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   LAG Köln, 16.03.2001 - 11 Sa 1479/00   

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https://dejure.org/2001,5501
LAG Köln, 16.03.2001 - 11 Sa 1479/00 (https://dejure.org/2001,5501)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.03.2001 - 11 Sa 1479/00 (https://dejure.org/2001,5501)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. März 2001 - 11 Sa 1479/00 (https://dejure.org/2001,5501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für außerordentliche Kündigung bei eigenmächtigter Selbstbeurlaubung; Möglichkeit des Arbeitnehmers sich auf Unkenntnis bezüglich einer erteilten Abmachung zu berufen; Verhinderung der Kenntnisnahme von der Abmahnung durch eigenmächtige Selbstbeurlaubung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 273 § 626 Abs. 1; BUrIG § 7
    Kündigung; fristlos; eigenmächtige Urlaubsnahme; Selbstbeurlaubung; Zurückbehaltung der Arbeitsleistung; Abmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1247
  • BB 2001, 1481
  • NZA-RR 2001, 533
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 423/13

    Fristlose Kündigung wegen Verletzung der Nachweispflicht

    Vielmehr war es dem Kläger gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf eine fehlende Kenntnis der unter dem 26.08.2011 erstellten Abmahnung der Beklagten zu berufen (BAG 09.08.1984, NZA 1985, 124; LAG Köln 16.03.2001, NZA-RR 2001, 533).
  • ArbG Köln, 12.08.2008 - 17 Ca 51/08

    Ausnahme von der Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung des

    Nur im Ansatz ist der Beklagten einzuräumen, dass ein vom Arbeitgeber nicht genehmigter und gleichwohl eigenmächtig angetretener Urlaub an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung abzugeben (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. Urteil des BAG vom 20. Januar 1994 Geschäfts-Nr. 2 AZR 521/93, Urteil des LAG Köln vom 16. März 2001 Geschäfts-Nr. 11 Sa 1479/00).
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