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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12   

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https://dejure.org/2012,37048
LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12 (https://dejure.org/2012,37048)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.09.2012 - 11 Sa 167/12 (https://dejure.org/2012,37048)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. September 2012 - 11 Sa 167/12 (https://dejure.org/2012,37048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Kündigung wegen Alkoholsucht bei fehlenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Alkoholerkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1
    Unbegründete Kündigung wegen Alkoholsucht bei fehlenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Alkoholerkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Alkoholsucht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Betriebsbeeinträchtigungen durch alkoholkranken Arbeitnehmer umfassend darlegen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 336/90

    Kündigung, die im Zusammenhang mit dieser Alkoholsucht des Arbeitnehmers steht -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
    Eine Kündigung wegen Alkoholsucht ist nach den für die krankheitsbedingte Kündigung geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. unter vielen BAG 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141; BAG 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 1; BAG 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33; LAG Rheinland-Pfalz 27.03.2008 - 10 Sa 669/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 20.03.2008 - 2 Sa 612/07 - zitiert nach juris).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
    Eine hinreichende Indizwirkung kann sich auch aus kürzeren Zeiträumen ergeben (BAG 19.05.1993 - 2 AZR 598/92 - zitiert nach juris, Rn. 19).
  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
    Eine Kündigung wegen Alkoholsucht ist nach den für die krankheitsbedingte Kündigung geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. unter vielen BAG 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141; BAG 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 1; BAG 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33; LAG Rheinland-Pfalz 27.03.2008 - 10 Sa 669/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 20.03.2008 - 2 Sa 612/07 - zitiert nach juris).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
    Eine Kündigung wegen Alkoholsucht ist nach den für die krankheitsbedingte Kündigung geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. unter vielen BAG 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141; BAG 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 1; BAG 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33; LAG Rheinland-Pfalz 27.03.2008 - 10 Sa 669/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 20.03.2008 - 2 Sa 612/07 - zitiert nach juris).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
    Zwingend ist das allerdings nicht (BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - zitiert nach juris, Rn. 24).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2004 - 7 Sa 447/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - kündigungsrelevante Fehlzeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
    Die krankheitsbedingte Kündigung ist im Rahmen einer dreistufigen Überprüfung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn aufgrund objektiver Umstände (insbesondere bisheriger Fehlzeiten) bei einer lang anhaltenden Erkrankung mit einer weiteren Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit bzw. bei häufigeren Kurzerkrankungen auch weiterhin mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten gerechnet werden muss; die entstandenen und prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers führen und sich im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall eine unzumutbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers ergibt (BAG 07.11.1985 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25; 16.02.1989 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 26; 19.04.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 53; LAG Rheinland-Pfalz 30.08.2004 NZA-RR 2005, 368).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2008 - 2 Sa 612/07

    Zur krankheitsbedingten Kündigung wegen Alkoholsucht - Voraussetzungen und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
    Eine Kündigung wegen Alkoholsucht ist nach den für die krankheitsbedingte Kündigung geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. unter vielen BAG 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141; BAG 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 1; BAG 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33; LAG Rheinland-Pfalz 27.03.2008 - 10 Sa 669/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 20.03.2008 - 2 Sa 612/07 - zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07

    Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht - unterschiedliche tarifliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
    Eine Kündigung wegen Alkoholsucht ist nach den für die krankheitsbedingte Kündigung geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. unter vielen BAG 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141; BAG 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 1; BAG 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33; LAG Rheinland-Pfalz 27.03.2008 - 10 Sa 669/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 20.03.2008 - 2 Sa 612/07 - zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 419/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
    Selbst wenn ein singulärer alkoholbedingter Vorfall angeführt worden wäre, hätte das noch nicht die Annahme des Arbeitgebers gerechtfertigt, dieser Vorfall führe - sozusagen zwangsläufig - zu erheblichen betrieblichen Störungen (LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2011 - 10 Sa 419/10 - zitiert nach juris, Rn. 43).
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