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   LAG Köln, 31.07.1998 - 11 Sa 1484/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3919
LAG Köln, 31.07.1998 - 11 Sa 1484/97 (https://dejure.org/1998,3919)
LAG Köln, Entscheidung vom 31.07.1998 - 11 Sa 1484/97 (https://dejure.org/1998,3919)
LAG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - 11 Sa 1484/97 (https://dejure.org/1998,3919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Kurzinformation, 1.10.2007)

    §§ 14, 16 TzBfG
    Form des Arbeitsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergütungsklage; Nachweisgesetz; Beweislast; Beweislastvereitelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1074
  • NZA 1999, 545
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Nürnberg, 09.04.2002 - 7 Sa 518/01

    Beweiserleichterung bei Nichterfüllung der Nachweispflicht gem. § 2 Abs. 1 NachwG

    Dem Arbeitnehmer kommt aber eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung zugute (LAG Köln, MDR 1999, 1074; Preis, NZA 1997, 13; Zwanziger, DB 1996, 2030; Hold, ZTR 2000, 544; Bepler, ZTR 2001, 245).

    Im Falle einer - wie im vorliegenden Rechtsstreit - fahrlässigen Verletzung der Nachweispflicht ist der vom Arbeitnehmer zu erbringende Beweis jedenfalls dann als geführt anzusehen, wenn er durch Vortrag weiterer Indizien die Richtigkeit seines Vortrags plausibel macht (Hold, ZTR 2000, 544; Bepler, ZTR 2001, 245; LAG Köln, MDR 1999, 1074; Preis, NZA 1997, 13; Zwanziger, DB 1996, 2030).

  • LAG Hessen, 29.01.2002 - 7 Sa 836/01

    Variable Gehaltsanteile nach Zielvereinbarung

    Nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 ZPO a.F. kann die Nichterstellung eines Nachweises jedoch zu Beweiserleichterungen für die anspruchstellende Partei führen (so LAG Hamm, Urteil vom 17.12.1998, 4 Sa 635/98, Juris; LAG Köln. Urteil vom 31.07.1998, 11 Sa 1484/97. NZA 1999, 545 ff; ArbG Lübeck, Urteil vom 21.01.1999,1 Ca 2776/98. Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2007 - 6 Sa 4/07

    Arbeitsentgelt: Streit um Höhe der Lohnvereinbarung; Aufforderung zur Vergütung

    Das Landesarbeitsgericht Köln habe in seiner Entscheidung vom 31.07.1998 (NZA 1999, 545 ff.) in einem vergleichbaren Fall aufgrund eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das Nachweisgesetz den Beweis für die strittige Nettolohnvereinbarung als geführt angesehen, wenn sie aufgrund von Indizien plausibel erscheine.

    Soweit sich die Berufung auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31.07.1998 - 11 Sa 1484/97 - bezieht, kann auf sich beruhen, ob der dort vertretenen Auffassung zur Erleichterung der Beweisführungslast für den Arbeitnehmer zu folgen ist, wenn der Arbeitgeber keinen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließt, der § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz entspricht (vgl. zum Problemkreis der Beweislast: Preis, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Auflage 2007, Rz 22 ff. zu 510 Nachweisgesetz); denn die vom Kläger angeführten Indizien sind auch angesichts des zulässigen Bestreitens des Beklagten nicht zwingend, um den Schluss auf das Vorliegen einer entsprechenden Nettolohnvereinbarung zuzulassen.

  • ArbG Aachen, 25.06.2020 - 2 Ca 4186/19

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses

    Beide Urkunden stützen den Vortrag des Klägers bezüglich des Vertragsbeginns und der vereinbarten Lohnhöhe (vgl. zur Bedeutung einer vom Arbeitgeber ausgestellten Lohnbescheinigung auch LAG Köln, Urteil vom 31. Juli 1998 - 11 Sa 1484/97).

    Das LAG Köln führte bereits in seiner Entscheidung Urteil vom 31. Juli 1998 - 11 Sa 1484/97 - aus:.

  • LG Nürnberg-Fürth, 02.01.2013 - 12 O 753/12

    Trinkwasserverunreinigung mit Schwermetall

    Es kommt hinzu, dass selbst im Falle einer Beweisvereitelung der zugrunde gelegte Sachverhalt infolge weiterer Indizien als plausibel erscheinen muss und nicht zu einer reinen Fiktion werden darf (vgl. LAG Nürnberg , LAGE § 2 NachwG Nr. 12; LAG Köln , MDR 1999, 1074).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2001 - 4 Sa 379/00

    Wirksamkeit der mündlichen Änderung eines schriftlich festgelegten Arbeitslohnes

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