Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7355
LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02 (https://dejure.org/2003,7355)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02 (https://dejure.org/2003,7355)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 11 Sa 1464/02 (https://dejure.org/2003,7355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6857
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02
    Der Gesetzgeber wollte damit an die bisherige Rechtsprechung anknüpfen und es dieser ermöglichen, dem Arbeitgeber wie bisher in bestimmten Fällen, abweichend von den §§ 275, 326 Abs. 1, 615 Satz 1 und 2 BGB das Risiko des Arbeitsausfalls aufzuerlegen (BT-Drucks. 14/6857 S. 48; BT-Drucks. 14/7052, S. 204).

    Insoweit wird man jedoch auf die bisherige Rechtsprechung, die der Gesetzgeber nicht ändern wollte (BT-Drucks. 14/6857, S. 48), zurückgreifen können.

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98

    Witterungsbedingter Arbeitsausfall eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02
    Die Bestimmung des § 615 Satz 1 BGB ist nämlich abänderbar, was sich bereits aus § 619 BGB ergibt (BAG 06.02.1964 - 5 AZR 93/63 - EzA § 615 BGB Nr. 6; BAG 18.05.1999 - 9 AZR 13/98 - EzA § 615 BGB Nr. 94).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02
    Ein Haustarifvertrag geht aber als spezieller Tarifvertrag einem Verbandstarifvertrag vor (BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Buchner, in: Festschrift für Schaub, 1998, S. 75, 84; Wank, in: Wiedemann, 6. Aufl. 1999, § 4 TVG Rnr. 290 m. w. N. in Fn. 49).
  • BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63

    Fortzahlung - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02
    Die Bestimmung des § 615 Satz 1 BGB ist nämlich abänderbar, was sich bereits aus § 619 BGB ergibt (BAG 06.02.1964 - 5 AZR 93/63 - EzA § 615 BGB Nr. 6; BAG 18.05.1999 - 9 AZR 13/98 - EzA § 615 BGB Nr. 94).
  • BAG, 03.03.1964 - 1 AZR 209/63

    Arbeitgeber - Einseitiges Weisungsrecht - Ablauf der Schutzfristen - Vorholarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02
    Auf Fallgestaltungen, in denen der Arbeitgeber bewusst die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verursacht hat, sind schon vor Inkrafttreten des § 615 Satz 3 BGB am 01.01.2002 die Grundsätze, die die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Tragung des Betriebsrisikos entwickelt hat, nicht anwendbar gewesen (vgl. BAG 03.03.1964 -1 AZR 209/63 - AP Nr. 1 zu § 324 BGB).
  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 200/87

    Urlaubswiderruf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02
    Der vom Kläger erst am 27.12.2001 begonnene und bereits am 29.12.2001 wieder beendete Erholungsurlaub spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, da in diesen Urlaub kein gesetzlicher Feiertag fiel (so aber in BAG 31.05.1988 -1 AZR 200/87 -AP Nr. 58 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02
    Dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers wird man alle diejenigen Umstände zuordnen können, welche die Arbeitsleistung und die Entgegennahme derselben durch den Arbeitgeber aus Gründen unmöglich machen, die im betrieblichen Bereich liegen (BAG 09.03.1983 - 4 AZR 301/80 - AP Nr. 31 zu § 615 BGB; BAG 23.06.1994 - 6 AZR 853/93 - AP Nr. 56 zu § 615 BGB).
  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00

    Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02
    Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wäre der betreffende Tag kein Feiertag gewesen (st. Rspr., z. B. BAG 24.10.2001 - 5 AZR 245/00 - EzA § 2 EFZG Nr. 3 m. w. N.).
  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93

    Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02
    Dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers wird man alle diejenigen Umstände zuordnen können, welche die Arbeitsleistung und die Entgegennahme derselben durch den Arbeitgeber aus Gründen unmöglich machen, die im betrieblichen Bereich liegen (BAG 09.03.1983 - 4 AZR 301/80 - AP Nr. 31 zu § 615 BGB; BAG 23.06.1994 - 6 AZR 853/93 - AP Nr. 56 zu § 615 BGB).
  • ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    Von § 615 Satz 3 BGB werden zum einen alle betriebsinternen Störungen erfasst, die auf ein Versagen der sachlichen oder persönlichen Mittel des Betriebs zurückzuführen sind, aber auch von außen auf die Betriebsmittel einwirkenden Umstände, die sich für den Arbeitgeber als Fälle höherer Gewalt darstellen, sowie die Einstellung des Betriebes im Anschluss an eine behördliche Anordnung (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2002, 11 Sa 1464/02, BeckRS 2003, 30458254).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht