Rechtsprechung
LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2591/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 620; HRG § 48
Arbeitsverhältnis: Befristung - Anrechnung von Zeiten als wissenschaftlicher Assistent in der ehemaligen DDR - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 14.10.1999 - 19 Ca 19852/99
- LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2591/99
- LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2951/99
- BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 443/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 656/96
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistent
Auszug aus LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2591/99
a) Mit Recht hat es aber auch das Vorliegen eines ausreichenden Sachgrundes für die Befristung des letzten Arbeitsvertrages der Parteien bejaht, den es in Übereinstimmung mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (7 AZR 656/96 vom 28.01.1998 = AP Nr. 1 zu § 48 HRG ) unmittelbar aus § 48 HRG abgeleitet hat.Insbesondere enthält der auf das Arbeitsverhältnis der Parteien jedenfalls als Vertragsrecht anwendbare BAT-O keine der SR 2 y zum BAT entsprechende Regelung (BAG 7 AZR 656/96 vom 28.01.1998 = AP Nr. 1 zu § 48 HRG ).
- BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 308/88
Befristung des Arbeitsvertrages
Auszug aus LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2591/99
Die Wirksamkeit einer Befristungsabrede hängt nämlich nicht davon ab, dass der Befristungsgrund ausdrücklich vereinbart oder bei Vertragsschluß mitgeteilt wird (BAG 2 AZR 308/88 vom 08.12.1988 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985); zudem sind im Streitfall besondere gesetzliche oder tarifliche Formvorschriften in dieser Hinsicht nicht zu beachten. - BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89
Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz
Auszug aus LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2591/99
Wenngleich es nicht unmittelbar darauf ankommen kann, ob bzw. dass ein gegebenenfalls zu berücksichtigender Vorläufervertrag ausdrücklich "nach dem HRG " zustande gekommen ist, kommt eine Anrechnung von "Altverträgen" aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Sonderregelungen der §§ 57a ff. HRG auf die Befristungshöchstdauer des § 57c HRG u. a. deshalb nicht in Betracht, weil der Arbeitgeber von der neu eingeführten erleichterten Befristungsmöglichkeit nur in zeitlich begrenztem Umfang sollte Gebrauch machen dürfen (vgl. BAG 7 AZR 125/89 vom 31.01.1990 = AP Nr. 1 zu § 57b HRG ). - BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer …
Auszug aus LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2591/99
Zutreffend und insoweit mit der Berufung auch nicht beanstandet, hat es zunächst angenommen, dass Gegenstand der angesichts der mangelnden Anwendbarkeit des Beschäftigungsförderungsgesetzes gebotenen gerichtlichen Überprüfung im Streitfall lediglich die Befristung des Arbeitsvertrages vom 30.09.1993 ist, weil die Parteien mit dessen vorbehaltloser Unterzeichnung ihr Rechtsverhältnis auf eine neue Grundlage hätten stellen wollen, die künftig für ihre vertragliche Beziehung maßgeblich sein sollte (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt 7 AZR 680/94 vom 15.02.1995 = AP Nr. 166 zu § 620 BGB ; 7 AZR 709/97 vom 10.02.1999, nicht veröffentlicht). - BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97
Auszug aus LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2591/99
Zutreffend und insoweit mit der Berufung auch nicht beanstandet, hat es zunächst angenommen, dass Gegenstand der angesichts der mangelnden Anwendbarkeit des Beschäftigungsförderungsgesetzes gebotenen gerichtlichen Überprüfung im Streitfall lediglich die Befristung des Arbeitsvertrages vom 30.09.1993 ist, weil die Parteien mit dessen vorbehaltloser Unterzeichnung ihr Rechtsverhältnis auf eine neue Grundlage hätten stellen wollen, die künftig für ihre vertragliche Beziehung maßgeblich sein sollte (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt 7 AZR 680/94 vom 15.02.1995 = AP Nr. 166 zu § 620 BGB ; 7 AZR 709/97 vom 10.02.1999, nicht veröffentlicht).
- BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 443/00
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Februar 2000 - 11 Sa 2591/99 - wird zurückgewiesen.