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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 252/07   

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https://dejure.org/2007,12301
LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 252/07 (https://dejure.org/2007,12301)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.08.2007 - 11 Sa 252/07 (https://dejure.org/2007,12301)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. August 2007 - 11 Sa 252/07 (https://dejure.org/2007,12301)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer befristeten Aufstockung der Arbeitszeit; Kontrolle der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen; Einschlägige Vorschriften für die Inhaltskontrolle einer Befristungsabrede; Zulässigkeit einer befristeten Arbeitszeiterhöhung von Lehrkräften für die Dauer ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB §§ ... 305 ff.; ; BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § 305 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 611; ; BGB § 613; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; TzBfG §§ 14 ff.; ; MTV DP AG § 22 Abs. 4; ; MTV DP AG § 22 Abs. 4 Unterabs. 1 Satz 2; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1 Satz 1 § 307 Abs. 1; TzBfG § 14
    Feststellungsklage auf unbefristete Aufstockung der Wochenarbeitszeit einer Postzustellerin - unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur dauerhaften Rücklaufigkeit des Beschäftigungsbedarf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 252/07
    Es bedarf einer umfassenden Würdigung der beiderseitigen Positionen unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. BAG 18.01.2006, a.a.O.; BAG 27.07.2005, a.a.O.).

    Werden daher allgemeine Geschäftsbedingungen für verschiedenen Arten von Geschäften oder gegenüber verschiedenen Verkehrskreisen verwendet, deren Interessen, Verhältnisse und Schutzbedürfnisse unterschiedlich gelagert sind, kann die Abwägung zu gruppentypisch unterschiedlichen Ergebnissen führen (vgl. BAG 18.01.2006 und 27.07.2005 mit Verweis auf BAG 14.03.2004, 8 AZR 196/03, AP Nr. 3 zu § 309 BGB).

    Nur aus diesem Konzept, das auch die Interessen der betroffenen Lehrkräfte berücksichtigte, ergab sich das berechtigte Interesse des Landes an einer befristeten Aufstockung des Unterrichtsdeputates (vgl. BAG vom 27.07.2005, a.a.O., BAG 18.01.2006, a.a.O.).

    Eine entsprechende Anwendung dieser Grundsätze verbietet sich allein bereits daraus, dass im Falle der Unwirksamkeit der Befristung der Umfang der Arbeitszeit, ebenso wie der gesamte Arbeitsvertrag, für unbestimmte Zeit als vereinbart gilt (vgl. BAG 18.01.2006, a.a.O.; 27.07.2005, a.a.O.).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 252/07
    Selbst wenn man mit der Gegenseite eine Unsicherheit des zukünftigen Beschäftigungsbedarfs annehmen würde, dürfe die Entscheidung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 07.12.2005 (Az: 5 AZR 535/04) nicht unberücksichtigt bleiben.

    Das Arbeitsgericht hat auch mit zutreffender Begründung abgelehnt, die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - auf den vorliegenden Fall anzuwenden.

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 252/07
    das Arbeitsgericht habe verkannt, dass unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 27.07.2005 - 7 AZR 486/04 - die Klägerin als Zustellerin in Teilzeit durch die in der letzten, streitgegenständlichen Vereinbarung getroffene Abrede zur befristeten Erhöhung der Wochenarbeitzeit für die Dauer "I. Mai 2006" gerade nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt werde.

    Außerdem wird durch die Befristung der Arbeitszeiterhöhung die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet (vgl. BAG 18.01.2006 - 7 AZR 191/05 -, AP Nr. 8 zu § 305 BGB; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 486/04 -, AP Nr. 6 zu § 307 BGB).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2006 - 10 Sa 399/06

    Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 252/07
    Vielmehr gilt hinsichtlich der von der Klägerin zu erbringenden Arbeitszeit die im Änderungsvertrag vom 29.12.2005 getroffene Abrede über den 29.05.2006 hinaus (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 08.11.2006 - 10 Sa 399/06 -).Soweit in dem seitens der Beklagten benannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - die unwirksame Vertragsklausel nicht ersatzlos weggefallen ist und es einer ergänzenden Vertragsauslegung bedurfte, übersieht die Beklagte, dass es sich in jenem Fall um einen sog. Altfall gehandelt hat.
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 252/07
    Vielmehr gilt hinsichtlich der von der Klägerin zu erbringenden Arbeitszeit die im Änderungsvertrag vom 29.12.2005 getroffene Abrede über den 29.05.2006 hinaus (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 08.11.2006 - 10 Sa 399/06 -).Soweit in dem seitens der Beklagten benannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - die unwirksame Vertragsklausel nicht ersatzlos weggefallen ist und es einer ergänzenden Vertragsauslegung bedurfte, übersieht die Beklagte, dass es sich in jenem Fall um einen sog. Altfall gehandelt hat.
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 252/07
    Außerdem wird durch die Befristung der Arbeitszeiterhöhung die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet (vgl. BAG 18.01.2006 - 7 AZR 191/05 -, AP Nr. 8 zu § 305 BGB; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 486/04 -, AP Nr. 6 zu § 307 BGB).
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