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   LAG Köln, 19.06.1998 - 11 Sa 1581/97   

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https://dejure.org/1998,6571
LAG Köln, 19.06.1998 - 11 Sa 1581/97 (https://dejure.org/1998,6571)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.06.1998 - 11 Sa 1581/97 (https://dejure.org/1998,6571)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 11 Sa 1581/97 (https://dejure.org/1998,6571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzforderung des Landes gegen Arbeitnehmer, die gegen eine geltende Unterschriftenregelung verstoßen haben, indem sie Änderungsmitteilungen als "sachlich richtig" abgezeichnet haben, obwohl sie nur zu einer rechnerischen Abzeichnung befugt waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 14; BAT § 70; LBG NW § 84
    Arbeitgeberklage; öffentlicher Dienst; Schadensersatz; Personalsachbearbeiter; Fehlbearbeitung; Unterschriftenregelung; Überzahlung; Verfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 669 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Dementsprechend hat die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vereinzelt das Verschulden nur auf die Pflichtverletzung bezogen (BAG 11. Mai 1983 - 7 AZR 841/79 - nv.; ähnlich auch LAG Köln 19. Juni 1998 - 11 Sa 1581/97 - LAGE BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 24).
  • LAG Hamm, 11.09.2008 - 15 Sa 742/08

    Fälligkeit eines Schadensersatzanspruchs; Geltendmachung innerhalb tariflicher

    Grundsätzlich beginnt die Verfallfrist bei Schadensersatzansprüchen, sobald der Berechtigte sich ohne schuldhaftes Zögern einen Überblick über die von ihm behaupteten Ansprüche verschaffen kann (vgl. LAG Köln, Urteil vom 19.06.1998 - 11 Sa 1581/97, LAGE Nr. 24 zu § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung).
  • LAG Köln, 25.11.1998 - 2 Sa 159/95

    Pflicht der Sachbearbeiter zum Stellen von Vorversicherungsanfragen; Übertragung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Arnsberg, 01.04.2008 - 3 Ca 1207/07

    Ausschlussfrist, Schadensersatzanspruch

    Grundsätzlich beginnt die Verfallfrist bei Schadensersatzansprüchen, sobald der Berechtigte sich ohne schuldhaftes Zögern einen Überblick über die von ihm behaupteten Ansprüche verschaffen kann (LAG Köln, Urteil vom 19.06.1998, 11 Sa 1581/97, LAGE Nr. 24 zu § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung).
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