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   LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97   

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LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97 (https://dejure.org/1997,2095)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.1997 - 11 Sa 164/97 (https://dejure.org/1997,2095)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 11 Sa 164/97 (https://dejure.org/1997,2095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 242 BGBBetriebliche Übung, § 611

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinsmitglieder ; Betriebsvereinbarung ; Allgemeine Gehaltsanpassung ; Berücksichtigung allgemeiner Einkommensentwicklung ; Wirtschaftliche Lage ; Betriebliche Übung ; Gehaltserhöhung; Gehaltsentwicklung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 4 Satz 1; BGB §§ 242 611 Abs. 1
    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2275
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG v. 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 31; BAG v. 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 33; BAG v. 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - demnächst EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 39).

    Erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAG v. 12.01.1994 - 5 AZR 41/93 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 30; BAG v. 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - a. a. O.).

  • LAG Hamm, 19.06.1997 - 17 Sa 2433/96

    Anspruch eines Berufsschullehrers im Ersatzschuldienst auf Gehaltsanpassung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97
    Die Kammer hat, nicht zuletzt im Hinblick auf weitere Rechtsstreite mit der gleichen Problematik, vgl. z. B. LAG Hamm v. 19.06.1997 - 17 Sa 2433/96 -, der vorliegenden Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zugemessen und deshalb die Revision nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zugelassen.
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97
    Erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAG v. 12.01.1994 - 5 AZR 41/93 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 30; BAG v. 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - a. a. O.).
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97
    Beruhen damit die Gehaltserhöhungen in den Jahren 1986 bis 1992 letztlich auf dem Vollzug der in Ziffer 4.1 der Betriebsvereinbarung vom 24.04.1986 enthaltenen Regelung i. V. m. der Absichtserklärung der Rechtsvorgängerin der Beklagten vom folgenden Tag, scheidet eine entsprechende betriebliche Übung aus (vgl. BAG v. 05.03.1997 - 4 AZR 532/95 - EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 58).
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92

    Arbeitsfreistellung am Heiligabend

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG v. 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 31; BAG v. 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 33; BAG v. 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - demnächst EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95

    Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97
    Demnach konnten der Kläger und seine Kollegen nicht darauf vertrauen, daß aus einer mehrjährigen tatsächlichen Gleichbehandlung über die in dem Schreiben vom 24.04.1986 enthaltenen Absichtserklärung hinaus eine Gehaltserhöhung jeweils orientiert an derjenigen der AT-Angestellten der Mitgliedsunternehmen stattfinden werde (vgl. auch BAG v. 28.02.1996 - 10 AZR 516/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie 139; BAG v. 05.06.1996 - 10 AZR 883/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 141).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG v. 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 31; BAG v. 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 33; BAG v. 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - demnächst EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97
    Allein hieraus dürfen jedoch die Arbeitnehmer mangels abweichender konkreter Anhaltspunkte nicht schließen, der Arbeitgeber habe sich verpflichten wollen, auch in Zukunft stets dieselben Bemessungsfaktoren beizubehalten, also die Gehälter stets in gleicher Weise wie bisher zu erhöhen und sich dadurch der Möglichkeit begeben wollen, veränderten Umständen in freier Entscheidung Rechnung zu tragen (BAG v. 04.09.1985 - 7 AZR 262/83 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 16).
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97
    Demnach konnten der Kläger und seine Kollegen nicht darauf vertrauen, daß aus einer mehrjährigen tatsächlichen Gleichbehandlung über die in dem Schreiben vom 24.04.1986 enthaltenen Absichtserklärung hinaus eine Gehaltserhöhung jeweils orientiert an derjenigen der AT-Angestellten der Mitgliedsunternehmen stattfinden werde (vgl. auch BAG v. 28.02.1996 - 10 AZR 516/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie 139; BAG v. 05.06.1996 - 10 AZR 883/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 141).
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