Rechtsprechung
LAG Köln, 16.03.2001 - 11 Sa 1479/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für außerordentliche Kündigung bei eigenmächtigter Selbstbeurlaubung; Möglichkeit des Arbeitnehmers sich auf Unkenntnis bezüglich einer erteilten Abmachung zu berufen; Verhinderung der Kenntnisnahme von der Abmahnung durch eigenmächtige Selbstbeurlaubung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 273 § 626 Abs. 1; BUrIG § 7
Kündigung; fristlos; eigenmächtige Urlaubsnahme; Selbstbeurlaubung; Zurückbehaltung der Arbeitsleistung; Abmahnung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.09.2000 - 3 (12) Ca 2651/00
- LAG Köln, 16.03.2001 - 11 Sa 1479/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 1247
- BB 2001, 1481
- NZA-RR 2001, 533
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93
Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91
Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
Kein Mutterschaftsurlaub für Väter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54
Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 423/13
Fristlose Kündigung wegen Verletzung der Nachweispflicht
Vielmehr war es dem Kläger gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf eine fehlende Kenntnis der unter dem 26.08.2011 erstellten Abmahnung der Beklagten zu berufen (BAG 09.08.1984, NZA 1985, 124; LAG Köln 16.03.2001, NZA-RR 2001, 533). - ArbG Köln, 12.08.2008 - 17 Ca 51/08
Ausnahme von der Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung des …
Nur im Ansatz ist der Beklagten einzuräumen, dass ein vom Arbeitgeber nicht genehmigter und gleichwohl eigenmächtig angetretener Urlaub an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung abzugeben (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. Urteil des BAG vom 20. Januar 1994 Geschäfts-Nr. 2 AZR 521/93, Urteil des LAG Köln vom 16. März 2001 Geschäfts-Nr. 11 Sa 1479/00).