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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 11 Sa 245/04   

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https://dejure.org/2004,14153
LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 11 Sa 245/04 (https://dejure.org/2004,14153)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.07.2004 - 11 Sa 245/04 (https://dejure.org/2004,14153)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 11 Sa 245/04 (https://dejure.org/2004,14153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichheit von Beschwerdewert und dem im erstinstanzlichen Urteil festgesetzen Streitwert; Streitwertbemessung im Fall einseitiger Erledigungserklärung

  • Judicialis

    ArbGG § 12; ; ArbGG § 12 a; ; ArbGG § 61; ; ArbGG § 64 II c); ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 522 I 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 61; ZPO § 91a
    Streitwertfestsetzung bei Erledigungserklärung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.05.1994 - 5 AZB 3/94

    Bindung des Berufungsgerichts an die arbeitsgerichtliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 11 Sa 245/04
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese Streitwertfestsetzung offensichtlich unzutreffend ist oder wenn der Beschwerdewert des § 64 Abs. 2 ArbGG nach anderen Kriterien als der festgesetzte Streitwert zu ermitteln ist (BAG 27.05.1994 - 5 AZB 3/94 AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1979).
  • LAG Bremen, 21.10.1997 - 1 Sa 101/97

    Berufung: Wert der Beschwer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 11 Sa 245/04
    Dem Beklagten kann es auch nur um die Frage der Kostentragung gehen (LAG Bremen 21.Oktober 1997 - 1 Sa 101/97 - juris).
  • LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97

    Rechtsmittelstreitwert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 11 Sa 245/04
    Im Regelfall fehlt ihm ein besonderes Feststellungsinteresse an einer Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage bis zum Erledigungsereignis, die Sperrwirkung für eine etwaige Neuklage mit nämlichem Streitgegenstand (§ 322 ZPO) und Präjudizwirkung entfaltet, soweit die Frage, ob die Klageforderung zunächst berechtigt war, in einem Folgeprozess mit anderem Streitgegenstand vorgreiflich wird (Vgl dazu Hess LAG 21.Juli 1997 - 16 Sa 291/97 - juris).
  • BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57

    Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 11 Sa 245/04
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese Streitwertfestsetzung offensichtlich unzutreffend ist oder wenn der Beschwerdewert des § 64 Abs. 2 ArbGG nach anderen Kriterien als der festgesetzte Streitwert zu ermitteln ist (BAG 27.05.1994 - 5 AZB 3/94 AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1979).
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