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   LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01   

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LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01 (https://dejure.org/2002,5038)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01 (https://dejure.org/2002,5038)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 2002 - 11 Sa 1644/01 (https://dejure.org/2002,5038)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
    § 9 TV AL II gibt dem Arbeitgeber auch dann das Recht, einseitig die Arbeitszeit auf die tariflich festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zu verkürzen, wenn im Arbeitsvertrag eine über dieser regelmäßigen Wochenarbeitszeit liegende Stundenzahl vereinbart ist (im Anschluss an BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TV AL II).

    § 9 Nr. 1 TV AL II legte aber schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Parteien im Jahre 1991 ausdrücklich und in rechtlich zulässigerweise (vgl. hierzu näher BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TV AL II) fest, dass die regelmäßige Arbeitszeit (1991: 40 Stunden in der Woche) bis zu 48 Stunden in der Woche erhöht werden konnte.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
    Irgendwelche Einschränkungen der tariflichen Rechte sind nämlich nicht vorgesehen (ebenso schon BAG 29.01.1986 4 AZR 531/84 in der Fachpresse unveröffentlicht).
  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
    Auch soweit es danach besteht, darf es nur nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 23 m. w. N.).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
    Zum einen sind hiervon, wie dargestellt, alle Zivilbeschäftigten der Messen betroffen, so dass der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet worden ist (vgl. BAG 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 20/00

    Steuerschaden bei Zuschlägen für bestimmte Arbeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
    a) Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung die vereinbarte Vergütung- sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrechterhalten will (BAG 28.04.1993 4 AZR 329/92 EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; vgl. auch BAG 19.10.2000 - 8 AZR 20/00 EzA § 286 BGB Nr. 1), ist erste Voraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin den britischen Streitkräften (vgl. auch BverfG 20.01.1990 1 BvR 42/82 DB 1990, 1042).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
    a) Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung die vereinbarte Vergütung- sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrechterhalten will (BAG 28.04.1993 4 AZR 329/92 EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; vgl. auch BAG 19.10.2000 - 8 AZR 20/00 EzA § 286 BGB Nr. 1), ist erste Voraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin den britischen Streitkräften (vgl. auch BverfG 20.01.1990 1 BvR 42/82 DB 1990, 1042).
  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92

    Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
    Nach dem Notenwechsel vom 25.09.1990 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19.06.1951 und zu dem Zusatzabkommen zu diesem Abkommen vom 03.08.1959 nebst zugehörigen Übereinkünften, der mit der hierzu erlassenen Verordnung vom 28.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1250) veröffentlicht und in Kraft gesetzt worden ist, bleiben das Abkommen vom 19.06.1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen sowie das Zusatzabkommen vom 03.08.1959 hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen ausdrücklich bestehen (BAG 14.01.1993 2 AZR 387/92 AP Nr. 15 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut).
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 250/92

    Annahmeverzug - Arbeitsangebot

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
    bb) Im Streitfall kann dahinstehen, ob die Notwendigkeit zum grundsätzlichen Erfordernis eines tatsächlichen Leistungsangebots (§ 294 BGB) in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis ungestört besteht, durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Entbehrlichkeit eines wörtlichen Leistungsangebots im gestörten Arbeitsverhältnis (seit BAG 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - EzA § 615 BGB Nr. 43) überholt ist (dagegen BAG 29.10.1992 - 2 AZR 250/92 - EzA § 615 BGB Nr. 77).
  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90

    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
    Die Herstellung der Einheit Deutschlands hat diese Rechtslage nicht verändert (BAG 15.05.1991 5 AZR 115/90 AP Nr. 23 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 653/85

    Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit durch einseitige Anordnung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
    Da im Streitfall, wie dargestellt, auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit den britischen Streitkräften die in § 9 Nr. 4 TV AL II getroffene Regelung Anwendung findet und die Dienststelle R. erkennbar mit ihrem Berichtigungs- und Nachtragsbogen zum Arbeitsvertrag mit der Ordnungsnummer 6 lediglich die zum 01.07.1999 in Kraft getretene tarifliche Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Klägerin verdeutlichen wollte, kann hierin keine Absicht der Dienststelle R. erkannt werden, die mitgeteilten Änderungen als den Arbeitsvertrag ändernde rechtsgeschäftliche Erklärungen anzusehen und damit auf die der Dienststelle zustehenden tariflichen Rechte nach § 9 Nr. 4 TV AL II zu verzichten (vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG 26.11.1986 - 4 AZR 653/85 - in der Fachpresse unveröffentlicht).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 372/02

    Ausübung des Direktionsrechts nach § 9 Ziff 4 TV AL II

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. März 2002 - 11 Sa 1644/01 - wird zurückgewiesen.
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