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   LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07   

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LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07 (https://dejure.org/2008,10771)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07 (https://dejure.org/2008,10771)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2008 - 11 Sa 2101/07 (https://dejure.org/2008,10771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Umfang des Fragerechts des öffentlichrechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem Stellenbewerber

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EMRK Art. 6 Abs. 2; GG Art. 33 Abs. 2; BZRG §§ 30, 32, 53
    Umfang des Fragerechts des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem Stellenbewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Offenbarung einer nicht in das polizeiliche Führungszeugnis einzutragenden Vorstrafe aus Anlass der Bewerbung auf eine vom öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle; Pflicht zur richtigen Beantwortung einer Frage nach einer derartigen ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    EMRK Art. 6 Abs. 2; GG Art. 33 Abs. 2; BZRG §§ 30, 32, 53
    Umfang des Fragerechts des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem Stellenbewerber

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dbb.de PDF, S. 20 (Leitsatz)

    Fragerecht des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem Stellenbewerber

  • dbb.de PDF, S. 26 (Leitsatz)

    Fragerecht des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem Stellenbewerber nach Vorstrafen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
    Aus Anlass der Bewerbung eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin auf eine vom öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle braucht eine Vorstrafe nicht nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG offenbart zu werden, wenn sie nicht gemäß § 32 Abs. 2 BZRG in ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BZRG einzutragen ist (im Anschluss an BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB; offengelassen von BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - EzA Art. 33 GG Nr. 29).

    Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 - AP Nr. 67 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. IXX; BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. IXX; BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - Rz. 16 EzA § 123 BGB Nr. 52; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - EzA Art. 33 GG Nr. 29).

    Dies ist der Fall, wenn auch ein Ermittlungsverfahren oder ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.).

    Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem Ermittlungsverfahren oder einem anhängigen Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürfen (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - a. a. O.; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, auf die es vorliegend alleine ankommt, da es um den Abschluss eines Arbeitsvertrages und nicht, wie in dem vom beklagten Land vorgelegten Urteil des VG Düsseldorf vom 08.12.2006 - 2 K 3762/06 -, um eine Beamtenernennung geht, braucht eine Vorstrafe nicht nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG offenbart zu werden, wenn sie nicht gemäß § 32 Abs. 2 BZRG in ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BZRG einzutragen ist (BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB; ebenso Adam, ZTR 2003, 158, 162; MünchArbR/Buchner, 2. Aufl. 2000, § 41 Rz. 151; Schaub/Schaub, ArbR Hdb., 12. Aufl. 2007, § 26 Rz. 29; offengelassen von BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.).

    Anders wäre es allerdings, wenn die Vorstrafe z. B. ein Sittlichkeitsdelikt betroffen hätte und es nicht zu einer Eintragung ins Führungszeugnis der Klägerin nach § 32 Abs. 2 BZRG gekommen wäre (vgl. BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.; früher schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - a. a. O.).

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
    Eine Ausnahme hiervon wird allenfalls dann zu machen sein, wenn die Vorstrafe auf einem Gebiet liegt, das mit der laut Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeit unmittelbar zusammenhängt (vgl. früher BAG 07.02.1964 - 1 AZR 251/63 - BAG, 261, 263; vgl. auch schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

    Eine Ausnahme hiervon wird allenfalls dann zu machen sein, wenn die Vorstrafe auf einem Gebiet liegt, das mit der laut Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeit unmittelbar zusammenhängt (vgl. früher BAG 07.02.1964 - 1 AZR 251/63 - BAG, 261, 263; vgl. auch schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

    Dieser Betrug betraf die Ausbildungsphase der Klägerin und hindert sie nicht zuletzt unter Berücksichtigung des Resozialisierungsgedankens (vgl. hierzu schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - a. a. O.) - die Tatbegehung lag zum Zeitpunkt der Bewerbung der Klägerin schon lange zurück (2000 bzw. 2001) - der vom beklagten Land angesprochenen Vorbildfunktion bei der Unterrichtung bzw. Erziehung von Kindern nachzukommen.

    Anders wäre es allerdings, wenn die Vorstrafe z. B. ein Sittlichkeitsdelikt betroffen hätte und es nicht zu einer Eintragung ins Führungszeugnis der Klägerin nach § 32 Abs. 2 BZRG gekommen wäre (vgl. BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.; früher schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - a. a. O.).

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - EzA Art. 33 GG Nr. 23; BVerwG 26.10.2000 - 2 C 31.99 - ZTR 2001, 191).

    Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - Rz. 26 a. a. O.; BAG 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 - Rz. 21 juris; vgl. auch BVerwG 21.08.2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370; OVG NRW 05.06.2003 - 6 A 4750/01 - ZBR 2004, 177).

    Damit ist eine Besetzung des Amtes erfolgt, die dem Bewerber T. eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt hat, die der so vorgenommenen Ausgestaltung des in Streit stehenden Amtes entspricht (vgl. BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - a. a. O.; BAG 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 - Rz. 26 juris).

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
    Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - Rz. 26 a. a. O.; BAG 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 - Rz. 21 juris; vgl. auch BVerwG 21.08.2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370; OVG NRW 05.06.2003 - 6 A 4750/01 - ZBR 2004, 177).

    Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen allenfalls Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm die Stelle hätte übertragen werden müssen (BAG 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 - EzA Art. 3 GG Nr. 78; BAG 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 - Rz. 22 juris).

    Damit ist eine Besetzung des Amtes erfolgt, die dem Bewerber T. eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt hat, die der so vorgenommenen Ausgestaltung des in Streit stehenden Amtes entspricht (vgl. BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - a. a. O.; BAG 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 - Rz. 26 juris).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
    Rechtsverhältnis i. S. von § 256 Abs. 1 ZPO ist jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 63/04 - AP Nr. 61 zu § 81 ArbGG 1979).

    Kein Rechtsverhältnis i. S. von § 256 Abs. 1 ZPO sind dagegen abstrakte Rechtsfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses oder rechtliche Vorfragen (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 63/04 - a. a. O.; BAG 24.04.2007 - 1 ABR 27/06 - Rz. 15 a. a. O.).

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
    Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 - AP Nr. 67 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. IXX; BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. IXX; BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - Rz. 16 EzA § 123 BGB Nr. 52; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - EzA Art. 33 GG Nr. 29).

    Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem Ermittlungsverfahren oder einem anhängigen Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürfen (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - a. a. O.; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.).

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
    Aus Anlass der Bewerbung eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin auf eine vom öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle braucht eine Vorstrafe nicht nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG offenbart zu werden, wenn sie nicht gemäß § 32 Abs. 2 BZRG in ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BZRG einzutragen ist (im Anschluss an BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB; offengelassen von BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - EzA Art. 33 GG Nr. 29).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, auf die es vorliegend alleine ankommt, da es um den Abschluss eines Arbeitsvertrages und nicht, wie in dem vom beklagten Land vorgelegten Urteil des VG Düsseldorf vom 08.12.2006 - 2 K 3762/06 -, um eine Beamtenernennung geht, braucht eine Vorstrafe nicht nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG offenbart zu werden, wenn sie nicht gemäß § 32 Abs. 2 BZRG in ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BZRG einzutragen ist (BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB; ebenso Adam, ZTR 2003, 158, 162; MünchArbR/Buchner, 2. Aufl. 2000, § 41 Rz. 151; Schaub/Schaub, ArbR Hdb., 12. Aufl. 2007, § 26 Rz. 29; offengelassen von BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.).

  • BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63

    Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
    Eine Ausnahme hiervon wird allenfalls dann zu machen sein, wenn die Vorstrafe auf einem Gebiet liegt, das mit der laut Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeit unmittelbar zusammenhängt (vgl. früher BAG 07.02.1964 - 1 AZR 251/63 - BAG, 261, 263; vgl. auch schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

    Eine Ausnahme hiervon wird allenfalls dann zu machen sein, wenn die Vorstrafe auf einem Gebiet liegt, das mit der laut Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeit unmittelbar zusammenhängt (vgl. früher BAG 07.02.1964 - 1 AZR 251/63 - BAG, 261, 263; vgl. auch schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - 6 A 4750/01

    Klage eines Hochschulprofessors auf Verpflichtung des Dienstherrn zur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
    Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - Rz. 26 a. a. O.; BAG 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 - Rz. 21 juris; vgl. auch BVerwG 21.08.2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370; OVG NRW 05.06.2003 - 6 A 4750/01 - ZBR 2004, 177).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
    Jede Bewerbung muss nach den genannten Kriterien beurteilt werden (BAG 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 - EzA Art. 33 GG Nr. 17).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

  • VG Düsseldorf, 07.12.2006 - 2 K 3762/06
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 - 2 Sa 122/17

    Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als Lehrer - Bekanntwerden einer

    Auf eine etwaige Divergenz zur Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07 - im Rahmen von § 256 ZPO kommt es nicht an.
  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12

    Umfang des Fragerechts des Arbeitgebers für eine Tätigkeit als

    Eine weitere Ausnahme dahingehend, dass der Arbeitgeber unabhängig von den Vorgaben des BZRG nach Vorstrafen fragen darf, die in einem Zusammenhang mit der in Aussicht genommenen Tätigkeit stehen, ist nicht zu machen (ebenso wohl LAG Hamm 10. März 2011 - 11 Sa 2266/10 - juris; Ehrich DB 2000, 421, 422; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn 281 und 354; a.A. LAG Düsseldorf 24. April 2008 - 11 Sa 2101/07 - LAGE Art. 33 GG Nr. 17) .
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