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   LAG Köln, 23.04.1999 - 11 Sa 1428/98   

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LAG Köln, 23.04.1999 - 11 Sa 1428/98 (https://dejure.org/1999,14838)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.04.1999 - 11 Sa 1428/98 (https://dejure.org/1999,14838)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. April 1999 - 11 Sa 1428/98 (https://dejure.org/1999,14838)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.11.1964 - 5 AZR 507/63

    Tarifvertragsauslegung - Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.1999 - 11 Sa 1428/98
    Spätestens seit 1964 wertet die Rechtsprechung tarifliche Blankettverweisungen auf gesetzliche Bestimmungen im Zweifel nicht als statische Verweisungen ( BAG, Urteil vom 12.11.1964 - 5 AZR 507/63 in AP Nr. 4 zu § 34 SchwBeschG = DB 1965, 900 in Leits. 3 und unter II 1 der Gründe für den Zusatzurlaub für Schwerbeschädigte, unter Bezugnahme schon auf RAG ARS 12, 206 mit insoweit zust. Anm. von Schnorr von Carolsfeld).
  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

    Auszug aus LAG Köln, 23.04.1999 - 11 Sa 1428/98
    Danach kann nämlich - und zwar mit Rücksicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ( § 1 Abs. 2 TVG ) - der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit Berücksichtigung finden, als er im Text des Tarifvertrages seinen Niederschlag gefunden hat; der gewollte Inhalt einer Tarifnorm muß auch im Wortlaut einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden haben, auf den Willen der unmittelbar Beteiligten kommt es nicht an (z. B. BAG, Urteil vom 30.09.1971 - 5 AZR 123/71 in AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99

    Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT

    7 AZR 390/99 11 Sa 1428/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. April 1999 - 11 Sa 1428/98 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1039/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Wirksamkeit

    Die durch den 72. Änderungs-TV zum BAT vom 15.12.1995 angefügte und ab 01.02.1996 gültige Protokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 der SR 2 y, mit der im Geltungsbereich des BAT erstmals der Weg zu einer Befristung nach dem BeschFG eröffnet wurde, verweist auf das BeschFG in seiner jeweils geltenden Fassung und damit für Arbeitsverträge, die nach dem 30.09.1996 geschlossen wurden, auf das BeschFG i. d. F. des ArbBeschFG vom 25.09.1996 (wie LAG Köln v. 23.04.1999 - 11 Sa 1428/98 - AE 1999, 138 nur LS).

    Zwar verweist die durch den 72. Änderungs-TV zum BAT vom 15.12.1995 angefügte und ab 01.02.1996 gültige Protokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 der SR 2 y, mit der im Geltungsbereich des BAT erstmals der Weg zu einer Befristung nach dem BeschFG eröffnet wurde, auf das Beschäftigungsförderungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung und damit für Arbeitsverträge, die nach dem 30.09.1996 geschlossen wurden, auf das Beschäftigungsförderungsgesetz i. d. F. des Artikel 4 ArbBeschFG vom 25.09.1996(vgl. näher LAG Köln v. 23.04.1999 ­ 11 Sa 1428/98 ­ AE 1999, 138 nur LS).

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