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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 11 Sa 147/12   

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https://dejure.org/2012,29918
LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 11 Sa 147/12 (https://dejure.org/2012,29918)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.08.2012 - 11 Sa 147/12 (https://dejure.org/2012,29918)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. August 2012 - 11 Sa 147/12 (https://dejure.org/2012,29918)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626, TVAL-II § 45 Abs. 2
    Alkoholkrankheit; Kündigung; außerordentliche; Unkündbarkeit; ordentliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 11 Sa 147/12
    Er muss den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind (BAG 18.01.2001 - 2 AZR 616/99 - zitiert nach juris, Rn. 79).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 11 Sa 147/12
    Dann ist der Arbeitgeber in einer der feststehenden Leistungsunfähigkeit vergleichbaren Lage (BAG 21.05.1992 - 2 AZR 399/91 - zitiert nach juris, Rn. 34f).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 11 Sa 147/12
    Er kann den Arbeitnehmer schon allein hinsichtlich der Bestimmung von Zeit und Reihenfolge der Arbeit nicht mehr frei einsetzen; eine irgendwie geartete Planung seines Einsatzes ist ebenso wenig möglich wie der von Vertretungskräften (BAG 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - zitiert nach juris, Rn. 26).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 11 Sa 147/12
    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung sind die objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung (BAG 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - zitiert nach juris, Rn. 37).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 11 Sa 147/12
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - zitiert nach juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02

    Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 11 Sa 147/12
    Da die Einhaltung der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber regelmäßig zumutbar sein dürfte, wird eine Kündigung aus wichtigem Grund aber nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommen, wobei grundsätzlich die der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist (BAG 27.11.2003 - 2 AZR 601/02 - zitiert nach juris, Rn. 50).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 26.06.2012 - 11 Sa 147/12   

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https://dejure.org/2012,41102
LAG Köln, 26.06.2012 - 11 Sa 147/12 (https://dejure.org/2012,41102)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.06.2012 - 11 Sa 147/12 (https://dejure.org/2012,41102)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 11 Sa 147/12 (https://dejure.org/2012,41102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus LAG Köln, 26.06.2012 - 11 Sa 147/12
    Gegenüber einer Betriebsvereinbarung haben günstigere einzelvertragliche Abreden in entsprechender Anwendung der § 4 Abs. 3 TVG Vorrang (vgl. z.B.: BAG, Urt. v. 05.08.2009 - 10 AZR 483/08 - m.w.N.), es sei denn, die Parteien haben sie ausdrücklich oder konkludent "betriebsvereinbarungsoffen" ausgestaltet, insbesondere unter den Vorbehalt einer ablösenden Betriebsvereinbarung gestellt (BAG, Urt. v. 22.04.2009 - 5 AZR 292/08 - m.w.N.).
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 26.06.2012 - 11 Sa 147/12
    Gegenüber einer Betriebsvereinbarung haben günstigere einzelvertragliche Abreden in entsprechender Anwendung der § 4 Abs. 3 TVG Vorrang (vgl. z.B.: BAG, Urt. v. 05.08.2009 - 10 AZR 483/08 - m.w.N.), es sei denn, die Parteien haben sie ausdrücklich oder konkludent "betriebsvereinbarungsoffen" ausgestaltet, insbesondere unter den Vorbehalt einer ablösenden Betriebsvereinbarung gestellt (BAG, Urt. v. 22.04.2009 - 5 AZR 292/08 - m.w.N.).
  • ArbG Rheine, 06.07.2016 - 5 Ca 237/16

    Kürzung von Lösungen des Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarung

    Gegenüber einer Betriebsvereinbarung haben günstigere einzelvertragliche Abreden in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 3 TVG Vorrang (LAG Köln, Urteil vom 26.06.2012, 11 Sa 147/12, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 05.08.2009, 10 AZR 483/08, Rn. 10, juris; ErfK/ Richardi, 15. Aufl. 2016, § 77 BetrVG Rn. 151 m.w.N.).
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