Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14264
LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07 (https://dejure.org/2007,14264)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.09.2007 - 11 Sa 236/07 (https://dejure.org/2007,14264)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. September 2007 - 11 Sa 236/07 (https://dejure.org/2007,14264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer rein leistungsbezogenen Vergütungsabrede bei einseitiger Möglichkeit des Arbeitgebers zur Abänderung der zu erbringenden Arbeitsleistung; Vergütung bei fehlender Vergütungsabrede wegen Unwirksamkeit einer vereinbarten Vergütungsabrede; ...

  • Judicialis

    BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 3; ; BGB § 612 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Klausel zur Ausgestaltung der leistungsbezogenen Vergütung einer Pilzpflückerin - keine geltungserhaltende Reduktion für Einwendungen der Arbeitgeberin zur Arbeitsleistung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
    Verzug tritt mithin erst mit Ablauf dieses Werktages ein (BAG 15.05.2001 - 1 AZR 672/00).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
    b) Es gilt dann gemäß § 306 Abs. 2 BGB anstelle der unwirksamen vertraglichen Klausel die gesetzliche Regel (BAG 25.05.2005 - 5 AZR 572/04).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
    Eine geltungserhaltende Reduktion der unwirksamen Klausel dahingehend, dass dem Arbeitgeber etwa der Nachweis offen bleibt, das schlechte Arbeitsergebnis beruhe ausschließlich auf einer hinter der üblichen Arbeitsleistung individuell zurückgebliebenen Leistung des betroffenen Arbeitnehmers, scheidet nach § 306 Abs. 2 BGB aus (vgl. hierzu BAG 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 und 23.01.2007 - 9 AZR 482/06).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
    Mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 und 07.12.2005 - 5 AZR 535/04) ist zwar davon auszugehen, dass der Arbeitgeber ohne Verstoß gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Teil der vereinbarten Gesamtvergütung, maximal 25 % durch Vereinbarung eines Widerrufsvorbehaltes oder aber (mittelbar) durch Vereinbarung einer flexiblen Arbeitszeit einseitig verändern kann.
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
    Mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 und 07.12.2005 - 5 AZR 535/04) ist zwar davon auszugehen, dass der Arbeitgeber ohne Verstoß gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Teil der vereinbarten Gesamtvergütung, maximal 25 % durch Vereinbarung eines Widerrufsvorbehaltes oder aber (mittelbar) durch Vereinbarung einer flexiblen Arbeitszeit einseitig verändern kann.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
    Eine geltungserhaltende Reduktion der unwirksamen Klausel dahingehend, dass dem Arbeitgeber etwa der Nachweis offen bleibt, das schlechte Arbeitsergebnis beruhe ausschließlich auf einer hinter der üblichen Arbeitsleistung individuell zurückgebliebenen Leistung des betroffenen Arbeitnehmers, scheidet nach § 306 Abs. 2 BGB aus (vgl. hierzu BAG 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 und 23.01.2007 - 9 AZR 482/06).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
    Sie unterschreitet das nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05) zulässige Maß von drei Monaten deutlich.
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
    Es kommt daher gerade nicht darauf an, ob die Klausel im Einzelfall den Arbeitnehmer konkret unangemessen benachteiligt (BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
    aa) Zwar ist, wie sich aus § 307 Abs. 3 BGB ergibt, die Höhe der vereinbarten Vergütung an sich als geschuldete Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers kontrollfrei (vgl. BAG 22.04.2004 - 2 AZR 281/03).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
    Weiter ist Bestandteil des gesetzlichen Leitbildes des Arbeitsverhältnisses, dass die Vergütungspflicht nicht an den Erfolg der Arbeitsleistung, sondern an die Leistung als solche anknüpft (vgl. hierzu BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht