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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03   

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https://dejure.org/2004,11662
LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03 (https://dejure.org/2004,11662)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03 (https://dejure.org/2004,11662)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. September 2004 - 11 Sa 2018/03 (https://dejure.org/2004,11662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Prozessvergleichs; Voraussetzungen der Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen arglistiger Täuschung; Anspruch auf ein Arbeitszeugnis aus dem Prozessvergleich

  • Judicialis

    HGB § 54; ; StPO § ... 170 Abs. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 142; ; BGB § 142 Abs. 1; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 538; ; StGB § 266

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 § 142 Abs. 1 § 779
    Darlegungslast bei Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen arglistiger Täuschung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.1972 - II ZR 150/68

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Vergleiches - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03
    Er ist jedoch zu verneinen, wenn die getäuschte Partei den Vergleich ohne Rücksicht auf den Umfang der Täuschung abgeschlossen hat, oder wenn sie den Umfang der Täuschung erkannt und sich dennoch - in zutreffender Kenntnis des Sachverhalts - zum Abschluß des Vergleichs entschlossen hat (BGH Urteile vom 7. Februar 1953 - II ZR 213/52 - DB 1953, 272; vom 27. April 1972 - II ZR 150/68 - WM 1972, 1443; vom 23. Oktober 1975 - II ZR 109/74 - DB 1976, 141).

    Im Verschweigen von Tatsachen bzw. im Unterlassen einer Aufklärung kann eine zur Anfechtung berechtigende Täuschung nur dann liegen, wenn eine Offenbarungspflicht besteht, etwa weil das Verschweigen gegen Treu und Glauben verstößt und der Vertragspartner unter den gegebenen Umständen die Mitteilung der verschwiegenen Tatsachen hätte erwarten dürfen (vgl. BGH Urteil vom 27. April 1972, aaO, m.w.N.; Staudinger/Dilcher, aaO, Rz 7 ff., m.w.N.; RGRK-Krüger-Nieland, BGB, 12. Aufl., § 123 Rz 16 und 18, m.w.N.).

  • BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 43/96

    Anfechtung eines in der Revisionsinstanz geschlossenen Vergleichs wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03
    Die Darlegungs- und Beweislast für die eine vorsätzliche Täuschung begründenden Umstände sowie deren Ursächlichkeit für die angefochtene Willenserklärung trägt der Anfechtende; das gilt auch, soweit es um eine Täuschung durch arglistiges Verschweigen geht (BAG 15.05.1997 - 2 AZR 43/96).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 15/73

    Arglistige Täuschung bei Kauf eines Hotels - Verletzung einer vertragsähnlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03
    Voraussetzung ist das Bewußtsein, daß der Vertragspartner ohne die Täuschung die Willenserklärung möglicherweise nicht oder nicht so abgegeben hätte (vgl. BGH Urteil vom 21. Juni 1974 - V ZR 15/73 - NJW 1974, 1505, 1506, m.w.N.; Staudinger/Dilcher, aaO, Rz 23, m.w.N.; RGRK-Krüger-Nieland, aaO, Rz 10 bis 12, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 6 U 146/98

    Anfechtung der Regelung eines Aufhebungsvertrages betreffend die Anstellung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03
    Die Beklagte, die ihrerseits nicht die verschiedenen Ermittlungen abwarten wollte, sondern das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin - auch auf das Risiko hin, eine letztlich "unschuldige" Arbeitnehmerin zu entlassen - unbedingt beenden wollte, konnte von der Klägerin nicht erwarten, dass diese sie im Gütetermin darauf aufmerksam machen würde, dass es auch eine kostengünstigere Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben könnte.(Vgl. OLG Düsseldorf 25.11.1999 - 6 U 146/98 - juris Rn 49).
  • BGH, 23.10.1975 - II ZR 109/74

    Anerkennung einer partiellen Geschäftsunfähigkeit auf Grund für einen Menschen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03
    Er ist jedoch zu verneinen, wenn die getäuschte Partei den Vergleich ohne Rücksicht auf den Umfang der Täuschung abgeschlossen hat, oder wenn sie den Umfang der Täuschung erkannt und sich dennoch - in zutreffender Kenntnis des Sachverhalts - zum Abschluß des Vergleichs entschlossen hat (BGH Urteile vom 7. Februar 1953 - II ZR 213/52 - DB 1953, 272; vom 27. April 1972 - II ZR 150/68 - WM 1972, 1443; vom 23. Oktober 1975 - II ZR 109/74 - DB 1976, 141).
  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 35/83

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03
    Dies folgt aus der Doppelnatur des Prozessvergleichs (vgl. BGH Urteil vom 24. Oktober 1984 - IV b ZR 35/83 - NJW 1985, 1962, 1963; Staudinger/Marburger, BGB, 12. Aufl., § 779 Rz 84, 103; RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., § 779 Rz 55, 59).
  • BAG, 14.12.1983 - 5 AZR 450/81
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03
    ( Vgl BAG 14.12.1983 - 5 AZR 450/81 - juris Rn 28).
  • BGH, 07.02.1953 - II ZR 213/52
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 11 Sa 2018/03
    Er ist jedoch zu verneinen, wenn die getäuschte Partei den Vergleich ohne Rücksicht auf den Umfang der Täuschung abgeschlossen hat, oder wenn sie den Umfang der Täuschung erkannt und sich dennoch - in zutreffender Kenntnis des Sachverhalts - zum Abschluß des Vergleichs entschlossen hat (BGH Urteile vom 7. Februar 1953 - II ZR 213/52 - DB 1953, 272; vom 27. April 1972 - II ZR 150/68 - WM 1972, 1443; vom 23. Oktober 1975 - II ZR 109/74 - DB 1976, 141).
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