der 28.02.2007) - die befristeten Saisonarbeitsverhältnisse bis zum 29.02.2008 verlängert und sie dies mit Planungsfehlern in den Monaten Dezember 2006 und Januar 2007 begründet (Seite 19 der Berufungsbegründung vom 04.07.2007), war mangels gegenteiliger Anhaltspunkte, die von der Beklagten darzulegen gewesen wären (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06, DB 2007, 1701, Leitsatz 3), davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vom 12.02.2007 die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung der Klägerin auch nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31.08.2007 zumindest bis zum 29.02.2008 auf einem dieser Saisonarbeitsplätze bereits feststand.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08

    betriebsbedingte Kündigung; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Dauerarbeitsplätze

    Der Arbeitgeber ist daher gehalten, zunächst den Abruf von Leiharbeitnehmern zu unterlassen, bevor er eigene Mitarbeiter kündigt (vgl. LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06; a.a.O.; vom 5. März 2007, 11 Sa 1338/06, und vom 21. Dezember 2007, 4 Sa 1892/06, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 78 und 81, mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand).
  • LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07

    Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer

    Würde man die von Leiharbeitnehmern ausgeführten Tätigkeiten im Rahmen des bei jeder Kündigung zu beachtenden ultima-ratio-Grundsatz nicht berücksichtigen wollen, käme es jedoch zu einem sachlich nicht zu rechtfertigenden Widerspruch zum Grundsatz des Verbots einer Austauschkündigung (BAG, Urt. v. 26.09.1996, 2 AZR 200/96, NZA 1997, 202; Urt. v. 16.12.2004, 2 AZR 67/04 n.v.; Urt. v. 16.12.2004, 2 AZR 66/04, NZA 2005, 761; LAG Hamm, Urt. v. 05.03.2007, 11 Sa 1338/06 n.v.).
  • LAG Hamm, 21.12.2007 - 4 Sa 1892/06

    Leiharbeitnehmer; betriebsbedingte Kündigung; freier Arbeitsplatz;

    Die Rechtsfrage, ob mit Leiharbeitnehmern besetzte Dauerarbeitsplätze als freie Arbeitsplätze i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b) KSchG anzusehen sind, ist in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten (bejahend etwa LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06 = DB 2007, 1701 f.; LAG Bremen, Urteil vom 02.12.1997 - 1 Sa 88/97 = juris; KR/Griebeling, 8. Aufl. 2007, § 1 KSchG Rdnr. 528; APS/Kiel, Kündigungsrecht, 3. Aufl. 2007, § 1 KSchG, Rn. 568; ErfK/Oetker, 8. Aufl. 2008, § 1 KSchG Rdnr. 256; Düwell/Dahl, DB 2007, 1699 ff.; verneinend LAG Niedersachsen, Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 = EzAÜG BetrVG Nr. 94; von Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl. 2007, § 1 Rdnr. 836 f.; Löwisch, KSchG, 9. Aufl. 2004, § 1, Rdnr. 276; Simon/Greßlin, BB 2007, 2454 ff.).
  • LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08

    Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung zur Fremdvergabe

    (a) Zwar ist in Anwendung des "ultima-ratio-Grundsatzes" grundsätzlich auch ein Arbeitsplatz, der durch einen Leiharbeitnehmer besetzt ist, als anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit und damit als milderes Mittel zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung in die Prüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung einzubeziehen (LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 78).
  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 8 Sa 313/08

    Betriebsbedingte Kündigung; ultima ratio/freier Arbeitsplatz; mit

    b) Anderes gilt demgegenüber im Hinblick auf die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, deren Arbeitsplätze im Hinblick auf ihren nicht nur vorübergehenden Einsatz im Betrieb im rechtlichen Sinne als "frei" anzusehen sind (BAG 17.03.2005, 2 AZR 4/04, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 71; LAG Hamm, 31.07.2003, 8 Sa 1578/03, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66b; LAG Hamm, 05.03.2007, 11 Sa 1338/06, DB 2007, 1701; LAG Rheinland-Pfalz 06.11.2003, 6 Sa 780/03; weitere Nachw. zur Rspr. der Instanzgerichte bei Moll/Ittman, RdA 2008, 321 ff. FN 24).
  • LAG Hamm, 06.08.2007 - 8 Sa 2311/04

    Kündigung; betriebsbedingte Gründe; Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz;

    Die Kammer hält in dieser Frage an dem bereits früher eingenommenen Standpunkt fest (Urteil vom 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 b; nachfolgend BAG, Urteil vom 17.03.2005 - 2 AZR 4/04 - AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 71) und verweist ergänzend auf die ausführlichen Gründe der Entscheidung der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06 - DB 2007, 1701).
  • LAG Hamm, 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06

    Kündigung; betriebsbedingte Gründe; freier Arbeitsplatz; Leiharbeitnehmer auf

    Die Entscheidung der Beklagten, als Spänefahrer nicht einen betriebsangehörigen Arbeitnehmer einzusetzen, sondern einen ausgeliehenen Arbeitnehmer zu beschäftigen, kann damit nicht als eine der gerichtlichen Nachprüfung entzogene Organisationsentscheidung angesehen werden (vgl. LAG Hamm, 05.03.2007, 11 Sa 1338/06 = DB 2007, 1701).
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