Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Unzureichende Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung - Fehlen der Sozial- und Personaldaten im Informationsschreiben des Arbeitgebers
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 65 Abs. 2 Nr. 9 NPersVG; § 68 Abs. 2 NPersVG; § 75 Abs. 1 Nr. 3 NPersVG; § 76 Abs. 1 S. 2 NPersVG; § 76 Abs. 2 S. 3 NPersVG; § 76 Abs. 3 NPersVG; § 102 BetrVG
Wirksamkeit einer Kündigung wegen unzureichender Leistungen vor Ablauf von sechs Beschäftigungsmonaten bei unvollständigen Angaben über persönliche und soziale Daten eines Arbeitnehmers gegenüber dem Personalrat; Entbehrlichkeit von persönlichen und sozialen Daten ... - Kanzlei Prof. Schweizer
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- Kanzlei Prof. Schweizer
§ 102 BetrVG; § 75 NdsPersVG; § 76 NdsPersVG
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Kündigung wegen unzureichender Leistungen vor Ablauf von sechs Beschäftigungsmonaten bei unvollständigen Angaben über persönliche und soziale Daten eines Arbeitnehmers gegenüber dem Personalrat; Entbehrlichkeit von persönlichen und sozialen Daten ...
- hensche.de
Kündigung: Probezeit, Probezeit, Personalratsanhörung
- Judicialis
BetrVG § 102
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 25.07.2007 - 3 Ca 95/07
- LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
- BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Geht man von der ständigen Formulierung des Bundesarbeitsgerichts aus, wonach der Betriebsrat ohne Nachforschungen in der Lage sein muss, sich ein eigenes Bild der Angelegenheit zu machen (etwa BAG vom 15.11.1995, 2 AZR 974/94, AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 73), so ist festzustellen, dass der Personalrat an der maßgeblichen Stelle des Datums des Ablaufs der Probezeit unzutreffend bzw. unklar informiert worden ist.Ähnlich heisst es im Urteil vom 15.11.1995 (2 AZR 974/94, AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 73) im allgemeinen seien Lebensalter und Betriebszugehörigkeit mitzuteilen, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen müsse, dass sie für die Beurteilung der Kündigung von Bedeutung sei.
Zwar können diese Angaben entbehrlich sein, etwa wenn sie bei schweren Fehlverhalten des Arbeitnehmers für die Arbeitgeberentscheidung erkennbar keine Rolle spielen (BAG vom 15.11.1995, 2 AZR 974/94, AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 73).
- BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es insoweit auch nicht auf eine taggenaue Bezeichnung an, sondern es genügt, wenn der Personalrat das ungefähre Beendigungsdatum ermitteln kann (Urteil vom 15.12.1994, 2 AZR 327/94, AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67; vom 24.10.1996, 2 AZR 895/95, AP § 17 KSchG 1969 Nr. 8) .Im Urteil vom 15.12.1994 (2 AZR 327/94, AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67) hat es ausgeführt, das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit seien "im allgemeinen" für die Beurteilung durch den Betriebsrat unverzichtbare Daten.
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Zwar brauchen Informationen, die dem Personalrat bereits bekannt sind, nicht notwendig noch einmal bei der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens wiederholt zu werden (etwa BAG vom 20.5.99, 2 AZR 532/98, BAGE 91, 341 zu § 102 Abs. 1 BetrVG).
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
Massenentlassung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es insoweit auch nicht auf eine taggenaue Bezeichnung an, sondern es genügt, wenn der Personalrat das ungefähre Beendigungsdatum ermitteln kann (Urteil vom 15.12.1994, 2 AZR 327/94, AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67; vom 24.10.1996, 2 AZR 895/95, AP § 17 KSchG 1969 Nr. 8) . - BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Für die Beurteilung der Frage, ob das Kollegialorgan Personalrat ausreichend und wirksam informiert worden ist, ist nach §§ 28, 68 Abs. 2 Satz 5 NPersVG - wie nach §§ 26 Abs. 2, 102 BetrVG - darauf abzustellen, welche Informationen dem empfangszuständigen Vertreter übermittelt wurden (etwa BAG Urteil vom 27.06.1985, 2 AZR 412/84, AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 37). - BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03
Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Auch bei der so genannten Probezeitkündigung sind die grundsätzlichen Anforderungen an den Inhalt der Anhörung nicht abgesenkt (BAG vom 16.9.2004, 2 AZR 511/03, AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 142; LAG Rheinland-Pfalz vom 5.4.89, 2 Sa 754/88, PersR 90, 344). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.1989 - 2 Sa 754/88
Probezeit; Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Unterrichtungspflicht des …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Auch bei der so genannten Probezeitkündigung sind die grundsätzlichen Anforderungen an den Inhalt der Anhörung nicht abgesenkt (BAG vom 16.9.2004, 2 AZR 511/03, AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 142; LAG Rheinland-Pfalz vom 5.4.89, 2 Sa 754/88, PersR 90, 344).
- BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Juni 2008 - 11 Sa 1397/07 - aufgehoben.