Rechtsprechung
LAG Köln, 19.06.1998 - 11 Sa 1581/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzforderung des Landes gegen Arbeitnehmer, die gegen eine geltende Unterschriftenregelung verstoßen haben, indem sie Änderungsmitteilungen als "sachlich richtig" abgezeichnet haben, obwohl sie nur zu einer rechnerischen Abzeichnung befugt waren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BAT § 14; BAT § 70; LBG NW § 84
Arbeitgeberklage; öffentlicher Dienst; Schadensersatz; Personalsachbearbeiter; Fehlbearbeitung; Unterschriftenregelung; Überzahlung; Verfall
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 01.07.1997 - 4 (7) Ca 2543/96
- LAG Köln, 19.06.1998 - 11 Sa 1581/97
Papierfundstellen
- NZA-RR 1999, 669 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78
Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01
Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung
Dementsprechend hat die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vereinzelt das Verschulden nur auf die Pflichtverletzung bezogen (BAG 11. Mai 1983 - 7 AZR 841/79 - nv.; ähnlich auch LAG Köln 19. Juni 1998 - 11 Sa 1581/97 - LAGE BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 24). - LAG Hamm, 11.09.2008 - 15 Sa 742/08
Fälligkeit eines Schadensersatzanspruchs; Geltendmachung innerhalb tariflicher …
Grundsätzlich beginnt die Verfallfrist bei Schadensersatzansprüchen, sobald der Berechtigte sich ohne schuldhaftes Zögern einen Überblick über die von ihm behaupteten Ansprüche verschaffen kann (vgl. LAG Köln, Urteil vom 19.06.1998 - 11 Sa 1581/97, LAGE Nr. 24 zu § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung). - LAG Köln, 25.11.1998 - 2 Sa 159/95
Pflicht der Sachbearbeiter zum Stellen von Vorversicherungsanfragen; Übertragung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Arnsberg, 01.04.2008 - 3 Ca 1207/07
Ausschlussfrist, Schadensersatzanspruch
Grundsätzlich beginnt die Verfallfrist bei Schadensersatzansprüchen, sobald der Berechtigte sich ohne schuldhaftes Zögern einen Überblick über die von ihm behaupteten Ansprüche verschaffen kann (LAG Köln, Urteil vom 19.06.1998, 11 Sa 1581/97, LAGE Nr. 24 zu § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung).