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   LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97   

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LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/2000,12246)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/2000,12246)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/2000,12246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BetrAVG § 16; BGB §§ ... 28 Abs. 1, 32 Abs. 2, 40, 54, 315, 317, 317 BGB; Satzung des Bochumer Verbandes §§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 1, 8 Abs. 8; Leistungsordnung des Bochumer Verbandes in der seit 01.01.1985 gültigen Fassung § 20

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Eingriffen in zugesagte Versorgungsrechte i.F. des Verweises im Arbeitsvertrag auf die jeweils geltende Leistungsordnung eines Arbeitgeberzusammenschlusses (hier Bochumer Verband); Entscheidungsspielraum eines Arbeitgeberzusammenschlusses ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97
    Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).

    Im übrigen oblag dem Kläger die Darlegungs- und Beweislast für einen nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschluß des Vorstands des Bochumer Verbandes (vgl. BAG v. 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - AP Nr. AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Auf die Begriffsklärung Bergbauunternehmen kommt es in diesem Rechtsstreit entgegen demjenigen, der vom BAG durch sein Urteil vom 27.08.1996 (- 3 AZR 466/95 - a. a. O.) entschieden worden ist, nicht an.

    Über eine vom BAG (Urt. v. 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.)für zulässig gehaltene unterschiedliche branchenbezogene Anpassungsentscheidung besagt § 4 Abs. 1 der Satzung nichts.

    - 3 AZR 466/95 - a. a. O.).

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97
    6; BAG v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 12; BAG v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 20).

    Für die Bestimmung der Nettoeinkommensentwicklung ist der Durchschnittsverdienst der Gesamtbelegschaft des Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft - im Streitfall: Die Gruppe der AT-Angestellten - zugrundezulegen (BAG v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - a. a. O.).

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97
    6; BAG v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 12; BAG v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 20).

    Das BAG (Urt. v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - a. a. O.) meint, daß die Belastung weil geringfügig, vernachlässigt werden dürfe (krit. Höfer/Reiners/Wüst, a. a. O., § 16 Rz. 3480).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 27.08.1996 (- 3 AZR 467/95 - in der Fachpresse unveröffentlicht) näher ausgeführt.

    Diese Änderungen waren sachlich, nämlich durch die Schaffung einer größeren Verteilungsgerechtigkeit des Versorgungssystems des Bochumer Verbandes bedingt (hierzu ausf. BAG v. 27.08.1996 - 3 AZR 467/95 -), zumal sie an die Wertentscheidungen des § 16.

  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97
    Allerdings darf, sofern der Anstieg der Lebenshaltungskosten größer war als die Zunahme der Nettoeinkommen der aktiven Mitarbeiter, die Anpassungsrate entsprechend begrenzt werden (BAG v. 15.09.1977 - 3 AZR 654/76 - EzA § 16 BetrAVG.
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG bezweckt § 16 BetrAVG den Ausgleich des Kaufkraftverlustes, um so den wirtschaftlichen Wert der Betriebsrente zu erhalten (BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 22; BAG v. 05.10.1993 - 3 AZR 698/92 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 25).
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG bezweckt § 16 BetrAVG den Ausgleich des Kaufkraftverlustes, um so den wirtschaftlichen Wert der Betriebsrente zu erhalten (BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 22; BAG v. 05.10.1993 - 3 AZR 698/92 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 25).
  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97
    Allerdings sind Eingriffe in zugesagte Versorgungsrechte, auch wenn sie unter dem Vorbehalt einer Jeweiligkeitsklausel stehen, nicht schrankenlos zulässig, sondern unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 1 BGB (vgl. BAG v. 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 - AP Nr. 38 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97
    Denn er ist kein Dritter i. S. der §§ 317, 319 BGB, sondern ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zur Koordinierung der Bedingungen ihrer Versorgungsleistungen, der für die angeschlossenen Mitglieder handelt (vgl. BAG v. 02.02.1988 - 3 AZR 115/86 - EzA § 5 BetrAVG Nr. 17).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97
    Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).
  • LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 (18) Sa 1258/01

    Bochumer Verband darf differenzieren bei der Anpassung der Altersversorgung an

    Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97 - .

    Ob der Bochumer Verband dies, wie den Klägern in den von dieser Kammer entschiedenen Parallelrechtsstreiten, z. B. L. ./. U. Schachtbau GmbH (11 Sa 1613/97) - gegen die Firma U. Schachtbau GmbH, dem Kläger mit Schreiben vom 07.02.1994 mitgeteilt hat, wobei er eingangs dieses Schreibens darauf hinwies, dass gemäß Beschluss des Verbandsvorstandes die laufenden Leistungen mit Wirkung vom 01.01.1994 um 11, 7 v. H. erhöht würden, geht aus der Gerichtsakte nicht hervor.

    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - in einem Parallelrechtsstreit auf die Revision des dortigen Klägers das Urteil des erkennenden Gerichts vom 13.02.1998 (- 11 Sa 1613/97 -) aufgehoben.

    Mit seinem am 05.07.2001 verkündeten Urteil hat das Arbeitsgericht Oberhausen der Klage stattgegeben und dies unter Übernahme der Entscheidungsgründe der den Parteien bzw. ihren Vertretern bekannten Teil-Urteile in Parallelrechtsstreiten - u. a. L. ./. U. Schachtbau GmbH (11 Sa 1613/97) - vom 14.12.2000 begründet.

    Im Übrigen ist noch darauf hinzuweisen, dass sich die Firma U. Schachtbau GmbH nach der protokollierten Erklärung ihres Prozessbevollmächtigten in der Sitzung vom 14.12.2000 u. a. in dem Rechtsstreit L. ./. U. Schachtbau GmbH - LAG Düsseldorf 11 Sa 1613/97 - zu dem Schreiben des Bochumer Verbandes vom 07.02.1994 z. B. an den Kläger L. - 11 Sa 1613/97 - über eine Anpassung seiner Betriebsrente um 11, 7 v.H. seinerzeit nicht als dem Bergbau zugehöriges Unternehmen betrachtet hat.

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   LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97   

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https://dejure.org/1998,8398
LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/1998,8398)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/1998,8398)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/1998,8398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Hinblick auf Anpassungsentschluss vom 12.11.1996; Begrenzung der Mitglieder der Bergbauunternehmen auf Unternehmen des Steinkohlebergbaus durch den Bochumer Verband

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97
    Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).

    Im übrigen oblag dem Kläger die Darlegungs- und Beweislast für einen nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschluß des Vorstands des Bochumer Verbandes (vgl. BAG v. 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - AP Nr. AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Auf die Begriffsklärung Bergbauunternehmen" kommt es in diesem Rechtsstreit entgegen demjenigen, der vom BAG durch sein Urteil vom 27.08.1996 (- 3 AZR 466/95 - a. a. O.) entschieden worden ist, nicht an.

    Über eine vom BAG (Urt. v. 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.)für zulässig gehaltene unterschiedliche branchenbezogene Anpassungsentscheidung besagt § 4 Abs. 1 der Satzung nichts.

    Dies ist betriebsrentenrechtlich jedenfalls insoweit zulässig, als die Anpassung nicht ungünstiger ausfällt als nach § 16 BetrAVG (BAG v. 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.).

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97
    Allerdings darf, sofern der Anstieg der Lebenshaltungskosten größer war als die Zunahme der Nettoeinkommen der aktiven Mitarbeiter, die Anpassungsrate entsprechend begrenzt werden (BAG v. 15.09.1977 - 3 AZR 654/76 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 6; BAG v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 12; BAG v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 20).

    Für die Bestimmung der Nettoeinkommensentwicklung ist der Durchschnittsverdienst der Gesamtbelegschaft des Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft - im Streitfall: Die Gruppe der AT- Angestellten - zugrundezulegen (BAG v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - a. a. O.).

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97
    Allerdings darf, sofern der Anstieg der Lebenshaltungskosten größer war als die Zunahme der Nettoeinkommen der aktiven Mitarbeiter, die Anpassungsrate entsprechend begrenzt werden (BAG v. 15.09.1977 - 3 AZR 654/76 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 6; BAG v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 12; BAG v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 20).

    Das BAG (Urt. v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - a. a. O.) meint, daß die Belastung weil geringfügig, vernachlässigt werden dürfe (krit. Höfer/Reiners/Wüst, a. a. O., § 16 Rz. 3480).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 27.08.1996 (- 3 AZR 467/95 - in der Fachpresse unveröffentlicht) näher ausgeführt.

    Diese Änderungen waren sachlich, nämlich durch die Schaffung einer größeren Verteilungsgerechtigkeit des Versorgungssystems des Bochumer Verbandes bedingt (hierzu ausf. BAG v. 27.08.1996 - 3 AZR 467/95 -), zumal sie an die Wertentscheidungen des § 16 BetrAVG anknüpfen.

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG bezweckt § 16 BetrAVG den Ausgleich des Kaufkraftverlustes, um so den wirtschaftlichen Wert der Betriebsrente zu erhalten (BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 22; BAG v. 05.10.1993 - 3 AZR 698/92 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 25).
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97
    Allerdings darf, sofern der Anstieg der Lebenshaltungskosten größer war als die Zunahme der Nettoeinkommen der aktiven Mitarbeiter, die Anpassungsrate entsprechend begrenzt werden (BAG v. 15.09.1977 - 3 AZR 654/76 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 6; BAG v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 12; BAG v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 20).
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG bezweckt § 16 BetrAVG den Ausgleich des Kaufkraftverlustes, um so den wirtschaftlichen Wert der Betriebsrente zu erhalten (BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 22; BAG v. 05.10.1993 - 3 AZR 698/92 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 25).
  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97
    Denn er ist kein Dritter i. S. der §§ 317, 319 BGB, sondern ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zur Koordinierung der Bedingungen ihrer Versorgungsleistungen, der für die angeschlossenen Mitglieder handelt (vgl. BAG v. 02.02.1988 - 3 AZR 115/86 - EzA § 5 BetrAVG Nr. 17).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97
    Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).
  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91

    Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97
    Allerdings sind Eingriffe in zugesagte Versorgungsrechte, auch wenn sie unter dem Vorbehalt einer Jeweiligkeitsklausel stehen, nicht schrankenlos zulässig, sondern unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 1 BGB (vgl. BAG v. 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 - AP Nr. 38 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 1613/97 -.

    3 AZR 432/98 11 Sa 1613/97.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 1998 - 11 Sa 1613/97 - aufgehoben.

  • LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00

    Reichweite der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Hinblick auf

    In der Vorlage für die Vorstandssitzung des Bochumer Verbandes am 11.11.1992 heißt es, wie z. B. dem Parallelrechtsstreit 11 Sa 1613/97 zu entnehmen ist, in dem Abschnitt "Umfang einer Gruppenbetragsanpassung" u. a.:.

    In der Einladung vom 29.07.1993 für die Sitzung des Arbeitskreises Bochumer Verband am 06.08.1993 heißt es - siehe wieder Parallelrechtsstreit 11 Sa 1613/97 - u. a. unter "TOP 2: Anpassung der Gruppenbeträge und der laufenden Leistungen zum 01. Januar 1994", dass im Dreijahreszeitraum 1991 bis 1993 die durchschnittliche Erhöhung der AT-Gehälter in den genannten Mitgliedsunternehmen nach den Feststellungen des Bochumer Verbandes 13, 43 v. H. betragen hätten.

    Ausweislich der aus dem o. g. Rechtsstreit 11 Sa 1613/97 bekannten Niederschrift des Bochumer Verbandes über die 87. Vorstandssitzung am 09.09.1993 verwies der Vorsitzende im Abschnitt "6.

    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - in einem Parallelrechtsstreit auf die Revision des dortigen Klägers das Urteil des erkennenden Gerichts vom 13.02.1998 (-11 Sa 1613/97 -) aufgehoben.

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2001 - 11 (4) Sa 1365/00

    Versorgungszusage nach Maßgabe der jeweils geltenden Leistungsordnung des

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   LAG Düsseldorf, 20.04.2001 - 11 Sa 1613/97   

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LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2001 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/2001,18409)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2001 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/2001,18409)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2001 - 11 Sa 1613/97
    Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).

    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - auf die Revision des Klägers das Urteil des erkennenden Gerichts vom 13.02.1998 aufgehoben.

    Der Kläger beantragt zuletzt, die Beklagte im Anschluss an die Aufhebung des vorausgegangenen Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.02.1998 durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - und an das daraufhin ergangene Teilurteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 14.12.2000 zu verurteilen, an ihn.

    Dieser vom Bundesarbeitsgericht im Einzelnen in seinem zitierten Urteil näher begründeten Auffassung, die es in seinem Urteil vom 09.11.1999 (- 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23) ausdrücklich bestätigt hat, schließt sich die erkennende Kammer einschränkungslos an und macht sie sich zu eigen.

    Denn sie legte fest, welche Mitglieder des Bochumer Verbandes als Bergbauunternehmen anzusehen sind (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Die Begriffe sind dementsprechend übereinstimmend auszulegen, so dass die Rechtsprechung zu § 16 BetrAVG weitgehend übertragbar ist (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Wie die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers im Rahmen des § 16 BetrAVG der gerichtlichen Überprüfung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB unterliegt (st. Rspr., z. B. BAG 17.10.1995 - 3 AZR 881/94 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 29 m. w. N.) ist dieser Billigkeitskontrolle auch eine Anpassungsentscheidung des Bochumer Verbandes zu unterziehen (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Die Zuordnung der Beklagten zu den Bergbauunternehmen kann nur dann gebilligt werden, wenn der Auflistung ein sachgerechtes, branchenbezogenes System zu Grunde lag und dieses System bei der Beklagten beachtet wurde (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Vorliegend hat der Vorstand des Bochumer Verbandes im Umlaufverfahren einen Beschluss über eine Unternehmensliste gefasst, auf der die Beklagte nicht aufgeführt war, so dass sie wegen der konstitutiven Bedeutung der Aufzählung jedenfalls zunächst nicht zu den Unternehmen mit einem Anpassungssatz von 2 % zählte (vgl. BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Dies lässt sich jedenfalls den der erkennenden Kammer am 14.12.2000 vorliegenden Unterlagen, die allerdings weder dem Gericht bei Verkündung seines Urteils vom 13.02.1998 noch dem Bundesarbeitsgericht bei Verkündung seines Urteils vom 09.11.1999 (- 3 AZR 432/98 - a. a. O.), durch das das vorgenannte Urteil des erkennenden Gerichts aufgehoben wurde, sämtlich vorlagen, entnehmen.

    Letzteres hat das BAG in seinem Urteil vom 09.09.1999 (- 3 AZR 432/98 - a. a. O.) näher begründet.

    Der Präzisierungsfunktion der Unternehmensaufstellung entspricht es, dass Zuordnungsfehler beseitigt werden können (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Dies ergibt die Auslegung des vom Bochumer Verband verwandten Begriffs Bergbauunternehmen nach den gängigen Auslegungsmethoden (vgl. hierzu BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Auf ihn kommt es selbst dann an, wenn er vom allgemeinen Sprachgebrauch und der sonst üblichen Terminologie abweicht (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Auch für diesen Anpassungsbeschluss vom davon auszugehen, dass nur der Steinkohlebergbau als Bergbau i. S. des Anpassungsbeschlusses anzusehen ist (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Ob dann aus § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung, wonach andere Unternehmen dem Verband beitreten können, wenn sie zu einem Konzern gehören, der ein dem Verband angehörendes Bergwerk betreibt, entnommen werden kann, Bergwerksunternehmen seien die Unternehmen, die ein Bergwerk betreiben mit der Folge, dass die Unternehmen, die wie eine Bergbauspezialgesellschaft, in fremden Bergwerken Bergbauarbeiten verrichten, dem Verband als anderes Unternehmen angehören (vgl. BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.), kann dahinstehen.

    (- 3 AZR 432/98 - a. a. O.) für den vom Bochumer Verband bisher praktizierten Sprachgebrauch der Umstand, dass der Bochumer Verband Gehaltserhebungen in Vorbereitung seiner Anpassungsbeschlüsse zum 01.01.1994 und zum 01.01.1997 getrennt für die Gruppe der Bergwerksgesellschaften des Steinkohlebergbaus unter dem Begriff Bergbauunternehmen einerseits und für andere Unternehmen unter dem Begriff übrige Mitglieder durchgeführt hat und die Beklagte unter die zuletzt genannte Gruppe eingeordnet hat.

    nachträgliche Veränderung des Begriffs Bergbauunternehmen ist anders zu behandeln als die Korrektur einer fehlerhaften Präzisierung in der Unternehmensliste (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Eine nachträgliche Veränderung des Begriffs Bergbauunternehmen ist anders zu behandeln als die Korrektur einer fehlerhaften Präzisierung in der Unternehmensliste (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2001 - 11 Sa 1613/97
    Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).

    Diese Unterscheidung verstößt, wie das Bundesarbeitsgericht zur Anpassungsentscheidung zum 01.01.1994 entschieden hat (vgl. BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12), weder gegen die Satzung noch gegen die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes.

    Die Begriffe sind dementsprechend übereinstimmend auszulegen, so dass die Rechtsprechung zu § 16 BetrAVG weitgehend übertragbar ist (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Wie die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers im Rahmen des § 16 BetrAVG der gerichtlichen Überprüfung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB unterliegt (st. Rspr., z. B. BAG 17.10.1995 - 3 AZR 881/94 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 29 m. w. N.) ist dieser Billigkeitskontrolle auch eine Anpassungsentscheidung des Bochumer Verbandes zu unterziehen (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Dementsprechend hatte der Bochumer Verband vor der Anpassung zum 01.01.1994, wie jedenfalls die Einladung des Bochumer Verbandes zur Vorstandssitzung am 11.11.1992 sowie die über diese Sitzung angefertigte Niederschrift ausweisen, die Gehaltsentwicklung im Steinkohlenbergbau einerseits und bei anderen Mitgliedsunternehmen andererseits untersucht (vgl. schon BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.).

    (2.) Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 27.08.1996 (- 3 AZR 466/95 - a. a. O.) die Auffassung vertreten, dass mit dem Begriff Bergbauunternehmen die in.

  • OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83

    Anwendbarkeit der Vorschriften über eingetragene Vereine auf Gewerkschaften; Wahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2001 - 11 Sa 1613/97
    Die körperschaftliche Verfassung der auf längere Dauer angelegten nicht rechtsfähigen Vereine (besonders der modernen Großvereine, der Gewerkschaften), die Organe bestellen und auf wechselnde Mitgliederbestände angelegt sind, kann durch das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erfasst werden, vielmehr sind die für den rechtsfähigen Verein geltenden Vorschriften analog anwendbar, soweit sie sich nicht gerade aus dem Eintragungserfordernis ergeben (vgl. z.B. OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83 - ZIP 1985, 213, 215; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 54 Rz. 1).
  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 604/99

    Kohlenbezugsrecht im Bergbau NRW

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2001 - 11 Sa 1613/97
    - 9 AZR 604/99 - AP Nr. 31 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG unter Hinweis auf Grumbrecht, Einführung in den Bergbau, S. 9; Meiers Enzyklopädisches Lexikon Bd. 3, Stichwort: Bergbau).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2001 - 11 Sa 1613/97
    Wie die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers im Rahmen des § 16 BetrAVG der gerichtlichen Überprüfung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB unterliegt (st. Rspr., z. B. BAG 17.10.1995 - 3 AZR 881/94 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 29 m. w. N.) ist dieser Billigkeitskontrolle auch eine Anpassungsentscheidung des Bochumer Verbandes zu unterziehen (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 Sa 1613/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,55079
LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/2001,55079)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2001 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/2001,55079)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2001 - 11 Sa 1613/97 (https://dejure.org/2001,55079)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2001 - 8 (3) Sa 525/01

    Ruhegeldanpassung; Leistungsordnung Bochumer Verband; reallohnbezogene Obergrenze

    Dies gilt ebenso für einen entsprechenden Auflagenbeschluss der 11. Kammer vom 15.03.2001 (Bl. 578 f d. A.) in der ähnlich gelagerten Sache 11 Sa 1613/97.
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